Erster Schultag - Glatt und mit Schnee | WDR aktuell

02:23 Min. Verfügbar bis 07.01.2028

Wann gibt es schneefrei? Die wichtigsten Fragen zum Schulweg im Winter

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Am Mittwoch ist die Schule in NRW wieder gestartet - und das teilweise bei Schnee und Glätte. Wie Schülerinnen und Schüler sicher zur Schule kommen und wann es schneefrei gibt.

Eisige Temperaturen und Schnee haben in den vergangenen Tagen in NRW für Probleme auf den Straßen und Autobahnen gesorgt. Wegen glatter Straßen gab es zahlreiche Unfälle. Auch als am Mittwoch die Schule wieder gestartet ist, war es kalt in NRW. Und es bleibt weiter winterlich - mit Schnee, Schneeregen und Glatteis am Freitag. Am Samstag sollen die Temperaturen in NRW dann auf -10 Grand sinken.

Ist es sicher, seine Kinder bei diesen Bedingungen in die Schule zu schicken? Gibt es so etwas wie "schneefrei"? Und wie sind Schüler und Schülerinnen auf dem Schulweg versichert? Fragen und Antworten.

Fragen und Antworten zum Schulstart in NRW

WDR Studios NRW 06.01.2026 01:32 Min. Verfügbar bis 06.01.2028 WDR Online


Wann dürfen Schüler in NRW zu Hause bleiben?

In NRW gilt für alle Kinder ab sechs Jahren die Schulpflicht - so wie auch in allen anderen Bundesländern. Ausnahmen gibt es laut NRW-Schulministerium jedoch bei "extremen Witterungsverhältnissen". So kann beispielsweise bei starkem Schneefall und Glatteis der Präsenzunterricht ausgesetzt und stattdessen Distanzunterricht eingerichtet werden.

Wie wird in NRW über "schneefrei" entschieden?

Ob es zu einem Schulausfall kommt, entscheiden laut Unwetter-Erlass des NRW-Schulministeriums die Bezirksregierungen auf Grundlage der Empfehlungen des DWD. Betrifft das Unwetter ganz NRW, kann das Schulministerium ein landesweites Ruhen des Unterrichts in Präsenz anordnen.

"Schneefrei" kann aber auch nur für einzelne Regierungsbezirke, Kreise oder kreisfreie Städte angeordnet werden. Die Eltern von Schulkindern müssen laut Unwetter-Erlass "rechtzeitig in geeigneter Weise" informiert werden. Eine Entscheidung über Schulschließungen soll im Idealfall bis 18 Uhr des Vortags getroffen werden.

Was dürfen die Eltern entscheiden?

Der Unwetter-Erlass bezieht sich grundsätzlich auf planbare Wetterereignisse. Kommt es kurzfristig zu starkem Schneefall oder plötzlich einsetzender Glätte, dann dürfen Eltern selbst und im eigenen Ermessen entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken oder nicht. In diesen Fällen handelt es sich dann um entschuldigte Fehlzeiten.

Werden Kinder betreut, die trotzdem zur Schule kommen?

Die Schulen sind dazu verpflichtet, für die Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Schulausfall nicht erreicht hat, eine angemessene Beaufsichtigung zu gewährleisten. Laut Schulministerium haben alle Lehrkräfte, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, ihren Dienst anzutreten.

Wie kommen die Kinder sicher zur Schule?

Selbst wenn die Schule nicht ausfällt, kann der Schulweg im Winter gefährlich sein. Laut ADAC gibt es daher ein paar einfache Tipps, wie Kinder trotzdem sicher zur Schule kommen. Wenn es die Zeit zulässt, kann man zum Beispiel im Vorhinein den Schulweg gemeinsam mit den Kindern abgehen, um zu schauen, wo es glatt ist und welche Wege man meiden sollte.

Zudem ist laut ADAC die richtige Beleuchtung wichtig. Ob mit dem Fahrrad oder zu Fuß: Reflektoren am Helm, an der Kleidung oder im Fußbereich sorgen dafür, dass die Schüler auch am frühen Morgen oder am Nachmittag gut zu sehen sind. Mit Standleuchten am Fahrrad sind die Kinder auch beim Warten an der Kreuzung sichtbar.

Apropos Fahrrad: Winterreifen gibt es nicht nur fürs Auto - auch für Fahrräder gibt es spezielle Reifen mit einem griffigen Lamellenprofil. Bei Schnee und Eis sind sogar Spikes für das Fahrrad erlaubt. Laut ADAC sollte man darüber hinaus im Winter besonders vorsichtig beim Bremsen sein. Am besten lässt man das Fahrrad ausrollen und benutzt die Bremse gar nicht. Und wenn es doch sein muss, dann am besten mit der Hinterradbremse.

Schulkinder laufen durch halb getauten matschigen Schnee

Zur Schule trotz Schnee und Glätte

Und wenn man zu Fuß unterwegs ist, dann kann man sich für einen sicheren Gang etwas bei Tieren abschauen. Zu "watscheln", wie ein Pinguin, stabilisiert den Körper und hilft, bei Glätte nicht auszurutschen. Dabei schiebt man das Gewicht über das vordere Bein, tritt mit ganzer Sohle auf, während der auftretende Fuß leicht nach außen zeigt.

Sind Schüler auf dem Schulweg versichert?

Ja, Schülerinnen und Schüler sind beim Schulbesuch gesetzlich unfallversichert. Das gilt laut dem Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) nicht nur für den Unterricht, sondern auch für den Schulweg. Nicht versichert sind wiederum Unfälle während der Hausaufgabenzeit zu Hause oder private Aufenthalte auf dem Schulhof.

Bei einem Unfall auf dem Schulweg sollte in jedem Fall die Schule informiert werden. Außerdem sollte dem behandelnden Arzt oder der Ärztin mitgeteilt werden, dass der Unfall auf dem Weg zur Schule passiert ist. Das gewährleistet bei Bedarf eine rasche fachärztliche Behandlung oder die Überweisung in ein Krankenhaus, das auf Unfallverletzungen spezialisiert ist.

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