Koalition einigt sich auf Heizungsgesetz: Reaktionen
Aktuelle Stunde . 25.02.2026. 43:32 Min.. UT. Verfügbar bis 25.02.2028. WDR. Von Jan Hofer.
Änderungen beim Heizungsgesetz: Wird es für Mieter jetzt teuer?
Stand:
Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform des Heizungsgesetzes geeinigt. Neue Öl- und Gasheizungen sollen künftig wieder erlaubt sein. Allerdings gibt es Auflagen. Was das für Mieter bedeutet.
Von Sabine Schmitt
Das Heizungsgesetz der Ampel-Regierung hatte viele Menschen aufgeregt. Neu eingebaute Heizungen sollten seit 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In der Praxis begünstigte das vor allem das Heizen mit Wärmepumpen und Fernwärme, während es Öl- und Gasheizungen beim Heizungstausch faktisch verdrängte. Das will die aktuelle Bundesregierung jetzt rückgängig machen, so steht es in einem Eckpunktepapier.
Vorbedingungen für den Einbau einer neuen Öl- und Gasheizung soll es trotzdem geben. So soll ab 2029 "klimafreundlicher Brennstoff" beigemischt werden. Hierzu zählt die Bundesregierung etwa Biomethan, synthetisches Methan, Bioöl und Wasserstoff.
Die Vorgabe für die Beimischung solcher "klimafreundlicher Brennstoffe" soll laut Eckpunktepapier 2029 erst mal bei mindestens zehn Prozent liegen und dann bis 2040 in drei Schritten steigen. Klimaneutrale Heizungen wie Wärmepumpen sollen derweil mindestens bis 2029 weiter gefördert werden.
Mieterschutzbund zum neuen Heizungsgesetz: "Mieter sind ohne Rechte"
Wer ein eigenes Haus besitzt, wird also wohl frei entscheiden können, welche Heizung es vor diesem Hintergrund künftig sein soll. Bei Mietern ist das anders. Sie sind davon abhängig, wie der Vermieter sich entscheidet - und je nach Entscheidung könnte es wohl teuer werden.
Claus O. Deese, Vorstand des Mieterschutzbundes
Verbraucherschützer und der Mieterschutzbund befürchten jedenfalls, dass Mieter das Nachsehen haben. Claus O. Deese, Vorstand des Mieterschutzbundes sagt: "Die Mieter sind ohne Rechte, sie werden nicht gefragt. Es entscheidet ausschließlich der Gebäudeeigentümer."
Heizen: Viele Unsicherheiten bei der Preisbildung
Das Problem: Beim Heizen mit fossiler Energie gibt es noch viele Unsicherheiten. Unklar ist etwa, wie die CO2-Preise steigen - damit ist gemeint: Wer mit Öl oder Gas heizt, muss künftig für den dabei entstehenden CO2-Ausstoß einen Preis bezahlen. Dieser CO2-Preis soll fossile Brennstoffe wie Öl und Gas schrittweise teurer machen und so einen Anreiz schaffen, auf klimafreundlichere Heizungen umzusteigen. Geregelt wird das auf europäischer Ebene – die EU gibt die Rahmenbedingungen vor, Deutschland setzt sie in nationales Recht um.
Ab 2028 soll zudem ein neues EU-weites Emissionshandelssystem (ETS 2) auch den Gebäudesektor betreffen und das Heizen mit Öl und Gas weiter verteuern. Ob das System aber wie geplant kommt, ist noch offen: Mehrere EU-Staaten und auch Bundeskanzler Merz haben sich zuletzt für eine Verschiebung oder Überarbeitung ausgesprochen.
Christian Handwerk von der Verbraucherzentrale NRW stellt gegenüber dem WDR aber klar: "Sie haben beim CO2-Preis die Möglichkeit die Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen." Diese Regelung gebe es schon seit 2023. Bei einer Zentralheizung müsse der Vermieter das bei der Abrechnung automatisch machen, erklärt der Verbraucherschützer. "Und wenn Sie jetzt eine Gastherme haben, dürfen Sie einen Teil der Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen."
Wo soll Biomethan herkommen?
Wo die Biogase herkommen sollen, ist bisher noch nicht geklärt. "Wasserstoff und synthetisches Methan sind auf absehbare Zeit knapp und müssen effizient eingesetzt werden. Daher haben sie im Heizungskeller in der Regel nichts verloren und drohen für Haushalte zur Kostenfalle zu werden", sagt Malte Küper vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln.
Dieser Ansicht ist auch Katharina Dröge, Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion. Sie befürchtet: "Insbesondere Mieter werden mit extrem hohen Nebenkostenabrechnungen allein gelassen, wenn sich der Vermieter nun wieder für eine Gasheizung entscheidet."
DIW: Mehrkosten von bis zu 450 Euro pro Haushalt im Jahr möglich
Claudia Kemfert ist Energieökonomin, Wirtschaftswissenschaftlerin und Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr und Umwelt am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Sie spricht gar von einer Kostenfalle.
"Was man sicherlich sagen kann, ist, dass es zu einer Kostenfalle werden kann." Claudia Kemfert, Energieökonomin
Studien würden zeigen, dass gerade die Beimischungsquoten zu 25-prozentigen Preissteigerungen führen können. "Das heißt, es gibt hier die Gefahr, dass Haushalte im Jahr bis zu 450 Euro mehr zahlen können."
Bei Einfamilienhäusern boomen Wärmepumpen
Wohl auch wegen dieser Unsicherheit setzen viele, die ein Einfamilienhaus bauen, aktuell auf eine Wärmepumpe, oft in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage, sagt Claus O. Deese vom Mieterschutzbund. Die Investition rechne sich mit der Zeit, wenn man die Kosten für die neue Heizung und Betriebskosten miteinander verrechne.
Bei Vermietern geht Deese davon aus, dass diese bei einer Reparatur häufig eine alte Gasheizung gegen eine neue tauschen könnten. Denn anders als Menschen im Eigenheim interessierten sich Vermieter nicht so sehr für die Betriebskosten. Es gehe da vor allem um die Kosten für die neue Heizung.
"Eine neue Gasheizung ist für den Vermieter die billigere Lösung – aber die steigenden Heizkosten zahlt am Ende der Mieter." Claus O. Deese, Mieterschutzbund
Haus & Grund-Präsident Kai H. Warnecke vertritt die Hauseigentümer-Seite und lobte im Deutschlandfunk die geplante Reform des Heizungsgesetzes. Beim Einbau einer neuen Heizung wären damit zwei Dinge maßgeblich, nämlich der Zustand des Gebäudes und die tatsächliche Energieversorgung. Damit wäre der Weg frei, die Energiewende bezahlbar zu machen, zitiert der Deutschlandfunk Warnecke.
Heizungsgesetz gibt es schon seit Merkel-Regierung
Das Heizungsgesetz, offiziell als Gebäudeenergiegesetz (GEG) bekannt, wurde übrigens schon während der Amtszeit von Angela Merkel eingeführt, um Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen.
Robert Habeck, damaliger Wirtschaftsminister der Ampel-Regierung, änderte 2023 das Gesetz: Neu eingebaute Heizungen sollten seit 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden - diese Regel will die schwarz-rote Koalition jetzt wieder abschaffen.
Wie geht es jetzt weiter?
Was bisher vorliegt, ist ein Eckpunktepapier - eine grobe Vereinbarung zwischen Union und SPD über die wichtigsten Punkte eines geplanten Gesetzes. Als nächstes wird jetzt der eigentliche Gesetzentwurf ausgearbeitet.
Bis Ostern will die Bundesregierung den Gesetzentwurf im Kabinett beschließen. Im Frühjahr soll sich dann der Bundestag damit befassen. Das Gesetz soll bis zum Juli in Kraft treten.
Ist die Reform verfassungswidrig?
Derweil gibt es aktuell noch eine ganz andere Frage: Juristen beschäftigten sich damit, ob die geplante Reform verfassungswidrig sein könnte. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace sagt: Angesichts des bereits ausgereizten deutschen CO2-Budgets seien "Rückschritte bei bestehenden Klimaschutzmaßnahmen ohne zwingenden Grund verfassungsrechtlich unzulässig."
Zu diesem Schluss sei ein Rechtsgutachten im Auftrag der Umweltschutzorganisation sowie des Projekts Gaswende gekommen. Demnach würden die derzeit diskutierten Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG) gegen das im Grundgesetz verankerte Klimaschutzgebot verstoßen.
Unsere Quellen:
- Nachrichtenagenturen Reuters und dpa
- WDR5-Morgenecho-Interview mit Claudia Kemfert, Energieökonomin, Wirtschaftswissenschaftlerin und Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr und Umwelt am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung
- Interview mit Claus. O. Deese, Vorstand und Sprecher des Mieterschutzbundes e.V. mit Sitz in Recklinghausen
- Bundestag beschließt umfassende Reform des Emissionshandels (31.01.2025)
- Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke im Interview mit dem Deutschlandfunk (25.02.2026)
Sendung: WDR 5 Morgenecho, 25.02.2026, 8 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Aktuelle Stunde, 25.02.2026, 18:45 Uhr