Digitale Gewalt: Das steht im neuen Gesetz
Aktuelle Stunde . 17.04.2026. 33:12 Min.. Verfügbar bis 17.04.2028. WDR. Von Astrid Houben.
Fall Fernandes: Was tun bei Deepfakes und falschen Nacktfotos im Netz?
Stand:
Die Schauspielerin Collien Fernandes wirft ihrem Ex-Mann Christian Ulmen und unbekannten Personen digitale Gewalt vor und hat Anzeige erstattet. Es geht um sogenannten Identitätsdiebstahl, Deepfakes und gefälschte Nacktbilder. Deutschland hinkt in dem Bereich rechtlich hinterher. Bundesjustizministerin Hubig (SPD) hat jetzt einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der Menschen besser schützen soll.
Dialogbox
Zu den Kommentaren [89]Eine im März veröffentlichte Recherche des "Spiegel" zu digitaler Gewalt hat ein enormes öffentliches Echo ausgelöst. Der Hintergrund: Die Moderatorin Collien Fernandes wirft in dem Bericht ihrem Ex-Mann Christian Ulmen unter anderem vor, Identitätsdiebstahl begangen und von Fake-Profilen pornografische Bilder verschickt zu haben, die ihr sehr ähnlich sehen. Ulmen soll ihr gegenüber die Taten gestanden haben. Auch auf Instagram nennt Fernandes seinen Namen. Inzwischen hat sie in Spanien Anzeige erstattet, wie die Behörden in Palma de Mallorca mitteilten.
Überprüfen lassen sich die Anschuldigungen bisher nicht, für Christian Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Wir haben beide Seiten angefragt. Das Management von Fernandes verweist auf ihr Statement auf Instagram. Der Anwalt von Ulmen teilte mit, die "Spiegel"-Berichterstattung sei aus mehreren Gründen rechtswidrig.
Collien Fernandes beim Kölner Treff
Schon bevor der "Spiegel" berichtete, hatte sich Fernandes immer wieder in Medien zu Missbrauch von Deepfakes geäußert - unter anderem auch im Januar in einem Interview bei WDR 5 und vergangene Woche in der WDR-Sendung "Kölner Treff".
In den "Tagesthemen" forderte Fernandes, Betroffene von digitaler Gewalt besser zu schützen. Sie sagte, Deutschland sei ein "absolutes Täterparadies". Wie geht man in einem Fall von digitaler Gewalt als betroffene Person vor? Was ist strafbar? Wo schützt unser Gesetz und wo nicht? Hier sind Fragen und Antworten.
Was ist digitale Gewalt?
Es gibt keine feste Definition von digitaler Gewalt. Darunter fallen viele Formen: Beispielsweise Belästigung, Bedrohung oder Diskriminierung über das Internet, etwa durch Cyberstalking, Deepfakes, das unerlaubte Verbreiten intimer Bilder, heimliche Überwachung oder Hasskommentare.
Das erklärt Sophie Hartmann, eine Düsseldorfer Rechtsanwältin im Netz. Sie und ihre Kanzlei sind auf Medienrecht spezialisiert. Digitale Gewalt sei ein Sammelbegriff für Online-Handlungen, die das öffentliche Ansehen, das seelische Wohlbefinden und die physische und psychische Sicherheit einer Person angreifen.
"Viele Fälle digitaler Gewalt betreffen die Privatsphäre oder die sexuelle Selbstbestimmung." Rechtsanwältin Sophie Hartmann
Damit könnten nicht nur massive Verletzungen des Persönlichkeitsrechts, sondern auch emotionale Belastungen verbunden sein.
Was sind Deepfake-Videos?
Deepfake-Videos sind KI-generierte Aufnahmen, die echte Personen täuschend echt zeigen, mitunter auch in sexuellen Handlungen – obwohl diese nie stattgefunden haben. Die technische Einstiegshürde zur Erstellung von Deepfakes ist laut Landeskriminalamt NRW erheblich gesunken. Mittels frei verfügbarer Anwendungen sei es heute möglich, in wenigen Minuten und ohne finanziellem Aufwand täuschend echtes Material zu erstellen. Besondere technische Kenntnisse seien dafür nicht erforderlich.
Wie häufig sind Fälle von digitaler Gewalt und wer ist betroffen?
Nach Informationen des Landeskriminalamts NRW geht es bei pornografischen Deepfakes und der Erstellung gefälschter Profile in Sozialen Medien inzwischen nicht mehr um Einzelfälle. Eine Befragung, die 2024 in Deutschland durchgeführt wurde, ergab, dass neun Prozent der Befragten entweder selbst Opfer pornografischer Deepfakes geworden waren oder eine betroffene Person kannten.
Laut LKA belegen aktuelle Auswertungen, dass 99 Prozent der im Internet kursierenden Deepfake-Videos Frauen betreffen. Es sei eine "strukturelle Form digitalisierter geschlechtsspezifischer Gewalt, die das öffentliche Auftreten von Frauen nachweislich zurückdrängt".
Wie finde ich raus, wer der Täter ist?
Strafverfolgung im Netz ist schwierig, weil viele Täter anonym agieren. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will mit einem neuem Gesetz das Strafrecht verschärfen. Daten, die der Strafverfolgung dienen, sollen eine Zeit lang gespeichert werden können. Mit ihrem Gesetzentwurf habe sie eine dreimonatige IP-Adressenspeicherung auf den Weg gebracht, die nach Übergriffen künftig helfen solle, innerhalb kürzester Zeit zu agieren.
Die Düsseldorfer Rechtsanwältin Hartmann erklärt außerdem: Auch, wenn jemand anonym agiere, gebe es Möglichkeiten, um herauszufinden, wer hinter anonymen Accounts steckt. Man könne zum Beispiel eine Auskunft beim Plattformbetreiber beantragen oder eine Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft stellen.
Was sieht Hubigs Gesetzesentwurf vor?
Der von Stefanie Hubig vorgestellte Gesetzesentwurf soll gleich mehrere Formen digitaler Gewalt abdecken. Darunter Bedrohungen (Hatespeech), die unerlaubte Veröffentlichung personenbezogener Daten (Doxing), die Anbahnung von sexuellem Kontakt gegenüber Minderjährigen (Cybergrooming), das unerwünschte Zusenden von Pornografie, aber auch Cybermobbing, Cyberstalking und die Erstellung von Deepfakes in jeglicher Form.
Die dreimonatige Speicherung von IP-Adressen soll helfen, Gewalt gegen Frauen im Netz effizienter zu bekämpfen. Es gibt aber auch Kritik – Datenschützer und Grünen-Politiker befürchten, dass sich dadurch eine Hintertür öffne, die Grundrechte untergrabe. Hubig weist die Kritik an der IP-Adressenspeicherung zurück und beteuert, dass die Sicherheitsbehörden die IP-Adressen dringend bräuchten, da die Täter überwiegend anonym agieren.
Noch ist der Gesetzesentwurf nicht spruchreif. Ende April wird über das Gesetzesvorhaben zur IP-Adressenspeicherung im Kabinett beraten. Der gesamte Gesetzesentwurf gegen digitale Gewalt wird noch weiter ausgearbeitet, bevor der Bundestag endgültig darüber entscheidet.
Was kann ich tun, wenn ich von digitaler Gewalt betroffen bin?
Die Seite "Hilfe-Info für Betroffene von Straftaten" des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erklärt die Schritte bei Straftaten im digitalen Raum:
- Melden: Wenn strafbare Inhalte über ein soziales Netzwerk verbreitet wurden, solltet ihr das dem Anbieter melden. Große Plattformen ab zwei Millionen Nutzern wie Facebook, TikTok, Instagram und Co sind nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet, dafür einen Meldeweg bereitzuhalten. Wenn ihr beim Ausfüllen des NetzDG-Meldeformulars Unterstützung braucht, könnt ihr euch an Organisationen wie HateAid wenden oder auf der Seite "Netzmelden" schauen.
- Schaltet die Polizei ein. Bei einigen Straftaten hängt die Verfolgung und damit auch die Bestrafung der Täterin oder des Täters davon ab, dass ihr einen Strafantrag stellt. In einigen Fällen müsst ihr innerhalb von drei Monaten einen Strafantrag stellen. Eine Strafanzeige könnt ihr persönlich, telefonisch, schriftlich per Post, per Mail und online stellen - und auch anonym.
- Sichert Beweismaterial wie E-Mails oder Screenshots vom Computer- oder Smartphone-Display. Auch vollständige URLs zu Kommentaren, Posts, Profilen oder Blogbeiträgen in sozialen Medien sollten gespeichert werden.
- Angehörige, Freundinnen, Freunde und Bekannte können helfen, indem sie strafbare Inhalte melden und so zur schnellen Löschung beitragen – oder öffentlich falsche Posts kommentieren und richtigstellen.
- Holt euch Hilfe! Freunde, Familie oder eine Beratungsstelle können euch helfen, wenn ihr Angst habt, Beistand braucht oder Beratung. Spezielle Anlaufstellen für Betroffene von Hass und Gewalt im Netz sind zum Beispiel HateAid und respect! oder Beratungsstellen in der Nähe.
Warum sagen viele: In Spanien werden Frauen besser geschützt?
Collien Fernandes hatte Ende 2025 in Spanien Anzeige gegen Christian Ulmen erstattet, wo das Paar zuletzt gelebt hatte. Die Vorwürfe umfassen laut "Spiegel" unter anderem Identitätsmissbrauch, Beleidigung, Bedrohung und körperliche Gewalt innerhalb der Beziehung.
In den "Tagesthemen" sagte Fernandes, sie habe sich sehr bewusst entschieden, in Spanien zu klagen, "weil in Spanien die Rechte von Frauen deutlich besser sind als in Deutschland". Das betreffe nicht nur die digitale Gewalt, sondern auch die häusliche Gewalt. Das Landeskriminalamt NRW bestätigt die Einschätzung von Fernandes. "Im internationalen Vergleich nimmt Deutschland hinsichtlich des strafrechtlichen Schutzes vor pornografischen Deepfakes eine rückständige Position ein", so die Behörde.
Während Deutschland noch an einem neuen Gesetz arbeitet, ist Spanien schon viel weiter. Dort gibt es spezialisierte Gerichte zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen - die sogenannten "Juzgados de Violencia Sobre la Mujer". Seit 2025 umfasst der Schutz auch digitale Gewalt - darunter fallen Cyberstalking und das unerlaubte Verbreiten intimer Bilder.
Unsere Quellen:
- Instagrampost von Collien Fernandes zur Spiegelrecherche (19.03.2026)
- WDR-Anfrage bei Anwalt von Christian Ulmen
- Erklärungen der Rechtsanwältin Sophie Hartmann, Expertin für Medienrecht in der Düsseldorfer Kanzlei Prigge Recht: Gewalt im Netz: Das sind Ihre Rechte!
- Hilfe-Info: Was tun bei Hass und Gewalt im Netz
- Hilfe-Info: Anonyme Strafanzeige
- Hilfe-Info: Strafanzeige erstatten
- Gender-Based Violence in Spain: What Legal Protection Exists in 2025?
- Mitteilung des spanischen Justizministeriums: Spanien baut seine spezialisierten Gerichte für Gewalt gegen Frauen aus (29.09.2025)
- Spiegel-Bericht: "Strafanzeige gegen Christian Ulmen: 'Du hast mich virtuell vergewaltigt'"
- Nachrichtenagenturen dpa, epd und afp
- Bundesjustizministerin Stefanie Hubig gegenüber der ARD
- Antwort des Landeskriminalamts NRW auf WDR-Anfrage
Sendung; WDR Fernsehen, Aktuelle Stunde, 20.03.2026, 18.45 Uhr
Sendung; WDR Fernsehen, Aktuelle Stunde, 17.04.2026, 18.45 Uhr
Hinweis der Redaktion, 26.03.2026, 20 Uhr:
In einer früheren Version des Textes hieß es fälschlicherweise, laut einem Spiegel-Bericht habe Collien Fernandes ihrem Ex-Mann Christian Ulmen vorgeworfen, für Deepfakes von ihr und deren Verbreitung verantwortlich zu sein. Tatsächlich wirft sie ihm aber laut Spiegel unter anderem Identitätsdiebstahl und die Verbreitung von pornografischen Bildern vor, die ihr sehr ähnlich sehen. Wir haben das entsprechend geändert.
89 Kommentare
Kommentar 89: 18.04.2026, 10:35 Uhr :
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Kommentar 88: Leser schreibt am 18.04.2026, 05:44 Uhr :
Achtung, es geht im Fall Fernandes gerade nicht um Deep fakes. Bitte die Einleitung dahingehend korrigieren.
Antwort von WDR.de , geschrieben am 18.04.2026, 08:36 Uhr :
Hallo Leser! Danke für den Hinweis. Sie haben recht, im Fall Fernandes spielen Deepfakes keine Rolle. Sie sind jedoch Teil der Diskussion. Diese wollen wir im Artikel abbilden. Viele Grüße aus der Redaktion!
Kommentar 87: George Orwell schreibt am 18.04.2026, 00:49 Uhr :
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Kommentar 86: Paul S. schreibt am 24.03.2026, 14:33 Uhr :
Es war zu erwarten, dass sich nun andere Promis - Frauen anhängen, sie öffnen jetzt Gewalt und Anklage- Türen für die Presse was vor XXX Jahren sie erlebten. Warum erst jetzt? Da lag auch der große Scham- Fehler bei ihnen. Zum Komplott gegen alle Männer darf es nicht werden, nicht alle sind Täter. Manche Kommentare die gelesen werden in der Presse, die sprechen von, die Männer". Es gibt nicht "die Männer", es gibt Täter unter den Männern.
Kommentar 85: 24.03.2026, 12:50 Uhr :
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Kommentar 84: 24.03.2026, 12:23 Uhr :
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Kommentar 83: Brigitta S. schreibt am 24.03.2026, 11:38 Uhr :
Meine Ansicht generell über das Thema, Gewalt gegen Frauen. Für eine dauerhafte, glückliche Ehe gibt es vorab keinen Garantieschein. Es gibt keine Vorbereitungsschule für eine Ehe. Jeder muss sich selbst gute Noten schaffen in einer Partnerschaft. Wenn häusliche, psychische Gewalt sich zeigt, dann besser auseinander gehen, als sich weiter quälen zulassen.
Kommentar 82: Uwe Plettschun schreibt am 24.03.2026, 09:58 Uhr :
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Kommentar 81: 24.03.2026, 08:55 Uhr :
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Kommentar 80: Maximilian schreibt am 23.03.2026, 21:41 Uhr :
Das Filmchen "Fritze Merz, der letzte Mofarocker" hat mich erstaunt u. amüsiert. Das Filmchen zeigt doch auf, welche Möglichkeiten KI bietet. Gleichzeitig macht mich skeptisch, dass Bilder generell an Glaubwürdigkeit verlieren. Das ist erst der Anfang. Mein Kopf wurde auch schon auf einer mir überreichten Karte zum Namenstag auf den gestählten Rumpf von Schwarzenegger geschnitten. Habe mich sehr über das trainingslose Amüsement gefreut. Aber in Zukunft werden andere Herausforderungen an uns herangetragen, dann, wenn die fiktive mit der analogen Welt verschmilzt. Nicht nur Scham- und Ehrverletzung, auch Krisen und Kriege könnten ausgelöst werden. Nicht zu unterschätzen ist die Gefahr, dass Datenträger auch wieder analog Verbreitung finden könnten und sich damit der Strafverfolgung entziehen.
Antwort von Franziska 1 , geschrieben am 23.03.2026, 22:57 Uhr :
Die KI kann leider noch nicht alles. Bei Kommentare zum Bsp. kann es verletzende Satire und Sarkasmus nicht sicher erkennen. Was oft vergessen wird im Digital- Zeitalter, dass Hass und Hetze persönlich von Mund zu Mund, von Gesicht zu Gesicht ohne Zeugen es weiterhin geben und somit straffrei bleiben wird. Diese Gefahr wird immer noch unterschätzt, weil sie mit körperlicher Gewalt ausgeführt werden kann. Dagegen kann selbst die Politik nichts ändern.
Kommentar 79: Anonym schreibt am 23.03.2026, 18:17 Uhr :
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