Kind verlor Unterschenkel : TÜV muss nach Unfall im Fort Fun nicht zahlen
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Ein schwerer Unfall im Freizeitpark Fort Fun hatte Anfang Mai das Landgericht Arnsberg beschäftigt. Das Urteil, das dort gefällt wurde, ist jetzt rechtskräftig. Es geht um ein Unglück von vor neun Jahren, bei dem ein Kind auf der Sommerrodelbahn seinen Unterschenkel verloren hat. Die Versicherung wollte, dass auch der TÜV Schmerzensgeld zahlt. Doch das Gericht hat entschieden: Der TÜV habe keine Fehler gemacht.
Nach einer Beratung des Urteils entschied die Versicherung des Freizeitparks, keine Berufung am Oberlandesgericht einzulegen. Das teilte der Anwalt der Versicherung jetzt dem WDR mit. Damit ist das Urteil jetzt rechtskräftig.
Im Oktober 2017 war der damals 12-Jährige in dem Park in Bestwig auf der Sommerrodelbahn unterwegs. Plötzlich geriet er mit seinem rechten Bein zwischen Schlitten und Schiene. Dabei wurde der Unterschenkel abgerissen.
Ein Gutachten ging damals von einer Verkettung unglücklicher Umstände aus. Der Schlitten sei auf der Sommerrodelbahn schneller unterwegs gewesen, als er sein durfte. Hinzu sei Feuchtigkeit gekommen. Und möglicherweise habe der Junge auch die Bremsen falsch bedient und sei dann mit dem Fuß abgerutscht. Der Freizeitpark hatte danach sein Sicherheitskonzept ausgebaut.
TÜV muss nach Rodelbahn-Unfall im Fort Fun nicht zahlen
WDR. 01:44 Min.. Verfügbar bis 06.05.2028.
Versicherung wirft dem TÜV Verletzung seiner Pflichten vor
Die Betriebshaftpflichtversicherung des Freizeitparks zahlte 100.000 Euro Schmerzensgeld an das Kind. Das wurde bei einem Vorprozess im Rahmen eines Vergleichs am Oberlandesgericht Hamm vereinbart. Später warf die Versicherung dem TÜV Nord Systems & Co. KG eine Verletzung der vertraglichen Pflichten vor. Der Gutachter habe nach dem Unfall damals festgestellt, dass die Bahn bei Nässe zu schnell ist.
Die Anwälte von TÜV und Versicherung saßen sich in Arnsberg gegenüber
"Wir sagen, dass der TÜV, der vor der Saisoneröffnung die Bahn prüft, das erst recht hätte feststellen müssen, wenn er ordnungsgemäße Fahrversuche gemacht hätte", so Rechtsanwalt Ralf Bartmeier aus Olpe, der die Zürich-Versicherung in diesem Prozess vertritt. "Und da sehen wir eine gewisse Mitverantwortlichkeit des TÜV Nord."
TÜV soll ein Drittel des Schmerzensgeldes zahlen
Deshalb wollte die Versicherung, dass der TÜV rund ein Drittel der Schmerzensgeldsumme, nämlich rund 36.000 Euro, übernimmt. Und auch bei noch entstehenden Schäden, die das verletzte Kind geltend machen könnte, soll der TÜV ebenfalls haften.
Der Anwalt des TÜV hatte im Prozess erwidert, er habe nur vor Saisonbeginn geprüft. Ob sich die Bremsen im Laufe der Saison abnutzen und weniger gut bremsen, das habe der Betreiber der Bahn, also Fort Fun, regelmäßig kontrollieren müssen.
Anfang Mai gab das Landgericht Arnsberg dann die Entscheidung bekannt. Danach sei dem TÜV keine Verletzung seiner Sorgfaltspflicht nachzuweisen. Die Klage der Versicherung wurde abgewiesen. Die hat jetzt entschieden, von ihrer Möglichkeit, beim Oberlandesgericht Hamm Berufung einzulegen, keinen Gebrauch zu machen. Damit ist das Urteil jetzt rechtskräftig.
Unsere Quellen:
- Landgericht Arnsberg
- Beobachtungen des WDR-Reporters im Prozess
- Bisherige WDR-Berichterstattung
Sendung: WDR2 Südwestfalen, Lokalzeit, 06.05.2026, 16:30 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Lokalzeit Südwestfalen, 06.05.2026, 19:30 Uhr
Sendung: WDR.de, TÜV muss nach Unfall im Fort Fun nicht zahlen, 16.06.2026, 16:55 Uhr
Erstveröffentlichung des Artikels am 06.05.2025
