Umstrittenes Antidiskriminierungsgesetz

Westpol 07.06.2026 17:09 Min. UT DGS Verfügbar bis 07.06.2031 WDR

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, einer Behinderung, seines Alters oder sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden. So steht es in Artikel 3 des Grundgesetzes. Dennoch erleben Menschen zunehmend Diskriminierung im Alltag: Dem Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zufolge ist ihre Zahl in 2025 um 15% gestiegen. Die Landesregierung will es Menschen, die Diskriminierung durch Landesbehörden erleben, erleichtern, ihr Recht durchzusetzen. Doch am Entwurf des Landesantidiskriminierungsgesetzes gibt es massive Kritik.

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