Viele Tafeln der Marke Milka enthalten seit einiger Zeit weniger Inhalt. Statt 100 Gramm stecken nur noch 90 Gramm in der Verpackung. Die Tafel hat die gleiche Größe, ist aber kaum spürbar dünner. Die Änderung wurde nicht deutlich genug gekennzeichnet. Das Landgericht Bremen hält diese Praxis für unzulässig.
Gericht sieht Irreführung der Kunden
Die Richter sehen in der Gestaltung eine Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Verpackung habe sich kaum verändert, der Inhalt aber schon. (Landgericht Bremen, Az. 12 O 118/25, 12.05.26). Das Urteil folgte damit einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg. Sie hatte dem Hersteller Täuschung der Kunden vorgeworfen.
Verbraucherzentrale spricht von "Mogelpackung"
Aus Sicht der Verbraucherschützer geht der Hinweis auf das geringere Gewicht im Gesamtbild der bunten Verpackung unter. Zwar stehe die neue Füllmenge auf der Verpackung, sie sei aber schwer zu erkennen.
Urteil ohne direkte Folgen - aber Signalwirkung
Konkrete Konsequenzen hat die Entscheidung zunächst nicht. Um eine Irreführung auszuräumen, hätte es einen Hinweis auf der Verpackung gebraucht. Der wäre zumindest in den ersten vier Monaten nach der Umstellung nötig gewesen. Das sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung am Mittwoch. Das sei hier aber nicht der Fall gewesen.
Urteil zu Milka-Schokolade wegen geringerer Füllmenge
WDR. 13.05.2026. 02:30 Min.. Verfügbar bis 12.05.2028. WDR Online.
Jetzt - gut ein Jahr nach der Umstellung auf kleinere Schokoladentafeln - bringt ein solcher Hinweis nichts mehr. Die Entscheidung könnte aber Bedeutung für die Zukunft haben. Denn nach Ansicht des Gerichts besteht die Gefahr, dass sich solche Fälle wiederholen.
Entscheidung kann noch angefochten werden
Der Schokoladenhersteller Mondelez reagierte zurückhaltend. Er kündigte an, die Begründung des Gerichts genau zu prüfen. Mondelez betont, dass das Gewicht auf der Verpackung klar erkennbar sei - sowohl auf der Vorder- als auch auf der Rückseite. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das heißt Mondelez könnte Berufung einlegen.
Kritik an versteckten Preiserhöhungen
Verbraucherschützer sehen den Fall als Beispiel für die sogenannte Shrinkflation. Dabei zahlen Kundinnen und Kunden für weniger Inhalt den gleichen oder sogar einen höheren Preis. Die Verbraucherzentrale fordert deshalb strengere Regeln: Hersteller sollten verpflichtet werden, deutlich auf geringere Füllmengen hinzuweisen - mit einem klaren Hinweis auf Verpackungen, wenn sich der Inhalt reduziert. Dieser soll für mehrere Monate sichtbar sein.
Forderung nach klaren gesetzlichen Vorgaben
Aus Sicht der Verbraucherschützer reicht die aktuelle Gesetzeslage nicht aus. Unternehmen könnten bestehende Lücken gezielt nutzen. In anderen europäischen Ländern sei man zum Teil schon weiter. Deutschland hinke hinterher. Das Urteil kann - wenn es rechtskräftig wird - laut Verbraucherzentrale Hamburg trotzdem Signalwirkung auch für andere Hersteller haben.
Unsere Quellen:
- Urteil des Landgerichts Bremen vom 13.05.2026
- Nachrichtenagentur dpa
- Verbraucherzentrale Hamburg
Sendung: WDR.de, "Urteil zu Milka-Schokolade wegen geringerer Füllmenge", 13.05.2026, 15:04 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Aktuelle Stunde, 13.05.2026, 18.45 Uhr