Newsletter vom 3. Juni 2026
Willkommen zum Newsletter des Rundfunkrats mit Blick auf die 679. Sitzung am 3. Juni. Das Gremium beschäftigte sich unter anderem mit der Zukunft der jungen Radiowellen und fünf Programmbeschwerden wurden diskutiert. Den Auftakt machte der Vorsitzende Rolf Zurbrüggen mit seinem Bericht über wichtige Entwicklungen in der Gremienarbeit und Medienpolitik.
1. Neues vom Vorsitzenden
Veränderungen im Rundfunkrat: Im Dezember wird das Gremium neu zusammengesetzt, und die Vorbereitungen dafür laufen. Die beteiligten Organisationen wurden aufgefordert, ihre Vertreterinnen und Vertreter neu zu benennen. Erstmals greift die Begrenzung auf drei Amtszeiten. Mitglieder, die bereits ihre dritte Amtszeit beenden, können nicht erneut nominiert werden. Blick nach Karlsruhe: Am 23. Juni verhandelt das Bundesverfassungsgericht über den Rundfunkbeitrag. Dabei geht es vor allem darum, wie viel Spielraum die Bundesländer bei der Höhe haben und wann sie von Vorschlägen abweichen dürfen. Das Urteil wird in der zweiten Jahreshälfte erwartet und könnte grundsätzliche Weichen für die Zukunft stellen. Bewegung in der Medienpolitik: Die Länder arbeiten an einem neuen Medienstaatsvertrag, der unter anderem Regeln zu KI, Medienfreiheit und politischer Werbung bündelt. Gleichzeitig diskutiert die Politik intensiv, welche Folgen Künstliche Intelligenz für Journalismus und dessen Finanzierung hat – hier sieht auch der WDR Handlungsbedarf, etwa beim Schutz und der Sichtbarkeit von Inhalten. Und schließlich Änderungen bei der Filmförderung: Ein neues Gesetz ist auf dem Weg und der Vorsitzende merkt kritisch an, dass es einen stärkeren Eingriff in die Programmfreiheit bedeuten könnte. Insgesamt zeigt sich: Die Rahmenbedingungen für Medien verändern sich gerade deutlich – und der Rundfunkrat bleibt eng dran.
2. Große Veränderung bei den jungen Radiowellen
Junges Angebot im Wandel. Was junge Menschen brauchen, mögen und wollen, ändert sich stetig. Darauf reagiert der WDR und stellt seine jungen Radiowellen COSMO und 1LIVE DIGGI neu auf. Nicht nur die Programmprofile sollen neu gedacht werden, den Sendern werden auch frische Namen verpasst: Aus 1LIVE DIGGI wird 1LIVE LOUNGE und COSMO soll ab dem kommenden Frühjahr unter dem Namen 1LIVE STREET am Empfangsgerät zu finden sein.
Die neuen Namen sollen bereits wiedergeben, wofür die Sender stehen: Bei 1LIVE LOUNGE wird es ruhiger zugehen. Ein Sender zum (mentalen) Abschalten mit entspannter Musik und ohne die Krisen dieser Welt ständig zu thematisieren. Ein bisher einmaliges Konzept in der Radiolandschaft, so der WDR. 1LIVE STREET hingegen soll die Hip-Hop-Kultur in den Mittelpunkt stellen und damit auch gerade Menschen mit internationaler Geschichte abholen.
Bereits im Vorfeld der Sitzung haben Mitglieder, aber auch Fans und Mitarbeitende, die Veränderungen bei COSMO kontrovers diskutiert. Dabei im Fokus stand und steht die Frage, ob der WDR seinem Auftrag zur Förderung des interkulturellen Zusammenlebens mit dem neuen Konzept weiter nachkommt. Die Diskussion in der Sitzung war geprägt von Fragen zur Zukunft der fremdsprachigen Angebote, zum Verbleib des Global Pops/Weltmusik im senderweiten Angebot und wie der WDR beim Thema interkulturelles Miteinander auch Menschen über 30 erreichen möchte. Die Mitglieder stimmten schließlich mit knapper Mehrheit für die Programmschemaänderung und machten damit den Weg für die strategische Neuaufstellung der beiden Radiowellen zum April 2027 frei. Der WDR verspricht, dass er sich zu den offenen Punkte zeitnah mit den Mitgliedern austauscht.
Im weiteren beschloss der Rundfunkrat eine Programmschemaänderung, die die kleinen Hörerinnen und Hörer betrifft: Das MausRadio ordnet das Tagesprogramm neu. Im Mittelpunkt sollen Livesendungen zu den besten Sendezeiten für Kinder stehen – morgens vor und am Nachmittag nach der Schule. So zum Beispiel eine Live-Frühsendung, die die Maus an den Frühstückstisch der Kinder holt und die herausfordernde Zeit vor dem Aufbruch in die Schule begleitet.
3. Rundfunkrat diskutiert Beschwerden über Quarks, eine Ford-Doku, Sendungen zur Jagd und die Carolin Kebekus Show
Programmgrundsätze nicht verletzt. In fünf Fällen haben die Beschwerdeführer den Rundfunkrat um Befassung gebeten. Letztlich sah das Gremium in keinem Fall einen Verstoß gegen die Programmgrundsätze.
Bei einer älteren Quarks-Sendung über das Atomkraftwerk Tihange ging es um die Frage, ob dort ein schwerer Unfall passieren könnte. Ein Zuschauer fand, dass das Risiko zu dramatisch dargestellt wurde und nicht klar genug zwischen Theorie und tatsächlicher Wahrscheinlichkeit unterschieden wurde. Der WDR sieht das anders: Die Sendung habe bewusst mit einem hypothetischen Szenario gearbeitet und das auch deutlich gemacht. Der Rundfunkrat ist dieser Einschätzung gefolgt – einen Verstoß gegen journalistische Standards oder Ausgewogenheit sah er nicht.
Auch eine Doku („Die Story“) über die Krise bei Ford wurde kritisiert. Der Vorwurf: Der Beitrag stelle Verbindungen zwischen Politik und Wirtschaft – etwa rund um Donald Trump und BlackRock – einseitig dar und lasse andere Aspekte weg. Laut WDR wurden die Entwicklungen aber korrekt eingeordnet und ohne unzulässige Zuspitzung dargestellt, andere Verbindungen seien für das Thema nicht entscheidend gewesen. Der Rundfunkrat hat das genauso bewertet und keinen Verstoß festgestellt.
Bei der „Carolin Kebekus Show“ ging es um Satire: In einer Folge wurde Jesus überspitzt dargestellt, was ein Zuschauer als respektlos gegenüber dem Christentum empfand. Außerdem wurde kritisiert, dass andere Religionen nicht ähnlich behandelt würden. Der WDR hält dagegen: Die Darstellung sei klar satirisch gewesen und habe eher für Werte wie Toleranz und Offenheit geworben. Einzelne Mitglieder des Rundfunkrats empfinden den Humor als verunglückt, einen Gesetzesverstoß konnte das Gremium aber nicht erkennen.
Zwei Beiträge zum Thema Jagd, einer in der „Aktuellen Stunde“ und bei „Aßmann mittendrin: Jagen“, haben ebenfalls Beschwerden ausgelöst. Kritiker fanden, die Jagd werde zu positiv dargestellt und wichtige Gegenpositionen – etwa aus Tierschutzsicht – kämen zu kurz. Der WDR betont, dass es sich zum Teil um Reportagen handelt, die persönliche Einblicke geben dürfen und nicht jede Perspektive vollständig abbilden müssen. Der Rundfunkrat sieht keine einseitige oder verzerrte Darstellung und damit auch keinen Verstoß.
Schließlich gab es noch Kritik an einer Moderation bei „WDR 4 Wunderschön“. Dort hatte eine Moderatorin ihren Eindruck formuliert, dass junge Menschen immer weniger Bezug zur Natur hätten. Eine Hörerin sah darin eine pauschale Abwertung jüngerer Menschen. Der WDR argumentiert, es habe sich um subjektive Eindrücke in einem lockeren Gespräch gehandelt, nicht um eine generelle Aussage über eine ganze Generation. Auch hier folgt der Rundfunkrat dieser Einschätzung und sieht keine Verletzung der Programmgrundsätze.
4. Vierteljahresbericht über Eingaben und Programmbeschwerden
Bericht mit Einsichten. Eine wesentliche Aufgabe des Gremiums und der WDR-Intendantin ist es, sich mit Kritik aus dem Publikum zu befassen. Das kann allgemeine Kritik (sog. Eingaben) sein oder eine formelle Programmbeschwerde, bei der es um die konkrete Verletzung der Programmgrundsätze in einer bestimmten Sendung geht. Viermal im Jahr erstellt die Intendantin dazu einen Bericht. Im Zeitraum Januar bis März 2026 sind 16 formelle Programmbeschwerden eingegangen und Eingaben zu drei Sendungen wurden hervorgehoben. Bemerkenswert ist, dass die Intendantin zwei Beschwerden (zu Monitor und COSMO) abgeholfen hat. Das bedeutet, der WDR erkennt einen erheblichen Fehler und handelt entsprechend. Bei beiden akzeptierten Programmbeschwerden ging es um den Israel-Gaza-Konflikt.
5. Produktionsverträge für Talks und Telenovelas
Kosten in der Diskussion. Gemäß seinen gesetzlichen Aufgaben muss der Rundfunkrat Programmverträgen zustimmen, wenn sie für den WDR mit einer finanziellen Verpflichtung von mehr als drei Millionen Euro verbunden sind (seit der Novellierung des WDR-Gesetzes im April 2026, zuvor ab zwei Millionen Euro). Allerdings kann es auch passieren, dass eine Produktion vom Gremium bereits gebilligt wurde, sich aber später herausstellt, dass die Kosten höher ausfallen als gedacht. So geschehen bei den Polit-Talks „Maischberger“ und „Hart aber fair“.
Außerdem genehmigte der Rundfunkrat die neuen Staffeln der Telenovelas „Sturm der Liebe“ (Staffel 28) und „Rote Rosen“ (Staffel 26). Beide Serien werden vom WDR als nutzungsstarke Mediathek-Formate bewertet. Allerdings kämpfen die Telenovelas mit sinkenden Reichweiten. Der WDR versucht mit inhaltlichen Akzenten gegen den Trend anzugehen, ohne die Kosten zu steigern.
Schließlich beschloss das Gremium die Fortsetzung des werktäglichen Wissensquiz am Vorabend „Wer weiß denn sowas?“. Eine Mehrheit sprach sich für eine 13. Staffel mit 130 Folgen aus.
6. Zum Schluss
Sollten Sie Fragen zu den Sitzungspunkten oder allgemein zur Arbeit des Rundfunkrats haben, schreiben Sie uns. Wir laden Sie zudem herzlich zu unserer nächsten Sitzung am 9. Juli 2026 im Wallraf-Richartz-Museum in Köln ein.