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Newsletter vom 1. Oktober 2025

Wesentliche Ergebnisse der Sitzung

1.     Joachim Ebhardt ist neuer Justiziar im Führungstandem

Das Leitungsduo im WDR-Justitiariat ist wieder komplett. Der Rundfunkrat hat Joachim Ebhardt (51) zum juristischen Direktor berufen.

„Aus der Ausschussarbeit des Rundfunkrats kennen wir Joachim Ebhardt als sachorientierten, lösungsstarken Gesprächspartner. Auf dieser Grundlage hat der Rundfunkrat seine Entscheidung getroffen. Wir sind überzeugt, dass er die Leitung des Justiziariats im Tandem erfolgreich mitgestalten wird.“ Rolf Zurbrüggen, Vorsitzender des WDR-Rundfunkrats

Intendantin Katrin Vernau hatte dem Rundfunkrat den erfahrenen Unternehmensjuristen als Nachfolger von Caroline Volkmann vorgeschlagen. Ebhardt, der seit 2013 bereits stellvertretender Justiziar ist, wird künftig gemeinsam mit Katrin Neukamm das Justitiariat in geteilter Führung leiten. Vernau bezeichnete das Tandem-Modell als bewährtes Erfolgsrezept, das fortgeführt werden soll. Ebhardt bringe durch seine langjährige Zugehörigkeit zum WDR umfassende Kenntnisse über die Strukturen des Senders und der ARD mit.

2.    Mitglieder in ARD-Gremienvertreterkonferenz gewählt

Der WDR-Rundfunkrat hat seine Mitglieder für die neu geschaffene ARD-Gremienvertreterkonferenz (GVK neu) gewählt: Rolf Zurbrüggen und Gabriele Hammelrath werden den WDR dort vertreten. Die GVK neu ist das zentrale Aufsichtsgremium, das im Rahmen des Reformstaatsvertrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geschaffen wird. Ihre Aufgabe ist es, künftig die Aufsicht über die Gestaltung und die Gesamtkomposition der Angebote des Ersten Deutschen Fernsehens und der ARD-Mediathek zu übernehmen. Damit löst sie die bisherige Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK alt) ab, welche lediglich dem Austausch und der Koordination der Gremien diente und keine formelle Aufsichtsfunktion über die Gemeinschaftsangebote der ARD innehatte. Die Wahl der WDR-Vertreterin bzw. des Vertreters steht unter dem Vorbehalt, dass der Reformstaatsvertrag wie geplant am 1. Dezember 2025 in Kraft tritt. Dazu ist die Zustimmung aller 16 Bundesländer erforderlich.

3.    WDR 2030: Intendantin konkretisiert Unternehmenszielbild

Blick auf den Kölner Dom, im Vordergund Teil des WDR Funkhauses mit dem WDR-Logo

Intendantin Katrin Vernau hat dem Rundfunkrat die aktualisierte Unternehmensstrategie des WDR vorgestellt, die den Sender unter dem Leitmotiv „Digitale Heimat für alle Menschen im Westen“ bis 2030 durch den digitalen Wandel führen soll. Die Strategie formuliert zentrale Ziele, um die öffentlich-rechtliche Auftragserfüllung und die regionale Verwurzelung des Senders zu stärken. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der WDR auch künftig relevant für die Menschen in Nordrhein-Westfalen bleibt. Die Geschäftsleitung stellte hierzu ein Bündel aus strategischen Zielsetzungen vor, die Inhalte, Organisation und Kommunikation betreffen.

Der WDR setzt auf Konzentration: Qualität statt Quantität. Angebote sollen gezielter und wirksamer gestaltet werden, um die Aufmerksamkeit der Nutzerinnen und Nutzer zu gewinnen. Der WDR möchte verstärkt Menschen erreichen, die bislang wenig Berührung mit dem Sender hatten. Neue Formate, digitale Kanäle und zielgruppenspezifische Ansprache sollen Brücken bauen und die Reichweite erhöhen. Als Teil des ARD-Verbunds setzt der WDR auf strategische Abstimmung mit den anderen Landesrundfunkanstalten und gemeinsame Zielbilder – auch um Synergien besser zu nutzen und gemeinsam mehr Schlagkraft zu entfalten. Dialog und Partizipation stehen im Zentrum: Der WDR will nicht nur senden, sondern zuhören – über Feedback-Kanäle, Dialogformate und digitale Plattformen. Intern versteht sich der WDR als lernende Organisation. Veränderung wird als Chance begriffen, Mitarbeitende sollen befähigt werden, Wandel aktiv mitzugestalten.

Ein weiterer strategischer Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Medienkompetenz. Gemeinsam mit Bildungseinrichtungen will der WDR seine Angebote zur Vermittlung von Medienwissen intensivieren, um insbesondere junge Zielgruppen zu stärken und einen reflektierten Umgang mit digitalen Inhalten zu fördern.

In der anschließenden Diskussion betonten die Mitglieder des Rundfunkrats, dass barrierefreie Inhalte ausgebaut werden sollten, um allen Menschen Teilhabe zu ermöglichen. Ein wichtiger Punkt sei es weiterhin, auch soziale Gruppen anzusprechen, die dem WDR bislang fern sind. Schließlich wurde die Förderung demokratischer Werte als zentrales Ziel benannt, um zur Stärkung der demokratischen Kultur beizutragen.

Die Strategie „WDR 2030“ ist Teil eines dynamischen Prozesses. Die Angebote sollen sich stärker an den alltäglichen Gewohnheiten der Menschen orientieren. Das Privileg der Beitragsfinanzierung ermöglicht es, ein Angebot zu machen, das sich nicht ausschließlich an Marktlogiken orientiert. Bis Ende 2030 sollen eine tägliche Reichweite von 50 Prozent und eine wöchentliche Reichweite von 66 Prozent erzielt werden.

4.     Rundfunkrat diskutiert Ausgabe der „Carolin Kebekus Show“ und einen Beitrag von COSMO

Der Rundfunkrat hat in zwei Fällen von Programmbeschwerden keinen Verstoß gegen die gesetzlichen Programmgrundsätze festgestellt.

Die erste Beschwerde richtete sich gegen die Sendung „Die Carolin Kebekus Show“ vom 8. Mai 2025. Darin setzte sich die Moderatorin satirisch mit Friedrich Merz und seiner neuen Rolle als Bundeskanzler auseinander. Der Beschwerdeführer kritisierte, dass Bemerkungen zum äußeren Erscheinungsbild von Merz als Bodyshaming gewertet werden müssten, was gegen den Grundsatz der Förderung eines diskriminierungsfreien Miteinanders verstoße. Zudem sah er die Aussage, Merz habe mit dem Kanzleramt mit 69 Jahren seinen ersten richtigen Job erhalten, als Fake News und Verletzung der persönlichen Ehre an. Die Mehrheit des Gremiums betonte, dass der satirische Kontext der Sendung entscheidend sei. Die Aussagen basierten auf der Tatsache, dass Friedrich Merz lange auf das Amt hingearbeitet habe. Auch die Altersfrage sei – wie bei anderen politischen Ämtern und Personen – ein legitimes Diskussionsthema. Die Äußerungen seien daher pointiert, aber nicht als Diffamierung zu werten.

Die zweite Programmbeschwerde betraf den Beitrag „Humanitäre Lage in Gaza“ auf dem Instagram-Kanal von WDR COSMO. Der Beschwerdeführer bemängelt, dass Israel in der Bildergalerie einseitig als Verursacher der humanitären Notlage im Gazastreifen dargestellt werde, was gegen die Grundsätze der Objektivität, Unparteilichkeit und Sachlichkeit in der Nachrichtengebung verstoße. Die Mehrheit der Mitglieder konnte in diesem Fall ebenfalls keinen Verstoß gegen die Programmgrundsätze feststellen. Allerdings wurde der Beitrag intensiv diskutiert. Einige Mitglieder kritisierten, dass das Schicksal der nach wie vor in Gaza gefangen gehaltenen israelischen Geiseln nicht erwähnt wurde. Ein Mitglied beurteilte es außerdem als problematisch, die Hamas als Informationsquelle auf einer Ebene mit anderen Informationsquellen zu nennen. Ein weiteres Mitglied hielt einen Hinweis auf den Hamas-Angriff für sinnvoll, um auch Zuschauerinnen und Zuschauer zu informieren, denen dieses zeitlich zurückliegende Ereignis nicht mehr präsent ist. Ein anderes Mitglied zeigte Verständnis für die Kritik, wies aber auch darauf hin, dass in Deutschland viele Menschen leben, die der arabischen Welt verbunden seien und mit den Menschen im Gazastreifen mitfühlen würden. Diese Perspektive müsse die Berichterstattung ebenfalls berücksichtigen. Insgesamt wurde betont, dass es sich um ein besonders vielschichtiges und sensibles Thema handele, das viele Menschen emotional berühre. Im vorliegenden Fall der Programmbeschwerde sei jedoch isoliert zu beurteilen gewesen, ob ein Rechtsverstoß vorliege – dies konnte nicht festgestellt werden.

5.     Finanzthemen: Telemedienkontrolle und Haushaltsplanung 2026

Der Rundfunkrat prüft jährlich die Kosten der Telemedien-Angebote WDR.de, WDR Text, Sportschau.de und ONE. Bei ONE sind die Zahlen absolut sehr niedrig, da sie ausschließlich die digitale Kuratierung des Online-Angebots betreffen, also die Auswahl und Zusammenstellung der Inhalte in der Mediathek. Trotzdem gab es große Unterschiede zwischen den geplanten und den tatsächlichen Ausgaben, da bisher nur grobe Schätzungen zugrunde lagen. Ab 2026 sollen sich die geplanten Kosten an früheren Ist-Werten orientieren. Die aktuelle Prüfung des Rundfunkrats ergab: Die gestiegenen Kosten bei WDR.de und ONE sind kein Grund für ein neues Genehmigungsverfahren, da sich die Angebote inhaltlich nicht geändert haben und keine neuen Zielgruppen angesprochen werden.

Auch die Eckdaten für den Haushalt 2026 und die Finanzplanung bis 2029 hat der Rundfunkrat zur Kenntnis genommen. Der WDR rechnet in seinen Planungen damit, dass der Rundfunkbeitrag rückwirkend zum Januar 2025 steigt. Sollte diese Erhöhung ausbleiben, würde dem Sender jährlich eine Finanzierungslücke von rund 43 Millionen Euro entstehen. Diese wäre ohne deutliche Einsparungen nicht zu schließen und würde den WDR ins Defizit führen.

„Wir wollen sicherstellen, dass der Haushalt strategisch klug aufgestellt ist – mit Blick auf Risiken, Prioritäten und mögliche Einsparpotenziale.“ Gisela Hinnemann, Vorsitzende des HFA

Besonders herausfordernd ist, dass das Bundesverfassungsgericht in diesem Jahr keine Entscheidung zum Rundfunkbeitrag treffen wird. Das schafft Unsicherheit für die Haushaltsaufstellung 2026. Der Rundfunkrat hat deshalb eine Reihe von Fragen zum Haushalt 2026 formuliert, die nun vom Verwaltungsrat geprüft werden sollen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass der Haushalt nicht nur rechnerisch aufgeht, sondern auch strategisch sinnvoll aufgestellt ist.

6.     DFB-Pokal und Talkshows bleiben im Programm – Rundfunkrat genehmigt mehrere Programmverträge

Der WDR-Rundfunkrat hat wichtige Programmvorhaben sowie Produktionsverträge genehmigt. So stimmte das Gremium dem Erwerb der Übertragungsrechte für ausgewählte Spiele des DFB-Pokals bis einschließlich der Saison 2029/30 zu. Auch die Produktions- und Moderationsverträge der zentralen ARD-Talkshows „Hart aber fair“, „Maischberger“ und „Miosga“ wurden verlängert. Darüber hinaus beschloss der Rundfunkrat den ARD-Gruppenvertrag mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa) über die Nachrichtenversorgung für die kommenden fünf Jahre sowie die Produktion des neuen Kölner „Tatorts“ mit dem Titel „Der Glücklichmacher“.

7.   Ausblick

Die nächste Sitzung des WDR-Rundfunkrats findet am 14. November 2025 statt. Das Gremium tagt im Wallraf-Richartz-Museum in Köln.