1. ARD-Governance Kodex beschlossen: Standards für Leitung und Aufsicht
Der WDR-Rundfunkrat hat dem neuen Governance Kodex der ARD zugestimmt. Dieser Kodex legt erstmals gemeinsame Standards für Leitung und Aufsicht in allen ARD-Rundfunkanstalten fest und tritt zum 1. Dezember 2025 in Kraft. Das Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Intendanz und Gremien verbindlicher zu gestalten und die Legitimation öffentlich-rechtlicher Aufsicht gegenüber Politik und Gesellschaft zu stärken.
Inhaltlich definiert der Kodex klare Regeln für Transparenz, Kontrolle und das Zusammenspiel der Organe. Er verpflichtet Intendantinnen und Intendanten sowie die Aufsichtsgremien, jährlich offenzulegen, inwieweit sie den Empfehlungen des Kodex folgen – das sogenannte „comply or explain“-Prinzip. Dies soll einen kontinuierlichen Reflexionsprozess über gute Unternehmensführung anstoßen. Für den WDR-Rundfunkrat bedeutet dies unter anderem, dass die Teilnahme der Mitglieder an den Sitzungen transparent über das gesamte Jahr hinweg in einer neuen Übersicht dargestellt und veröffentlicht wird. Darüber hinaus sollen etablierte Verfahren wie die Intendantenwahl oder der Umgang mit Programmbeschwerden schriftlich fixiert und die Wirksamkeit der Aufsichtstätigkeit regelmäßig evaluiert werden.
Der Vorsitzende des Rundfunkrats, Rolf Zurbrüggen, hob hervor, dass der Kodex einer absehbaren gesetzlichen Vorgabe durch den Reformstaatsvertrag vorgreife und Ausdruck eines gemeinsamen Selbstverständnisses sei: „Wir wollen gute Aufsicht nicht nur leisten, sondern auch transparente Regeln dafür aufstellen.“ Bis zum Jahresende 2025 wird geprüft, ob bestehende Regelungen – etwa im WDR-Gesetz oder in der Satzung – angepasst werden müssen.
2. Reformstaatsvertrag: Rundfunkrat diskutiert Radiostrategie der ARD
Der WDR-Rundfunkrat bekräftigte in seiner Sitzung, dass er die Umsetzung des Reformstaatsvertrags aktiv begleiten will. Besondere Aufmerksamkeit galt dabei den neuen Aufgaben, die sich für das Gremium aus veränderten Zuständigkeiten innerhalb der ARD ergeben. Der Haushalts- und Finanzausschuss (HFA) hatte sich im Vorfeld mit Fragen der Budgetsteuerung, der Aufsicht über kommerzielle Aktivitäten sowie der künftigen Verantwortung für die musikalischen Ensembles der ARD befasst. Der Ausschuss sprach sich dafür aus, die finanziellen Auswirkungen neuer Aufgaben frühzeitig und strukturiert zu beraten, unter anderem mithilfe einer systematischen Aufgabenübersicht für das Gremium.
Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen war die ARD-weite Radiostrategie, über die Intendantin Dr. Katrin Vernau berichtete. Die Intendantinnen und Intendanten hatten Ende Juni beschlossen, die Zahl der terrestrisch ausgestrahlten Hörfunkprogramme ARD-weit von 69 auf 53 zu reduzieren – eine Vorgabe aus dem Reformstaatsvertrag. Für den WDR bedeutet das konkret: Künftig dürfen maximal sieben Programme über UKW und/oder DAB+ verbreitet werden. Der Kanal „WDR Event“ soll eingestellt werden, während das Maus-Radio als digitales Angebot weitergeführt, aber nicht mehr linear ausgestrahlt wird. Die jungen Wellen 1LIVE, 1LIVE DIGGI und COSMO sollen strategisch aufeinander abgestimmt werden. Die ARD setzt dabei auf Programmstreichungen, stärkere Kooperationen zwischen den Landesrundfunkanstalten und den digitalen Umbau, insbesondere durch die Stärkung der ARD Audiothek.
Die Umstellung des Maus-Radios auf ein rein digitales Audioangebot wurde im Gremium intensiv beraten. Im Fokus der Debatte standen die Nutzungssicherheit in einem rein digitalen Umfeld sowie die potenzielle Ausweitung der Bildschirmzeit bei Kindern. Parallel dazu wurde die Weiterentwicklung von COSMO diskutiert. Die Geschäftsleitung unterstrich, dass eine zielgruppengerechte Anpassung des Angebots geplant sei. Dies wurde von den Mitgliedern bekräftigt – insbesondere mit Blick auf Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Ein Beweggrund für die Umstellung des Maus-Radios wie auch für die Weiterentwicklung von COSMO seien die geringen linearen Nutzungszahlen beider Angebote - auch bedingt durch ein verändertes Nutzungsverhalten der Zielgruppe. Einzelne Mitglieder äußerten außerdem Bedenken hinsichtlich der tatsächlich realisierbaren Kostenersparnisse der geplanten Veränderungen.
3. Programmbeschwerde zurückgewiesen
Der WDR-Rundfunkrat wies die Programmbeschwerde zu einem Beitrag der Reihe „#mittendrin“ in den Tagesthemen vom 30. Januar 2025 zurück. Nach eingehender Prüfung kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass der Beitrag keinen Verstoß gegen die gesetzlichen Programmgrundsätze des WDR darstellt.
Die beanstandete Reportage begleitete den AfD-Direktkandidaten Guido Reil im Bundestags-Straßenwahlkampf im Essener Norden und zeigte Stimmen von Bürgerinnen und Bürgern auf einem Wochenmarkt sowie in einem Sportzentrum. Der Beschwerdeführer kritisierte, Reil sei „in verharmlosender Weise“ dargestellt worden. Zudem seien fast ausschließlich Personen mit „migrantenfeindlichen und rassistischen Ansichten“ zu Wort gekommen, während eine kritische Einordnung der AfD und ihres Kandidaten gefehlt habe.
Die Mehrheit des Gremiums stellte fest, dass es sich bei dem Beitrag um eine Reportage handelte, die bewusst verschiedene Perspektiven nebeneinanderstellte. Die Interviewpartnerinnen und -partner seien zufällig ausgewählt worden, und AfD-kritische Stimmen seien in dem Beitrag ebenfalls enthalten gewesen. Einige Mitglieder hinterfragten die Eignung eines Reportageformats für die Begleitung eines Kandidaten im Wahlkampf – insbesondere im Rahmen einer Nachrichtensendung. Kritisiert wurde auch die Wiedergabe von nicht eingeordneten Stimmen aus der Bevölkerung. Eine Verletzung der Grundsätze der Objektivität, Unparteilichkeit oder journalistischen Sorgfalt konnte dennoch nicht festgestellt werden.
4. Vielfalt im WDR: Berichte zu Gleichstellung und Inklusion
In der Sitzung hat der Rundfunkrat die Berichte zur Gleichstellung und zur Situation schwerbehinderter Menschen im WDR besprochen. Beide Themen wurden zuvor im Haushalts- und Finanzausschuss (HFA) beraten, dessen wesentliche Punkte die Ausschussvorsitzende Gisela Hinnemann darlegte.
Britta Frielingsdorf, Gleichstellungsbeauftragte des WDR
Im Gleichstellungsbericht wird deutlich, dass der WDR bei der Repräsentanz von Frauen in der Geschäftsleitung gut aufgestellt ist, wo inzwischen mehr Frauen als Männer vertreten sind. Gleichzeitig weist die Beauftragte für Gleichstellung, Britta Frielingsdorf, darauf hin, dass der Anteil von Frauen in Führungspositionen insgesamt bei 45 Prozent stagniert. Sie benennt strukturelle Herausforderungen, wie die ungleiche Verteilung in technischen Berufen, die geringe Präsenz von Frauen in höheren Vergütungsgruppen sowie die Auswirkungen von Teilzeit auf Karrierewege. Auch der Gender Pay Gap bleibt mit 9,15 Prozent ein Thema. Der Rundfunkrat würdigte die zahlreichen Maßnahmen zur Förderung von Gleichstellung, darunter Mentoringprogramme, alternative Führungsmodelle und gezielte Nachwuchsförderung.
Der Bericht der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, Jan Gropp, beleuchtet die individuelle Beratung von Mitarbeitenden, die Mitwirkung bei Personalentscheidungen sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Arbeitsumfeld und im Programm. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung im WDR. Der Bericht unterstreicht die Bedeutung struktureller Mitwirkung – etwa bei Bewerbungsverfahren, bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen oder bei der Weiterentwicklung inklusiver Standards innerhalb der ARD.
5. Bericht des Rundfunkdatenschutzbeauftragten – Transparenz und publizistische Verantwortung im Fokus
Der Rundfunkrat hat den Bericht des Rundfunkdatenschutzbeauftragten Stephan Schwarze für das Jahr 2024 entgegengenommen. Der Bericht wurde zuvor im Ausschuss für Rundfunkentwicklung und Digitalisierung (EDA) beraten. Wie der Ausschussvorsitzende Prof. Gerd Ascheid informierte, ging es in der Diskussion nicht nur um technische und rechtliche Fragen, sondern auch um die Rolle des Datenschutzes im Selbstverständnis des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Die Mitglieder des EDA betonten, dass Datenschutz nicht als rein administrative Pflicht verstanden werden dürfe, sondern als Teil der publizistischen Verantwortung – insbesondere angesichts der zunehmenden Präsenz des WDR auf digitalen Plattformen und der Nutzung KI-gestützter Anwendungen. Der Bericht dokumentiert die Arbeit einer gemeinsamen Datenschutzaufsicht für neun Rundfunkanstalten, darunter der WDR, das ZDF und Deutschlandradio. Er benennt aktuelle Herausforderungen wie die Umsetzung der EU-KI-Verordnung, die Weiterentwicklung der Nutzungsmessung im digitalen Raum sowie die Notwendigkeit klarer Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten in redaktionellen Kontexten.
Der Reformstaatsvertrag sieht vor, die Rolle des Rundfunkdatenschutzbeauftragten gesetzlich zu stärken und institutionell zu verankern. Der Rundfunkrat begrüßte diese Entwicklung ausdrücklich, verbunden mit der Erwartung, dass Datenschutz künftig nicht nur rechtssicher, sondern auch sichtbar und nachvollziehbar gestaltet wird.
6. Produktionsverträge genehmigt
Der WDR-Rundfunkrat hat zwei Dienstleistungsverträgen für die Bundesliga-Berichterstattung der Saisons 2025/26 bis 2028/29 zugestimmt. Darüber hinaus hat das Gremium die Realisation der 12. Staffel der Quiz-Sendung „Wer weiß denn sowas?“ sowie die Tatorte „Maskerade“ (Münster) und „Die guten Leute“ (Köln) genehmigt. Produktionen, die den WDR mehr als zwei Millionen Euro kosten, müssen zuvor vom Rundfunkrat bewilligt werden.
7. Ausblick
Die nächste Sitzung des WDR-Rundfunkrats findet am 4. September 2025 statt. Das Gremium tagt im Wallraf-Richartz-Museum in Köln.