750.000 Euro abgezockt - Bottroperin vor Gericht wegen Liebesbetrug
00:51 Min.. Verfügbar bis 13.04.2028.
Verlobt mit der eigenen Betrügerin - es ist diese kuriose Wendung im Fall der Frau, die rund 750.000 Euro von einem Mann ergaunert hat, die vor Gericht viele Fragen aufwirft und das Verfahren enorm erschwert. Zur Vorgeschichte:
Die 34-jährige Frau soll 2023 den Mann über die Internetplattform "Lovescout24“ kennengelernt haben. Sie spielte dem späteren Opfer eine Liebesbeziehung vor, um Vertrauen aufzubauen. Laut Anklage sagte sie dem Mann, sie erwarte eine Zahlung von einer Million Euro für ihren schwer kranken Sohn. Bis dahin sei sie dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen.
Angeklagte ergaunert 750.000 Euro
Der Mann überwies in mehreren Schritten rund 569.000 Euro. Zusätzlich soll die Angeklagte ihn dazu gebracht haben, Luxusuhren im Wert von etwa 187.000 Euro zu kaufen. Diese habe sie angeblich gewinnbringend weiterverkaufen wollen. Stattdessen soll sie die Uhren in ein Pfandhaus gebracht und das Geld für sich behalten haben. Insgesamt beläuft sich der mutmaßliche Schaden auf mehr als 750.000 Euro.
Angeklagte schweigt, Zeuge macht keine Angaben
Zum Auftakt des Prozesses am Landgericht Duisburg äußerte sich die Angeklagte zunächst nicht zu den Vorwürfen. Nach Angaben des Gerichts soll es sich um 25 einzelne Betrugstaten handeln. Die Frau ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Betrugs, und stand zum Tatzeitpunkt bereits unter Bewährung.
Inzwischen wieder liiert - Hochzeit geplant
Für Aufmerksamkeit sorgte die Aussage des mutmaßlich Geschädigten. Der 66-jährige Arzt aus Herne erklärte vor Gericht, inzwischen wieder mit der Angeklagten liiert zu sein. Er machte weitgehend von seinem Aussage- beziehungsweise Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch und beantwortete viele Fragen nicht. Frühere Aussagen gegenüber der Polizei seien im Streit entstanden, ließ sein Anwalt erklären.
Im Gerichtssaal ging es außerdem um die Frage, ob der Zeuge ein Zeugnisverweigerungsrecht hat. Hintergrund ist ein von beiden behauptetes Verlöbnis. Das Gericht geht jedoch davon aus, dass dieses rechtlich nicht wirksam sei, da die Angeklagte noch verheiratet ist. Damit hätten die beiden kein automatisches Recht, die Aussage vor Gericht zu verweigern, wie es sonst bei Verlobten der Fall wäre.
Belastende Chatverläufe und weitere Beweise
Ein Großteil der Beweise besteht aus Chatverläufen und Bankunterlagen. Mehr als 500 Seiten Material wurden in das Verfahren eingeführt und sollen in den kommenden Verhandlungstagen ausgewertet werden. Das Gericht deutete an, dass sich daraus auch Fragen zu den Geldquellen des Zeugen ergeben könnten.
Die Angeklagte berichtete von einer belastenden persönlichen Situation. Ihr schwer erkranktes Kind sei im April 2025 gestorben. Die Erkrankung habe sie psychisch stark beeinträchtigt. Sie gab an, zeitweise Alkohol konsumiert zu haben und in ärztlicher Behandlung gewesen zu sein. Der Prozess wird am 29. April fortgesetzt. Dann sollen unter anderem Polizeibeamte als Zeugen gehört werden, die den Geschädigten zuvor vernommen hatten.
Unsere Quellen:
- Landgericht Duisburg
- WDR-Reporter vor Ort
Sendung: WDR Fernsehen, Lokalzeit Duisburg, 13.04.2026, 19:30 Uhr