In einem unabhängigen Gutachten werden Vorwürfe gegen den Kölner Erzbischof Woelki erhoben. Er habe vor elf Jahren einen Priester befördert - obwohl es zumindest anonyme Hinweise gab, der Geistliche sei Minderjährigen gegenüber sexuell übergriffig geworden. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt, der Kardinal hätte die Staatsanwaltschaft informieren müssen und habe das nicht getan.
Erzbistum: Frühere Aufklärung im Kölner Bistum war unbefriedigend
Das Erzbistum teilte dem WDR in einer schriftlichen Stellungnahme mit, dass zu Beginn der Amtszeit von Kardinal Woelki der Umgang mit Fällen von sexuellem Missbrauch unbefriedigend gewesen sei. Anonyme Fälle mit wenig Aussicht auf Aufklärungserfolg, seien damals nicht automatisch der Staatsanwaltschaft gemeldet worden. Das sei heute anders. Woelki habe nach Erstellung eines Rechtsgutachtens zum Thema Missbrauch im Auftrag des Erzbistums alle alten Verdachtsfälle noch einmal gesichtet und auch die Meldung dieses Falles an die Staatsanwaltschaft angeordnet.
Missbrauch soll in der Zeit von Erzbischof Meisner stattgefunden haben
Bei dem Verdachtsfall soll es um Annäherungsversuche zu minderjährigen Messdienern und Fehlverhalten bei der Einhaltung von Nähe und Distanz gegangen sein. Dies soll noch zur Amtszeit des früheren Erzbischofs von Köln, Kardinal Meisner geschehen, dem nach seinem Tod zwei Dutzend Pflichtverletzungen im Umgang mit Verdachtsfällen sexuellen Missbrauchs im Gutachten des Erzbistums nachgewiesen wurden.
Dass auch Meisners Nachfolger Kardinal Woelki kirchenrechtliche Vorschriften zur Meldung an die Staatsanwaltschaft nicht eingehalten habe, begründet die FAZ mit einem Bericht der Unabhängigen Aufarbeitungskommission, die zuvor in die Akten des Erzbistums geschaut habe. Woelki habe den beschuldigten Priester außerdem auf einen neuen Posten mit Personalverantwortung befördert.
Erzbistum rechtfertigt Beförderung
Auf Anfrage des WDR rechtfertigt das Erzbistum die Beförderung des beschuldigten Geistlichen wie folgt: "Obwohl die Meldung anonym war und bis heute unbelegt ist, wurde auf die damals verfügbaren Möglichkeiten zurückgegriffen. Ein externes Mitglied des Beraterstabs Missbrauch kam hinzu. Die Personalentscheidung wurde dann erst nach Prüfung durch verschiedene Fachleute getroffen - juristische Expertise und ein Psychologe. Eine Stabsstelle Intervention gab es zu diesem Zeitpunkt noch nicht."
Datenschutz: Bericht der Unabhängigen Kommission wurde entschärft
Das Erzbistum habe aber nicht die ursprüngliche Version, des Berichts veröffentlicht, sondern nur eine entschärfte Version. Das Erzbistum schreibt dazu, dass der Berichtsentwurf nach der Überprüfung eines neutralen Anwalts aus datenschutzrechtlichen Gründen überarbeite worden sei.
Unsere Quellen:
- Artikel der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 05.05.2026
- Stellungnahme des Erzbistums Köln
Sendung: WDR.de, Stellungnahme Erzbistum zu Woelki, 05.05.2026, 19.44 Uhr
