Streit über Kaffee-Preise: Klage von Tchibo gegen Aldi abgewiesen
10.02.2026. 00:26 Min.. Verfügbar bis 10.02.2028.
Streit über Kaffee-Preise: Klage von Tchibo gegen Aldi abgewiesen
Stand:
Im Streit über zu geringe Kaffeepreise hat das Oberlandesgericht Düsseldorf heute eine Klage des Kaffeerösters Tchibo gegen Aldi Süd abgewiesen.
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Jetzt mitdiskutierenAldi hatte seine Kaffee-Eigenmarke mehrfach unterhalb der Herstellungskosten in seinen Filialen angeboten. Tchibo sieht darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsregeln.
Das Gericht sieht darin aber keinen unlauteren Wettbewerbsvorteil. Damit bestätigten die Richter am Oberlandesgericht ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf von vor einem Jahr.
Gericht sieht keine Verdrängungsabsicht
Eine überlegene Marktmacht der Lebensmittelkette, die sie aus Sicht Tchibos mit den Kampfpreisen ausnutzen würde, ist aus Sicht des Gerichts nicht klar erwiesen. "Entscheidend ist in diesem Fall, dass ein Verkauf unter dem Einkaufspreis verboten ist, aber ein Verkauf unter Herstellungskosten nicht, und das hat Aldi getan", erklärte Gerichtssprecherin Christina Klein Reesink.
Grundsätzlich dürfen Firmen ihre Preise selbst festlegen, auch bei Lebensmitteln. Verboten ist bisher nur, Produkte billiger zu verkaufen, als man sie selbst eingekauft hat. Für selbst produzierte Waren wie den Eigenmarken-Kaffee gibt es noch keine gesetzliche Regel.
Positives Urteil für Verbraucher
Aldi-Kunden können weiter mit günstigem Kaffee rechnen
Laut Tchibo hat Aldi Süd bestimmte Kaffeesorten zeitweise mit erheblichen Verlusten verkauft - von zwei Euro pro Kilo und mehr ist die Rede. Der Discounter lässt über Tochterfirmen mittlerweile auch Kaffee selbst produzieren.
Für Kartellrechtlerin Klara Dresselhaus von der Universität Düsseldorf ist das Urteil erst einmal positiv für Verbraucher: "Die Einzelhändler dürfen bei selbst hergestellten Produkten den Kunden weiter sehr günstige Preise anbieten. Langfristig könnte das aber auch zu höheren Preisen führen, wenn durch die Tiefpreise andere Anbieter vom Markt verdrängt werden."
Tchibo prüft weitere Schritte
Tchibo zeigte sich enttäuscht von dem Urteil: "Bedauerlicherweise hat das Gericht die Chance verpasst, einer strukturellen Fehlentwicklung im deutschen Lebensmittelhandel Einhalt zu gebieten", teilte ein Sprecher mit. Bereits in der ersten Instanz vor dem Landgericht Düsseldorf vor gut einem Jahr war der Kaffeeröster mit seinem Anliegen gescheitert.
Das Unternehmen befürchtet nun Nachteile für Verbraucher und prüft, ob es in Revision vor dem Bundesgerichtshof geht.
Unsere Quelle:
- Oberlandesgericht Düsseldorf
- Tchibo
- WDR-Interview mit Kartellrechtlerin Klara Dresselhaus
Sendung: WDR.de, Streit über Kaffee-Preise: Klage von Tchibo gegen Aldi vom OLG Düsseldorf abgewiesen, 10.02.2026, 12:04 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Lokalzeit aus Düsseldorf, 10.02.2026, 18:09 Uhr
5 Kommentare
Kommentar 5: Uwe schreibt am 11.02.2026, 18:37 Uhr :
Gebt mal in Google Tchibo und Kaffeekartell ein. Da kommt was interessantes aus dem Jahr 2000. Nämlich genau das Gegenteil.
Kommentar 4: Ralf schreibt am 11.02.2026, 08:09 Uhr :
Warum sollen günstigere Preise ein Nachteil für Verbraucher sein? Inwiefern sind günstigere Preise ein Nachteil für den Wettbewerb? Ich verstehe die Argumentation von Tchibo nicht, sondern sehe im Gegenteil nur Vorteile für den Wettbewerb und die Verbraucher. Meines Erachtens versucht hier ein großer Branchenanbieter auf gerichtlichem Weg seine Hochpreisstrategie durchzusetzen und den Wettbewerb mit der Konkurrenz zu verhindern.
Antwort von Maria , geschrieben am 11.02.2026, 10:31 Uhr :
Es geht darum, dass man für eine gewisse Zeit die Produkte so günstig anbietet, dass die Konkurrenz nicht mithalten kann. Das ist bei einem Preis unter Herstellungskosten der Fall. Das ist auf kurzer Sicht gut für den Verbraucher. Aldi möchte allerdings dadurch seinen Anteil am Markt vergrößern, Konkurrenten verdrängen. Auf lange Sicht führt so eine Strategie dazu, dass einige Anbieter im Preiskampf nicht mehr mithalten können und vom Markt verschwinden. Dadurch sinkt die Konkurrenz und die Preise steigen - die Verbraucher müssen mehr für den Kaffee bezahlen. Niemand „verschenkt“ seine Produkte einfach so ;)
Antwort von Rösterei , geschrieben am 11.02.2026, 16:13 Uhr :
@Maria: Aldi bietet seinen Kaffee nicht dauerhaft unter den Herstellungskosten an, sondern einzeln in "Aktionswochen" also eine Woche und das ist legitim laut OLG Düsseldorf, das kann der Konkurrent Tchibo wohl verkraften, oder er macht auch Aktionswochen unter den Herstellungskosten als Röster, ist doch Wettbewerb.
Kommentar 3: RalleKo schreibt am 10.02.2026, 19:13 Uhr :
Kann ich nicht nachvollziehen... Zum "Einkaufspreisen" zählen doch prinzipbedingt alle Kosten die aufgewendet werden um ein fertiges Produkt zum Verkauf zu fertigen ... Dazu zählen m.E. auch neben der Rohware auch anteilige Strom-, Personal-, und z.B. Kosten für Maschinen-Beschaffung und Wartung, etc. Ein Verkauf unter der Summe der anteiligen Kosten, also den so oder so "eingekauften Herstellungskosten" ist also m. E. nicht zulässig ...
Antwort von Urdeutscher , geschrieben am 11.02.2026, 08:43 Uhr :
Der Rechtsstaat in der BRD ist im Eimer. Und diese Richter muß man sich gefallen lassen?
Kommentar 2: Wille oder Kür schreibt am 10.02.2026, 16:44 Uhr :
Wann kann man Lebensmittelpreise anheben? A) Wenn Bevölkerung also Anzahl der Konsumenten zunimmt? Oder B) bei geringem Angebot( künstliche Verknappung)? C) bei Missernten? D) bei Oligopol der Anbieter? E) alle oberen Faktoren zusammen? Oder ist es so wie an der Tankstelle, die Tageszeit?
Kommentar 1: Brigitta S. schreibt am 10.02.2026, 15:00 Uhr :
Kaffee, Butter wird billiger angeboten. Denkt keiner daran, dass Anbieter ihre Verlaufsstrategie haben. Butter wird billig angeboten, Butterschmalz bekommt einen höheren Preis. Kaffee wird billiger verkauft, nach Wochen ist der Preis höher als er vor Monaten war. Dieses Markt- Kaspertheater der Preise, kennt jeder aufmerksame Kunde. Bei Importe kommt es auch vor, dass die Preise steigen oder billiger importiert werden. Es hat oft seine Agrar-Wetter- Natur-Gründe. Billige Werbung gibt es bei Lebensmittel jede Woche, wo der Verkaufspreis prozentual mit 50/60 % gesenkt wird vom Discounter. „Generell gilt, dass das Kartellrecht auch marktstarken Einzelhändlern eine Mischkalkulation gestattet, bei der sie daraufsetzen, einzelne Produkte zu Werbezwecken mit Verlust zu verkaufen“? Bei Kaffee, Butter gibt es andere Wettbewerbsregeln? Der Markt regelt die Preise selbst mit Konkurrenzkampf? Wo ist die faire Preis-Kontrolle der Lebensmittel wo die Preisspirale zu hoch für den Kunden wird?