Der Prozess habe keine Aufklärung bringen können, sagte Verteidiger Daniel Sprafke im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf und sprach den überlebenden Opfern des Terroranschlags vom 23. August seinen Dank und seine Hochachtung aus. Von deren Seite - sie waren Nebenkläger im Prozess - sei „kein Fünkchen Hass“ spürbar gewesen.
Die Hoffnung aber, durch den Prozess Frieden zu finden, die habe sich für alle Beteiligten wohl nicht erfüllt. Die Geschehnisse aufzuklären und zu würdigen, sei aus seiner Sicht nicht gelungen.
Der Hass und das Böse
Auch er habe gehofft, von seinem Mandanten Issa al H. mehr zu erfahren, warum er „dem Hass und dem Bösen“ gehuldigt habe. Das sei ihm aber nicht gelungen. Er komme aus einem so anderen Kulturkreis, dass er nicht in die Maßstäbe unserer Gesellschaft passe. Sich hier einzufügen, habe er nicht geschafft. „Auch ich als Verteidiger bin immer wieder an Grenzen gestoßen.“
Sicherungsverwahrung unerträglich
Klar sei, so Sprafke, dass Issa al H. am Tatabend die „Grenzen des Vorstellbaren“ überschritten habe. Der Bundesanwalt hatte für den geständigen Angeklagten lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Dem schloss sich der Verteidiger im Prinzip an, bezeichnete die Sicherungsverwahrung für seinen Mandanten aber als „unerträglich“.
Denn der habe seit Kindertagen in einem „fragilen“, schlimmen Umfeld gelebt, aus dem die Terrororganisation IS hervorgegangen sei. Bei einem solchen Menschen könne man die Maßstäbe für eine Sicherungsverwahrung nicht anlegen. Die lebenslage Haftstrafe sei aber angemessen. An der „wird kein Weg vorbeiführen“. Das Urteil gegen Issa al H. wird morgen verkündet.
Morgen soll das Urteil fallen
Es dürfte heute der vorletzte Tag im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts sein. Mit Beweisanträgen der Verteidiger ist nicht mehr zu rechnen. Die Beweislage ist eindeutig, so deuten alle Spuren auf Issa Al H. hin. Der heute 27-Jährige hat die Tat bereits gestanden. Das Urteil gegen ihn soll am Mittwoch (10.09) fallen.
Sicherungsverwahrung oder nicht?
Issa Al H. ist nicht vorbestraft. Eine Verurteilung zur Sicherungsverwahrung, neben der zu erwartenden lebenslangen Haftstrafe, passiert sehr selten. Und dennoch fordern das sowohl die Bundesanwaltschaft als auch alle Anwälte der Opfer.
Das letzte Wort
Der Angeklagte selbst hatte an den ersten Verhandlungstagen geschwiegen. Zuletzt aber hatte Issa Al H. sich zu Wort gemeldet, auch zu seiner Motivation, die Tat zu begehen. Solingen wolle feiern, während Menschen in Gaza sterben, das habe er nicht akzeptieren wollen.
Bei dem Messeranschlag auf das Solinger "Festival der Vielfalt" waren am 23. August 2024 drei Menschen gestorben, acht weitere wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt.
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Terrorprozess Solingen: „Angeklagter überschritt Grenzen des Vorstellbaren“
00:40 Min.. Verfügbar bis 09.09.2027.
Unsere Quellen:
- Oberlandesgericht Düsseldorf
- Reporter vor Ort
- Polizei & Feuerwehr
- Bergisches Land
- Migration
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