Alkoholverbote in NRW: Wer und wo?

Aktuelle Stunde 14.04.2026 28:36 Min. UT Verfügbar bis 14.04.2028 WDR Von Isabelle Engler

Alkoholverbote für NRW-Innenstädte: Eine sinnvolle Maßnahme?

Stand:

In Troisdorf soll es bald ein befristetes Alkoholverbot für die Innenstadt geben. In anderen Städten in NRW gibt es ein solches Verbot schon seit Langem. Was Alkoholverbote im öffentlichen Raum so heikel macht - und was sie am Ende bringen.

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Zerbrochene Flaschen auf dem Gehweg, laute Pöbeleien auf öffentlichen Plätzen, der Geruch von Urin und Erbrochenem in Hauseingängen, Aggression, Gewalt und Sachbeschädigung: In vielen Innenstädten in Nordrhein‑Westfalen ist das Alltag - oft im Zusammenhang mit Alkoholkonsum.

Alkoholverbot für die Innenstadt von Troisdorf?

Passanten fühlen sich dadurch unwohl und bedroht. Gewerbetreibende berichten von ausbleibender Kundschaft. So manche Kommune in NRW setzt daher auf ein Alkoholverbot für öffentliche Orte. Nun soll auch Troisdorf eines bekommen.

Am Dienstagabend beschloss der Hauptausschuss des Troisdorfer Stadtrates mehrheitlich ein befristetes Alkoholverbot für die Innenstadt. Es soll vorerst bis Oktober bestehen und danach evaluiert werden. Nun muss noch der Stadtrat abstimmen, ob das Verbot tatsächlich kommen soll.

Als einer der Gründe für das Alkoholverbot ist in der Beschlussvorlage zu lesen: "Ohne ein weiteres und umfangreiches ordnungsbehördliches Eingreifen besteht die Gefahr, dass die Innenstadt und die Fußgängerzone weiter an Attraktivität verlieren." Und weiter:

"Dies würde zu Geschäftsaufgaben und letztlich einem Niedergang der Innenstadt führen." Stadt Troisdorf, Beschlussvorlage

Vom geplanten Verbot ausgenommen sind Außenbereiche von Gastronomien, aber auch Feste wie Weihnachtsmärkte. Dort dürfte weiterhin ausgeschenkt werden. In einigen Städten in NRW haben solche Verbote schon seit Langem Bestand.

Aktuelle Alkoholverbote in NRW im öffentlichen Raum:

  • Düren: seit 2019 in der Innenstadt
  • Gummersbach: seit 2017 in der ganzen Stadt
  • Krefeld: seit 2023 in großen Teilen der Innenstadt
  • Herzogenrath: seit 2021 im Bereich vor dem Bahnhof
  • Soest: seit 2023 in Bahnhofsnähe
  • Köln: seit 2025 spätabends und nachts auf dem Brüsseler Platz und in den angrenzenden Straßen
Schild zeigt Alkoholverbot von 22-6 Uhr am Brüsseler Platz

Alkoholverbotsschild am Brüsseler Platz in Köln

Dabei geht es nicht um Alkoholverbote, die beispielsweise nur für einzelne Veranstaltungen gelten, oder wie die Deutsche Bahn sie für ihre Bahnhöfe erlassen hat. Es geht um Verbote im öffentlichen Raum, die monatelang oder sogar unbegrenzt gelten.

Das Heikle an einem solchen Verbot: Es ist ein Eingriff in unsere Handlungsfreiheit. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 2 Absatz 1: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." Daher wurden in der Vergangenheit schon zahlreiche Alkoholverbote gerichtlich gekippt.

So etwa das Verbot, das die Stadt Duisburg 2017 für ein halbes Jahr erlassen hatte. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bemängelte, dass die zugrunde liegenden Daten nicht ausreichend belastbar seien, um ein solches Verbot zu begründen. Der bloße Konsum von Alkohol stelle keine abstrakte Gefahr dar, so die Richter.

Gerichte verlangen gute Begründungen für Alkoholverbote

Ähnlich äußerte sich das Oberlandesgericht Hamm in einem früheren Fall: In der Rechtsprechung sei "anerkannt, dass ein generelles Alkoholverbot polizeirechtlich nur zulässig ist, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das verbotene Verhalten, mithin der Konsum von Alkohol, regelmäßig und typischerweise zum Eintritt von Schäden, etwa in Folge von alkoholbedingten Gewaltdelikten, führt".

Grundlegend für ein solches Verbot seien vier Anforderungen, heißt es in einem Dossier mit dem Titel "Rechtliche Handlungsspielräume der kommunalen Alkohol-Verhältnisprävention", das die in Köln ansässige Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung herausgegeben hat:

  • Das Alkoholverbot braucht einen legitimen Zweck. In Köln zum Beispiel soll es nächtliche Ruhestörung verhindern.
  • Das Alkoholverbot muss geeignet sein, das Ziel zu verfolgen. Zum Beispiel lässt sich mit einem Alkoholverbot gewiss kein Falschparken verhindern.
  • Das Verbot muss tatsächlich erforderlich sein, weil es keine schonenderen Alternativen gibt. Die Stadt Troisdorf argumentiert zum Beispiel, dass Ansprachen von Ordnungsamtsmitarbeitern und Streetworkern erfolglos geblieben sind.
  • Die Zweck-Mittel-Relation muss gewahrt werden - das Verbot muss angemessen sein. Es dürfe also nicht "mit Kanonen auf Spatzen geschossen" werden, heißt es in dem Dossier.

Die Stadt Troisdorf nennt als Zweck für das geplante Alkoholverbot vielerlei: zum Beispiel Pöbeleien, Lärm, Verunreinigungen, ein erhöhtes Aggressionspotenzial, verängstigte Kunden und finanzielle Verluste der Gewerbetreibenden. Verantwortlich dafür seien "im Wesentlichen zwei Störergruppen": tagsüber Abhängigkeitserkrankte und Obdachlose sowie abends Jugendliche.

Alkoholverbote: Gute Erfahrungen etwa in Düren und Köln

Kann ein Alkoholverbot wirklich solche Probleme in den Innenstädten lösen? Nach Ansicht von Thomas Blumenhoven, Sprecher der Stadt Herzogenrath, ist es zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. "Es ist gut, dass es da ist", sagte er am Dienstag dem WDR. "Dann hat man eine Handhabe und kann zum Beispiel Platzverweise ausstellen."

In Düren wurde das Alkoholkonsumverbot 2019 nach den ersten fünf Monaten ausgewertet. Die Stadt kam zum Ergebnis: Die ordnungsrechtliche Lage in der Innenstadt hat sich tatsächlich verbessert. Nun gilt das Verbot unbefristet.

Auch in Köln macht die Stadt mit dem Alkoholverbot am Brüsseler Platz gute Erfahrungen. Seit Ende März lässt sie weitere Messungen für ein neues Lärmgutachten vornehmen. "Ohne dem endgültigen Ergebnis dieses Gutachtens vorzugreifen, zeigen die Kurz-Ergebnisse der ersten Messungen in die richtige Richtung", sagte ein Sprecher der Stadt am Mittwoch dem WDR. Das Alkoholkonsum- und Alkoholmitführverbot helfe bei dem Ziel, den Lärm für die Anwohner zu reduzieren.

Studie: Alkoholverbote nur begrenzt wirksam

Es gibt aber auch Zweifel an der Wirksamkeit von Alkoholverboten. 2012 kam eine australische Studie zu dem Schluss: Alkoholverbote im öffentlichen Raum seien nur begrenzt und überwiegend kurzfristig wirksam. Sie würden zwar in der Regel sichtbaren Alkoholkonsum und damit verbundene Belästigungen reduzieren, aber nicht zu einem nachhaltigen Rückgang von Alkoholproblemen oder alkoholbedingter Gewalt insgesamt führen.

Deutlich wirksamer sind Alkoholverbote laut der Studie dann, wenn sie Teil eines Maßnahmenmixes sind, zum Beispiel kombiniert mit Sozialarbeit, Suchthilfe, Prävention und städtebaulichen oder ordnungspolitischen Maßnahmen.

Auf die Erfahrungen in Troisdorf mit dem geplanten neuen Alkoholverbot dürften auch andere NRW-Städte mit Neugierde schauen. 

Alkoholverbot in Troisdorfer Innenstadt?

WDR Studios NRW 14.04.2026 00:43 Min. Verfügbar bis 13.04.2028 WDR Online

Unsere Quellen:

Sendung: WDR Fernsehen, Aktuelle Stunde, 14.04.2026, 18.45 Uhr.

Kommentare zum Thema

27 Kommentare

  • 27 qwertz 15.04.2026, 17:59 Uhr

    Trinken in der Gastronomie, also Bier / Wein zum Abendessen oder aus einem besonderen Anlaß belästigt die Anwohner nicht und verursacht auch keine Verschmutzungen oder beschädigungen im öffentlichen Raum. Ansonsten sollte der Staat den Verkauf von hochprozentigem Alkohol - also Likör und Schnaps - drastisch einschränken und gleichzeitig die Steuern darauf erhöhen, wie z.B. in Schweden. Betrunkene aufsammeln, in der Zelle oder im Krankenhaus ausnüchtern lassen und für die Übernachtung Preise wie im Luxushotel verlangen. Das würde mit Sicherheit bei vielen den Absturz in den Alkoholismus verhindern.

    Antworten (2)
    • Anonym 15.04.2026, 21:32 Uhr

      Ach so, wers bezahlen kann, darf sich "gepflegt" in netter Kneipenatmosphere abschießen, wohingegen der arme Säufer im öffentlichen Raum das nicht darf. Eine solche Ungleichbehandlung ist nicht richtig. Preise rauf finde ich ok. Am besten wäre es, lieber WDR, wenn die Medien aufhören würden, Alkohol als totale ok Normalität darzustellen, indem er ständig ohne dass es inhaltlich notwendig wäre konsumiert wird.

    • Karim 15.04.2026, 21:54 Uhr

      … sehr guter Ansatz mit den Kosten auferlegen 👍

  • 26 Arno 15.04.2026, 15:26 Uhr

    Drogenkonsum hat generell nichts in der Öffentlichkeit zu suchen. Rauchen, Saufen, Kiffen sind schlechtes Verhalten und schlechtes Beispiel mit dem bitte nur das eigene Umfeld behelligt werden möge.

  • 25 Harry Anslinger 15.04.2026, 13:58 Uhr

    Cannabis ist pauschal in Fußgängerzonen verboten, Alkohol nicht. Wo ist da die Sinngebung? Insbesondere, wenn gerichtliche Entscheidungen vorliegen, dass Alkoholverbote einem legitimen Zweck, dem Ziel dienlich, tatsächlich erforderlich und im Verhältnis angemessen sein sollen. Wenn das für Cannabis, hier insbesondere bezogen auf den Jugendschutz gelten soll, dann wäre es doch bei Alkohol erst recht geboten: Alkohol verleitet recht viele Menschen (meist Männer) zu unangemessenem, unangepasstem und störendem Verhalten, insbesondere Aggression und Gewalt, insofern wäre ich für ein Verbot sehr offen.

  • 24 Werner Sommer 15.04.2026, 13:23 Uhr

    Mir fällt nur immer auf, das in vielen deutschen Filmen immer getrunken wird, alles weitere nach der Obduktion !

  • 23 Silke Grobhahn 15.04.2026, 12:22 Uhr

    Ich verzweifel an dieser Gesellschaft. NRW ist schon ziemlich down. Auf sehr vielen Plätzen, in Parks passieren unangenehme Dinge. Oft braucht nur eine Bank aufgestellt werden und schon sammelt sich Ungemach. Alkohol kann in vielen Städten fast rund um die Uhr eingekauft werden. Selbst Supermärkte haben bis 24Uhr geöffnet. Selbst Jugendliche lungern rum oder hängen ab. Meine Bestandsaufnahme ohne Lösungsperspektive.

    Antworten (3)
    • Kölnfisch 15.04.2026, 14:26 Uhr

      Das sind die Folgen unseres Wohlstandes, von dem viele Politschwätzer behaupten, er sei in Gefahr, weil zu wenig und zu kurz gearbeitet würde. Weiß jemand, wer mit "uns" in unserem Wohlstand gemeint ist? Vielleicht die wichtigtuerisch parlierenden Maden im Plenarsaalspeck?

    • Karim 15.04.2026, 22:02 Uhr

      @ Kölnfisch: wenn ich mir anschaue, welche vor allem jugendliche Klientel sich vor Tanz in den Mai und Schützenfest im Supermarkt ggü. dem Festzelt mit Alkohol und Alco-Pops eindeckt, dann ist das nicht die verdächtige Klientel, sondern gutbürgerlich bis gehoben. Das Dorf fängt mit M an und liegt im Rhein Kreis Neuss. „Kohle“ ist genug vorganden…

    • Silke Grobhahn 15.04.2026, 23:26 Uhr

      Dieser Kommentar wurde gesperrt, weil er gegen unsere Netiquette verstößt. (die Redaktion)

  • 22 Kerstin Haase 15.04.2026, 12:17 Uhr

    man sollte gewisse dinge einfach gar nicht erst herstellen, dann muß man auch nicht vor den Risiken warnen bzw. sie für gewisse Leute oder an gewissen Orten verbieten . wie z.b. Zigaretten, Alkohol, Canabis, Lachgas ...

  • 21 quatsch mit Soße 15.04.2026, 10:23 Uhr

    Solange Alkohol gesellschaftlich akzeptiert allgegenwärtig und allzeit Verfügbar ist, sollten solche Verbote unterbleiben. Für einen sehr begrenzten Zeitraum an wenigen Hotspots ist ok. Schließlich benötigt jedes Verbot auch jemanden, der es gleichberechtigt durchsetzt, sonst ist es irgendwas zwischen Willkür und Witz. Auch handelt es sich bei großflächigen Verboten um eine Benachteiligung der dortigen Anwohner*innen gegenüber den außerhalb Wohnenden. Das Problem heißt Alkohol, in alllen seinen persönlichen familiären und gesellschaftlichen Ausprägungen. Kann nicht erkennen, dass dort ernsthaft was unternommen werden soll - leider. Repression statt Hilfe hat noch nie zum gewünschten Ergebnis geführt, sic.

  • 20 Maik 15.04.2026, 10:20 Uhr

    Das Alkoholverbot in Krefeld wurde nach einer Klage wieder aufgehoben, es hätte vor Gericht keinen Bestand gehabt weshalb die Stadt es von sich aus gekippt hat.

    Antworten (1)
    • 15.04.2026, 22:36 Uhr

      Name und Kommentar wg. Netiquette-Verstoßes gesperrt. (die Redaktion)

  • 19 Dimitri 15.04.2026, 09:12 Uhr

    Für Abhängigkeitserkrankte und Obdachlose sowie Jugendliche könnten ja auch sinnvolle Angebote geschaffen werden.

  • 18 Nadja 15.04.2026, 08:17 Uhr

    Wir können uns bei den Menschen bedanken, die sich nicht benehmen können und diese kommen aus allen möglichen Schichten.

    Antworten (1)
    • Karim 15.04.2026, 15:21 Uhr

      Genau so sehe ich das auch, einige wenige mutieren zum „Spaßverderber“ für fast alle anderen. Nützlinge sind das nicht. In Hauseingänge zu urinieren und anderen vor die Haustür zu kotzen ist schon, vorsichtig ausgedrückt, unterste Kajüte. Manchmal frage ich mich, wie diese Spezies es fände, wenn man das bei ihnen machen würde.

  • 17 Anonym 15.04.2026, 08:16 Uhr

    Die Innenstädte als Einkaufszentren sind doch sowieso dem Untergang geweiht. Damit verzögert man diesen Prozess nur. Das Problem verlagert sich nur auf andere Gebiete und dann sind andere Menschen davon betroffen. Armut und Obdachlosigkeit kann man so nicht beseitigen. Es mutet schon seltsam an, die Müllberge der Fastfood-Ketten und der Coffee-to-go-Verkäufer sind bei der Diskussion um schöne Innenstädte kaum ein Thema.

    Antworten (2)
    • qwertz 15.04.2026, 17:39 Uhr

      Natürlich, die Innenstädte sind dem Untergang geweiht. Dann könne wir ja alle guten Gewissens die Hände in den Schoß legen und alles den Bach runter gehen lassen. Tolle Einstellung. Was Ihre zweite Behauptung angeht: Über die Vermüllung der Innenstädte durch Einwegverpackungen ist in den letzten Jahren erbittert gestritten worden. Googeln Sie mal Einwegverpackung - McDonalds - Tübingen!

    • Anonym 16.04.2026, 06:13 Uhr

      Ich lebe in einer Stadt mit vielen armen und obdachlosen Menschen, sie aus den Innenstädten zu verbannen, halte ich schlicht und ergreifend für menschenunwürdig. Sie gehören zu unserer Gesellschaft. Sie auszuschließen halte ich für ein Unding. Zu mir waren sie noch nie unfreundlicher als die übrigen Passanten in der Innenstadt. Und Dreck verbreiten sehr viele Menschen, dass ist nicht auf Obdachlose beschränkt. Aber die können sich ja nicht so wehren. Ich lebe nicht in Tübingen. Ich lebe in NRW und hier sieht es nun mal anders aus. Die Innenstädte sind nicht dem Untergang geweiht, aber die _Geschäfte in den Innenstädten_ werden weiter zurückgehen, weil die meisten lieber bestellen und daran ändert auch kein Alkoholverbot etwas.

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