Hat das Auto schon Winterreifen? Sind die Pflanzen im Garten vor Frost geschützt? Und wer ist eigentlich wann für den Winterdienst zuständig? Hier findet ihr Tipps, wie ihr euch auf die kalte Jahreszeit vorbereiten könnt.
Was müssen Autofahrer beachten?
Laut dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) ist gerade bei schwankenden Temperaturen um den Gefrierpunkt Vorsicht geboten, denn dann kann sich die Fahrbahnoberfläche ständig verändern. Der ADAC gibt einige Tipps, die Autofahrer in der kalten, dunklen und nassen Jahreszeit beachten sollten:
- Autos mit Sommerreifen stehen lassen.
- Tempo reduzieren, viel Abstand zum Vordermann einhalten.
- Möglichst in einem hohem Gang fahren - die Reifen haben dann besseren Halt auf dem Asphalt.
- Keine ruckartigen Lenkbewegungen. Kommt das Fahrzeug auf gerader Strecke trotzdem ins Schleudern, auskuppeln, bremsen und schnell, aber gefühlvoll gegenlenken.
- Gerät das Auto in der Kurve aus der Bahn, keine hektischen Manöver versuchen, sondern fest und nachhaltig aufs Bremspedal treten ("Bremsschlag"). Dabei am Steuer locker bleiben und nur sanft korrigieren.
- Ist die Fahrbahn mit Eis überzogen, etwa nach Eisregen, hilft nur eins: Auto stehen lassen. Denn die Haftung zwischen Reifen und Straße ist gleich null.
Winterreifen mit dem Symbol M+S und dem Alpine-Symbol
In Deutschland gibt es im Winter keine generelle Winterreifenpflicht. Es gilt eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, sobald winterliche Verhältnisse herrschen, darf das Auto nur mit Winterreifen fahren. Wichtig ist, das die Winter- oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol gekennzeichnet sind. Ganzjahresreifen mit dem Symbol M+S (Matsch und Schnee) tragen, reichen nicht aus. Außerdem sollte die Profiltiefe der Reifen mindestens vier Millimeter betragen.
Wird man auf glatten Straßen mit Sommerreifen oder den M+S-Reifen erwischt, droht ein Bußgeld ab 60 Euro. Gerät man dann in einen Unfall, kann man außerdem unter Umständen keinen Anspruch auf Versicherungsschutz haben.
Was müssen Fahrradfahrer beachten?
Für Radfahrer gibt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Tipps für den Winter.
- Abstand halten.
- Tempo reduzieren.
- In Kurven weder treten noch bremsen, insbesondere bei fester Schneedecke und Glätte.
- Lässt sich Bremsen nicht vermeiden, frühzeitig und maßvoll bremsen.
- Auf Glatteis Lenkbewegungen vermeiden und ohne Bremsen ausrollen.
- Mehr Halt auf der Fahrbahn: Luftdruck im Reifen etwas absenken.
Radfahrer mit leuchtender Kleidung
Abgesehen vom richtigen Verhalten im Verkehr, rät der ADFC Radfahrern, auf Winterreifen mit grobem Lamellen-Profil und weicherer Gummimischung umzurüsten. Wer keine speziellen Winterreifen aufziehen will, sollte zumindest Allwetterreifen nutzen oder den Luftdruck der Standardreifen ein wenig reduzieren. Außerdem sind für Fahrräder auch Spikes erlaubt - diese sind bei sehr rutschigen Straßenverhältnissen sinnvoll.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Sichtbarkeit in der dunklen Jahreszeit. Unbedingt erforderlich sind ein Frontscheinwerfer mit weißem Reflektor, ein Rücklicht und ein roter Rückstrahler. Außerdem sollte man auf helle Kleidung und Reflektoren setzen.
Was ist jetzt wichtig im Garten und auf dem Balkon?
Gartenbesitzer oder auch Menschen, die Pflanzen auf dem Balkon haben, müssen draußen alles winterfest machen. Das entscheidet nämlich darüber, wie schön das eigene Grün im nächsten Frühjahr wird.
- Der Rasen sollte vom Laub befreit werden, sonst wird das Gras gelb und anfällig für Krankheiten.
- Das Laub kann in anderen Bereichen des Gartens als natürliche Mulchschicht genutzt werden, um den Boden vor Frost zu schützen. Vom Laub profitieren auch Tiere: Nützlinge wie Marienkäfer finden darin Schutz vor dem Winter.
- Alle Wasserbehälter sollten vor dem Wintereinbruch geleert werden. Ob Gartenschlauch, Wasserrohr oder Regentonne - gefriert Wasser, platzen Rohre und Tonnen.
- Kübelpflanzen können beispielsweise durch Wollfilzmatten vor Frost geschützt werden. Die Kübelpflanzen sollten nie direkt auf dem kalten Boden stehen - denn dann könnte das Abflussloch zufrieren. Das Herstlaub kann auch als Wärmeschutzmaterial für Kübelpflanzen genutzt werden. Dafür die Kübelpflanzen einfach in einen mit Blättern gefüllten Jutesack setzen.
Wer Tieren ein Winterquartier bieten möchte, der sollte den Garten nicht allzu gründlich aufräumen, schneiden und fegen. Die Tiere suchen sich ihr Winterquartier dann selbst – beispielsweise unter Hecken, in hohlen Stengeln verblühter Stauden oder in Laubhaufen.
Wie schützt man Wohnung oder Haus vor der Kälte?
Auch die Wohnung oder das eigene Haus muss vor Kälte geschützt werden. Die größte Gefahr für Wohnung oder Haus bei Minusgraden sind geplatzte Leitungen.
- Wasserleitungen, die nach draußen führen, sollte man unbedingt zudrehen und das Wasser ablaufen lassen.
- Außerdem sollte man daran denken, Kellerfenster zu schließen, damit Leitungen oder Zähler in den Räumen nicht zufrieren.
Um die Wärme im Haus zu halten, sollte man nur kurz sturzlüften und dabei ganz wichtig: die Heizkörper ausdrehen. Sonst reagieren die auf die Kälte und bullern so richtig los, was den Gasverbrauch hochtreibt.
Wer muss wann räumen oder streuen?
Die Kommune hat die Pflicht, die öffentlichen Straßen, Plätze, Fahrradwege, Parkstreifen, Haltestellenbuchten von Schnee und Eis zu befreien. Die städtische Winterwartung umfasst auch das Bestreuen der Gehwege, der Fußgängerüberwege und der gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee und Eisglätte.
Grundstückseigentümer können durch eine Verordnung von den Gemeinden zum Winterdienst verpflichtet werden. Bei Schnee oder Glatteis müssen diese dann zum Beispiel den Gehweg entlang der Straße auf eigene Kosten räumen und streuen.
Der Vermieter kann den Winterdienst auch auf den Mieter übertragen. Mieter müssen aber nur dann Schnee räumen, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde. Zur Übertragung der Räum- und Streupflicht auf den Mieter reicht es beispielsweise nicht aus, wenn diese nur in der Hausordnung geregelt ist.
Wer den Winterdienst nicht selbst leisten kann, zum Beispiel wegen Urlaubs, muss sich um eine Vertretung kümmern. Schneeschaufel, Besen und Streumittel muss der Hauseigentümer bereitstellen.
Die Kommunen haben in der Straßenreinigungs-Satzungen genau festgeschrieben, wer was tun muss:
- In der Zeit von 7 bis 20 Uhr muss der Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls geräumt bzw. die Glätte beseitigt werden.
- Fällt nach 20 Uhr noch Schnee, so muss der werktags bis 7 Uhr des folgenden Tages, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr geräumt werden.
- Gehwege müssen grundsätzlich geräumt und gestreut werden - je nach Kommune auf einer Breite von 1 bis 1,50 Metern. Ist er schmaler, muss er ganz von Schnee befreit werden. Ist kein Gehweg vorhanden, müssen 80 Zentimeter am Fahrbahnrand als Fußweg geräumt sein.
- Wer eine Bushaltestelle vor seinem Grundstück hat, muss darauf achten, dass Fahrgäste sie sicher über den Gehweg erreichen können.
- Auch rund um das Grundstück muss der Schnee weg: Rund ein Meter große Gassen sollen zu Mülltonnen und Containern freigeschaufelt sein. Eiszapfen oder Schneeüberhänge an Häusern sollten wegen der Gefahr für Fußgänger entfernt werden, Gullys und Abflüsse zur Kanalisation sollten frei sein, damit das Tauwasser ungehindert abfließen kann.
- Es können Sand, Sägespäne, Splitt oder Granulat gestreut werden.
Wer seinen Winterdienst-Pflichten nicht nachkommt, muss bei Unfällen haften. Stürzt eine Passantin oder ein Passant und verletzt sich, kann er den für den Winterdienst Verantwortlichen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagen. Dasselbe gilt auch bei Unfällen durch Dachlawinen. Eine Haftpflichtversicherung, die solche Fälle abdeckt, ist also sinnvoll.
