Der Pulli zu groß, das Buch doppelt, die Lampe zu hässlich: Nach Weihnachten beginnt das große Umtauschen. Was können Kunden verlangen und was nicht? Wie ist das mit dem Kassenbon? Und was ist mit Geschenken, die online gekauft wurden? Wir klären auf.
Was brauche ich für den Umtausch?
Auf alle Fälle den Kassenzettel. Das hilft meist schon mal und das verlangen erfahrungsgemäß auch viele Händler. Wenngleich die Geschäfte das alles freiwillig machen. Kunden haben nämlich keinen Rechtsanspruch darauf.
Beim Umtausch darf also jeder Laden die Regeln selbst festlegen. Also ob und wie lange umgetauscht wird, ob die Sachen noch originalverpackt sein müssen - und wenn ich Kleidung geschenkt bekommen habe, ob die Etiketten noch dranhängen müssen.
Wobei selbst Verbraucherschützer wie Ivona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW beobachten, "dass das inzwischen alles sehr kulant ist. Dass es also wenig Probleme beim Umtausch gibt, obwohl es ja, wenn man im stationären Handel kauft, eine freiwillige Leistung des Händlers ist".
Auch ob es Geld zurück gibt oder nur einen Gutschein, liegt ebenfalls im Ermessen der Geschäfte. "Das sollte man alles vorher klären, damit es bei der Abwicklung keinen Ärger gibt", sagt Verbraucherschützerin Husemann.
Was ist mit online gekauften Geschenken?
Hier bleiben - wie immer ab Zustellung - 14 Tage Zeit, um zu entscheiden, ob der Artikel zurückgegeben wird. Viele Online-Shops haben diese Frist bis Mitte/Ende Januar verlängert. Einen Grund für die Rücksendung muss man nicht angeben.
Den Vertrag widerrufen, wie das offiziell heißt, und die Artikel zurückschicken können übrigens auch die Beschenkten. Einziger Nachteil: In der Regel erhält dann der Käufer und nicht der Beschenkte die Erstattung. Nur einige wenige Online-Shops regeln das anders.
Was ist mit Gutscheinen?
Die sind seit Jahren das beliebteste Geschenk, sagt Verbraucherschützerin Ivona Husemann: "Ein Gutschein ist quasi wie Bargeld, nur eben in Kartenformat. Das heißt, damit kann ich einfach hingehen und kann bezahlen. Aber Gutscheine sind in der Regel nicht zum Auszahlen gedacht." Heißt auch: Sie sind vom Umtausch ausgeschlossen - sowohl online als auch offline.
Und was ist mit Geschenken, die kaputt sind?
Dann haben Kundinnen und Kunden deutlich mehr Rechte. Denn dann ist das formal eine Gewährleistung und kein Umtausch. Was im Einzelfall gilt, können Kunden schnell prüfen. Die Verbraucherschützer bieten einen kostenlosen und interaktiven Umtausch-Check:
Unsere Quellen:
- Verbraucherzentrale NRW
- ARD-Verbraucherredaktion
Sendung: WDR.de, So klappt der Umtausch ohne Ärger, 27.12.2025, 06:00 Uhr