EU-Untersuchung: Macht TikTok offiziell süchtig?
02:56 Min.. Verfügbar bis 06.02.2028. Von Jörg Schieb, Jörg Schieb.
EU-Untersuchung: Macht TikTok offiziell süchtig?
Stand:
Die EU-Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass TikTok gegen europäisches Recht verstößt – mit süchtig machendem Design. WDR-Digitalexperte Jörg Schieb erklärt, was dahintersteckt und warum ausgerechnet TikTok ins Visier gerät.
Von
Jörg Schieb
Die Europäische Kommission hat TikTok heute (06.02.2026) vorläufig als Verstoß gegen den Digital Services Act (DSA) eingestuft. Das ist das europäische Gesetz, das große Online-Plattformen seit 2022 dazu verpflichtet, Risiken für ihre Nutzer zu bewerten und wirksam zu bekämpfen.
Im Kern geht es dabei um das „suchterzeugende Design" der Plattform – und damit trifft die Kommission einen Nerv. Denn dass TikTok süchtig machen kann, ahnen die meisten, die es nutzen. Jetzt wird es offiziell festgestellt.
Was genau wirft die EU-Kommission TikTok vor?
Die Kommission bemängelt konkret eine ganze Reihe von Funktionen: das unendliche Scrollen, bei dem ständig neue Inhalte nachgeladen werden, das automatische Abspielen von Videos, unentwegte Push-Benachrichtigungen und ein hochgradig personalisiertes Empfehlungssystem.
All diese Mechanismen zusammen sorgen dafür, dass Nutzer deutlich länger in der App bleiben, als sie eigentlich wollen. Die EU-Regulierer formulieren es so: Diese Designelemente versetzen das Gehirn der Nutzer in eine Art Autopilot und fördern zwanghaftes Verhalten – etwa die App immer wieder zu öffnen und durchzuscrollen.
Laut Kommission habe TikTok wichtige Anzeichen für zwanghaften App-Gebrauch ignoriert: etwa wie lange Minderjährige die App nachts nutzen und wie häufig sie am Tag geöffnet wird.
EU-Untersuchung: Macht TikTok offiziell süchtig? | WDR aktuell
02:34 Min.. Verfügbar bis 07.02.2028.
Reichen die Schutzmaßnahmen von TikTok nicht aus?
Kurz gesagt: Nein. TikTok bietet zwar eine Bildschirmzeit-Funktion an, bei der Nutzer ein Zeitlimit festlegen können. Für 13- bis 17-Jährige ist automatisch eine Stunde als Limit voreingestellt. Doch die Kommission hält diese Maßnahme für wirkungslos, weil die Warnhinweise viel zu leicht weggeklickt werden können.
Auch die mittlerweile angebotene Kindersicherung über das „Family Pairing"-Tool, mit dem Eltern Bildschirmzeiten und Suchbegriffe einschränken können, überzeugt die Kommission nicht. Sie bemängelt, dass Eltern dafür zusätzliche Zeit und technisches Wissen brauchen – was die Wirksamkeit stark einschränkt.
Warum trifft es TikTok – und nicht Instagram oder YouTube?
TikTok ist nicht die einzige Plattform, die unter Beobachtung steht. Auch gegen Meta läuft bereits ein DSA-Verfahren.
Aber TikTok sticht aus einem Grund heraus: Die gesamte App ist von Grund auf auf maximale Verweildauer optimiert. Während man auf Instagram oder YouTube auch gezielt nach Inhalten sucht oder bestimmten Accounts folgt, ist TikToks „For You"-Feed ein reiner Algorithmus-Strom. Die App entscheidet, was man sieht – und sie ist sehr gut darin, Inhalte auszuwählen, die dich nicht mehr loslassen.
Wie stark der Sog ist, zeigt die JIM-Studie 2024: Zwei Drittel der befragten 12- bis 19-Jährigen geben an, regelmäßig länger am Handy zu sein als geplant. Über die Hälfte nutzt TikTok regelmäßig, mehr als ein Drittel der Mädchen sogar mehrmals täglich. Laut der aktuellen JIM-Studie 2025 liegt die durchschnittliche Bildschirmzeit bei knapp vier Stunden am Tag – bei den Volljährigen sogar über viereinhalb Stunden.
Auch in den USA steht Social Media vor Gericht
Die EU steht mit ihrem Vorgehen nicht allein da. In den USA hat Ende Januar ein wegweisender Musterprozess gegen Meta und Alphabet (YouTube) in Los Angeles begonnen. Der Vorwurf: Die Plattformen hätten ihre Dienste gezielt so gestaltet, dass Nutzer süchtig werden. TikTok und Snapchat haben sich in dem Verfahren bereits per Vergleich geeinigt, die Klage gegen Meta und YouTube läuft weiter.
In den USA gibt es mittlerweile Hunderte ähnlicher Klagen – das Verfahren in Los Angeles könnte als Präzedenzfall für weitere Prozesse dienen. Die Argumente ähneln sich auf beiden Seiten des Atlantiks: unendliches Scrollen, algorithmische Manipulation, Depressionen und Angstzustände bei Jugendlichen. Der Unterschied: In Europa setzt die Politik über den DSA auf Regulierung, in den USA geht es vor Gericht.
Was fordert die EU-Kommission jetzt?
TikTok soll das grundlegende Design seines Dienstes ändern. Dazu gehört die schrittweise Deaktivierung des unendlichen Scrollens, die Einführung wirksamerer Bildschirmzeitpausen – auch nachts – und eine Anpassung des Empfehlungsalgorithmus.
Das sind keine kosmetischen Korrekturen, sondern ein Eingriff ins Kernprodukt. Denn genau diese Mechanismen machen TikTok zu dem, was es ist – und so erfolgreich.
Welche Strafen drohen?
TikTok hat zunächst die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Bestätigt die Kommission ihre Einschätzung, droht eine Geldstrafe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei ByteDance, dem Mutterkonzern von TikTok, wäre das eine Summe in Milliardenhöhe.
TikTok selbst weist die Vorwürfe zurück und nennt die vorläufigen Ergebnisse ein „kategorisch falsches und völlig haltloses Bild" der Plattform. Das Unternehmen betont, es gebe keinen einheitlichen wissenschaftlichen Ansatz zur Regulierung von Bildschirmzeit – und verweist auf die eigenen Schutzfunktionen.
Und was bedeutet das für Nutzer?
Kurzfristig: nichts. TikTok wird nicht abgeschaltet oder gesperrt. Aber mittelfristig könnte sich die App in Europa deutlich verändern – weniger endloses Scrollen, mehr Unterbrechungen, ein weniger aggressiver Algorithmus. Für viele Eltern dürfte das eine gute Nachricht sein. Für TikTok selbst ist es ein Problem, denn es geht an die Grundlage seines Geschäftsmodells.
Ob in Brüssel oder in Los Angeles: Die Botschaft an die Tech-Konzerne ist dieselbe. Das Suchtpotenzial von Social-Media-Plattformen wird nicht länger als Privatproblem der Nutzer betrachtet, sondern als Verantwortung der Anbieter.
Unsere Quellen:
- EU-Kommission
- dpa
- Einschätzungen des Autoren
Sendung: WDR.de, EU-Kommission wirft TikTok vor, süchtigmachende Mechanismen einzusetzen, 06.02.2026, 16.05 Uhr