Lärmende Laubbläser: Züricher stimmen für Teil-Verbot
Stand:
Laubbläser sind praktisch - aber ökologisch bedenklich. In Zürich werden sie nun nach einer Volksabstimmung teilweise verboten.
Von
Andreas Poulakos
Brräääääähmmmmm - so klingt der Herbst: Laubbläser sind das Mittel der Wahl, wenn es darum geht, Wege und Grünflächen von toten Blättern zu befreien. Allerdings sorgen die Geräte immer wieder für Streit, weil sie teilweise ohrenbetäubend laut sind. Auch aus ökologischer Sicht sind Laubbläser problematisch.
In Zürich werden die nervigen Gartengeräte teilweise aus dem Straßenbild verschwinden. In einer Volksabstimmung sprachen sich am Sonntag 61,7 Prozent für restriktive Regeln aus. Die lauten, benzinbetriebenen Maschinen sind künftig verboten. Elektrische Geräte dürfen weiterhin zum Einsatz kommen. Außerdem wird der Einsatz von Laubbläsern nur noch von Oktober bis Dezember erlaubt sein.
Laubbläser gehören definitiv nicht zu den populärsten Geräten im urbanen Raum - weder in Deutschland noch anderswo. Erst vor wenigen Monaten hatte Oscar-Preisträgerin Cate Blanchett in einem Interview gefordert, sie "vom Angesicht dieser Erde zu verbannen". Die Geräte seien "ein Symbol für alles, was mit unserer Spezies nicht stimmt".
Welche Geräte sind auf dem Markt?
Viele Modelle haben zwei Funktionen: Sie können entweder die welken Blätter in einen Fangsack einsaugen, oder mit einem starken Luftstrom das Laub zu kleinen Haufen auftürmen, die anschließend per Hand oder mit der Kehrmaschine beseitigt werden. Die günstigsten Geräte gibt es schon zu Preisen unter 30 Euro, für leistungsstarke Modelle können auch mehrere Hundert Euro fällig werden. Besonders stark und effektiv sind benzinbetriebene Geräte, die aber im Betrieb viel Lärm verursachen. Laut Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) liegen die durchschnittlichen Emissionen bei 91 Dezibel - das ist so laut wie ein Presslufthammer.
Inzwischen gibt es allerdings auch ein großes Angebot von akkubetriebenen Laubbläsern, die im Betrieb erheblich leiser sind: Laut LANUK liegt der Schallpegel durchschnittlich 11 Dezibel niedriger als bei ähnlich leistungsstarken Geräten mit Benzinantrieb. Das ist nicht nur für Anwohner viel angenehmer, sondern auch für den Anwender selbst. Denn eine zu lange andauernde Belastung von über 80 Dezibel kann das Gehör dauerhaft schädigen, wenn bei der Arbeit kein Hörschutz getragen wird.
Müssen auch Privatleute Laub beseitigen?
Auf Straßen und Wegen stellt Laub bei Regen und Nässe eine Unfallgefahr dar. Deshalb müssen die Kommunen das Laub regelmäßig von öffentlichen Verkehrswegen entfernen. In der Regel übertragen Gemeinden ihre Räum- und Reinigungspflicht für Gehwege vor Privatgrundstücken auf die Anlieger. Stürzt ein Passant, weil der Hausbesitzer oder der Mieter das Laub auf dem Trottoir nicht entfernt hat, hat er unter Umständen Anrecht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Anders als beim Schneeräumen muss das Laub aber in der Regel nicht sofort und vollständig entfernt werden, sobald es gefallen ist. Laub fällt im Herbst immer. Mehrere Gerichtsurteile zum Thema zeigen, dass von Passanten deshalb beim Thema Herbstlaub grundsätzlich mehr Eigenverantwortung und Vorsicht erwartet wird.
Wann dürfen die Geräte benutzt werden?
Für Laubbläser und -sauger gelten dieselben Regeln wie für andere lautstarke Geräte wie Rasenmäher oder Kettensägen: In Wohngebieten dürfen sie gewöhnlich nur werktags von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr zum Einsatz kommen. Das ist allerdings nicht überall einheitlich geregelt. So gibt es zum Beispiel in Dortmund, Bochum und Duisburg keine vorgeschriebene Mittagsruhe - auch wenn der Einsatz von sehr lauten Gartengeräten durch andere Verordnungen eingeschränkt werden kann. Außerhalb der erlaubten Tageszeiten muss mit Rechen und Besen gearbeitet werden.
Wie ist die Öko-Bilanz von Laubsaugern?
Mal ganz abgesehen von den Emissionen, die benzinbetriebene Laubbläser erzeugen, raten Umweltverbände dringend von der Nutzung solcher Geräte ab - auch von jenen mit elektrischem Antrieb. Denn durch den Luftdruck würden Millionen Insekten und andere Kleintiere getötet, warnt der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Grundsätzlich sollte deshalb das Laub auf Rasenflächen unangetastet bleiben und nur befestigte Wege geräumt werden, raten die Umweltschützer. Dabei sollte man möglichst nur mit Rechen und Besen arbeiten.
Für Städte und Gemeinden ist die aufwändige Handreinigung allerdings nicht immer möglich. Vor einigen Jahren hatte die Stadt Dormagen auf einer Versuchsfläche getestet, wie hoch der Arbeitsaufwand ohne den Einsatz von Laubbläsern ausfällt. Das Ergebnis: Es dauert vier Mal so lang, bis die Fläche frei ist.
Gibt es noch andere Nachteile?
Neben der Gefahr eines Hörschadens warnt das Umweltbundesamt auch vor weiteren gesundheitlichen Risiken. Der starke Luftstrom der Laubbläser wirbelt demnach nicht nur Laub, sondern auch Staub, getrockneten Tierkot, Pollen, Bakterien und Schimmelsporen auf. Die feinen Partikel können lange in der Luft schweben und so in die menschliche Lunge gelangen - ein echtes Problem, nicht nur für Allergiker.
Unsere Quellen:
- Homepage Stadt Zürich
- LANUK-Broschüre: "Lärm durch Laubbläser und Laubsauger"
- Land NRW: "Neue Broschüre gibt Tipps für weniger Lärm"
- Umweltbundesamt: "Wohin mit dem Laub?"
- BUND: "Laubsauger und Laubbläser schaden Mensch und Natur"