EU-Parlament hat abgestimmt: Was ändert sich beim Führerschein?
Stand:
Das Europaparlament hat neue EU-Führerscheinvorgaben verabschiedet. Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten hatten sich bereits auf die Vorgaben geeinigt. Am Dienstag war die letzte formelle Abstimmung.
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Zu den Kommentaren [9]Die Führerschein-Reform ist Teil des europäischen Verkehrssicherheitspakets, mit dem die EU ihr Ziel der "Vision Zero" verfolgt - keine Verkehrstoten und Schwerverletzten mehr bis 2050. Nach dem 2018 gefassten Ziel soll die Zahl der Verkehrstoten bis 2030 halbiert werden im Vergleich zu 2019 - davon ist die EU derzeit aber noch weit entfernt. In den vergangenen fünf Jahren sank die Zahl der Verkehrstoten nur um rund zwölf Prozent.
Jetzt wurde endgültig über die neuen EU-Führerscheinvorgaben abgestimmt. Was soll sich durch die Reform ändern? Und wann sollen die Änderungen in Kraft treten? Fragen und Antworten.
Wann gelten die neuen Gesetze in Deutschland?
Auch wenn das EU-Parlament die neuen EU-Führerscheinvorgaben verabschiedet hat, werden die neuen Regeln in Deutschland erst in drei bis vier Jahren gelten. Vor der Abstimmung hatten sich Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten bereits auf die Vorgaben geeinigt. Im Anschluss an die Abstimmung wird die finale Fassung im Amtsblatt der EU veröffentlicht - und tritt damit in Kraft.
Nachdem die neue EU-Führerscheinrichtlinie beschlossen ist, muss Deutschland sie in nationales Recht umsetzen, damit die Änderungen auch hierzulande in Kraft treten. Für die Umsetzung sieht die Richtlinie drei bis vier Jahre vor - drei Jahre für die Umsetzung in nationales Recht und ein weiteres Jahr für die Vorbereitung der Umsetzung.
Was ändert sich beim Führerschein?
Digitaler Führerschein
Bis spätestens 2030 soll ein einheitlicher digitaler Führerschein eingeführt werden. "In Zukunft wird es in allen EU-Staaten einen digitalen Führerschein geben, der über das Smartphone abrufbar ist und in der gesamten EU gilt", heißt es vonseiten des EU-Parlaments.
Der digitale Führerschein soll in allen EU-Staaten anerkannt und im Rahmen des European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) gespeichert werden. Das EUDI-Wallet ist die EU-Brieftasche für die digitale Identität und soll allen Bürgerinnen und Bürgern der EU bis Ende 2026 zur Verfügung stehen. Man muss jedoch nicht auf den digitalen Führerschein umsteigen, wenn man den Kartenführerschein weiterhin mit sich tragen will. Beide Versionen sind gleichwertig.
Wie lange ist der Führerschein dann gültig?
Sowohl der digitale als auch der physische Führerschein für Pkw und Motorräder wird nach der neuen EU-Führerscheinrichtlinie 15 Jahre gültig sein. Es sei denn, der Führerschein wird als Personalausweis verwendet, dann ist er nur zehn Jahre gültig. Lkw- und Busführerscheine bleiben weiterhin fünf Jahre gültig. Bei älteren Fahrern ab 65 Jahren dürfen die EU-Länder die Gültigkeit des Führerscheins jedoch verkürzen. Die vorgeschlagene Regel, dass Führerscheine von Menschen über 70 alle fünf Jahre erneuert werden sollten, kommt jedoch vorerst nicht.
Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Die Fristen für den Umtausch sind gestaffelt: Zurzeit läuft die Umtauschfrist für alle 1999 bis 2001 ausgestellten Scheckkarten-Führerscheine - diese müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Wann man den Führerschein umtauschen muss, kann man in einem Umtausch-Rechner des ADAC überprüfen.
Was ändert sich bei Verstößen gegen Verkehrsregeln?
Aktuell dürfen EU-Länder, die den Führerschein nicht ausgestellt haben, Fahrverbote nur im eigenen Hoheitsgebiet durchsetzen. Wenn die neuen Regeln in Kraft treten, kann der Staat, in dem der Verstoß stattgefunden hat, den Ausstellungsstaat darüber informieren, der dann wiederum das verhängte Fahrverbot übernehmen und europaweit durchsetzen kann.
Ein solches Fahrverbot in der ganzen Europäischen Union kann drohen, wenn massiv gegen die Verkehrsregeln in einem EU-Land verstoßen wurde. Das gilt etwa bei Trunkenheit und Drogenkonsum im Straßenverkehr, tödlichen Unfällen oder extremem Rasen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Verkehrssünder künftig in allen Mitgliedstaaten zur Verantwortung gezogen werden.
Was ändert sich für junge Fahrer?
Für die gesamte Europäische Union sollen einheitliche Regeln für das begleitete Fahren ab 17 geschaffen werden. Das Ziel: Junge Fahrer sollen so bereits früh und unter Aufsicht Fahrpraxis sammeln können. In Deutschland gibt es das begleitete Fahren ab 17 schon. Wenn das Modell auf die gesamte EU ausgeweitet wird, dann sind jedoch künftig auch begleitete Urlaubsfahrten möglich.
Auch für schwere Lkw der Klasse C soll begleitetes Fahren eingeführt werden - das soll dem beruflichen Fahrermangel bei den Lkw-Klassen entgegengewirken und die Sicherheit auf den Straßen erhöhen. Außerdem soll das Mindestalter für den Lkw-Führerschein von 21 auf 18 Jahre gesenkt werden. Ähnliches passiert bei Busfahrern: Hier wird das Mindestalter von 24 auf 21 Jahre gesenkt.
Eine weitere Änderung betrifft die Probezeit. In Deutschland gilt bislang eine Probezeit von zwei Jahren. Nach der neuen EU-Führerscheinrichtlinie soll diese mindestens zweijährige Probezeit dann auch europaweit gelten. Außerdem sollen während dieser Zeit in allen Mitgliedstaaten strengere Vorschriften und Sanktionen für das Fahren unter Alkohol oder Drogen gelten.
Unterricht in den Fahrschulen soll angepasst werden
Außerdem soll der Unterricht in den Fahrschulen durch die neue EU-Führerscheinrichtlinie angepasst werden. Themen wie Ablenkung durch Handynutzung, tote Winkel und Fahrassistenzsysteme sollen künftig stärker thematisiert werden. Ebenso der Umgang mit Fußgängern, Kindern und Radfahrenden.
Was ändert sich für das Fahren von Wohnmobilen?
Aktuell darf man mit einem Führerschein der Klasse B Wohnmobile mit bis zu 3,5 Tonnen fahren. Das soll durch die neue EU-Führerscheinrichtlinie erweitert werden - auf Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 4,25 Tonnen.
Die EU schreibt hierfür eine entsprechende Ausbildung, Prüfung oder sogar beides vor. Was am Ende erbracht werden muss, entscheiden die einzelnen Mitgliedstaaten. "Ob für Wohnmobile eine Zusatzschulung oder auch eine Prüfung dafür nötig sein wird, legt jedes Land selbst fest", teilte der ADAC auf Anfrage mit.
Wird es verpflichtende Medizin-Checks geben?
Anders als zwischenzeitlich diskutiert, wird es keine Pflicht für Gesundheitsuntersuchungen ab einem bestimmten Alter geben. Die EU-Staaten können für Auto- und Motorradführerscheine selbst entscheiden, ob sie ein ärztliches Gutachten oder ein Selbstbewertungsformular verlangen. "Für Deutschland dürfte sich hier zunächst wenig ändern", so die Einschätzung des ADAC.
Unsere Quellen:
- Nachrichtenagentur DPA
- Website ADAC
- ADAC Umtausch-Rechner
- Website der Europäischen Kommission

9 Kommentare
Kommentar 9: Ralf schreibt am 22.10.2025, 16:44 Uhr :
Der Teufel wird im Detail liegen, sprich unterschiedliche Gesetze/Strafen. In D gilt die 0,5 Promillegrenze, im Ausland aber nicht überall. Nun trinkt der Fahrer beim Grillen mit Freunden zu seinem Steak ein kleines Bier und hat nach deutschem Recht noch die Möglichkeit nach Hause zu fahren. Nun macht er das im Urlaub in Estland (0,2), bekommt er dort ein Fahrverbot welches dann auch in D gelten soll ? Gleiches für Fahrradfahrer. In BE ist bei 0,5 Schluss, in DK gibt es keine Grenze, in D bei 1,6, der Deutsche in Belgien oder der Däne in Deutschland werden sich bedanken.
Antwort von Anonym , geschrieben am 22.10.2025, 17:30 Uhr :
Da gibt es für mich eigentlich überhaupt keine Diskussion. Wenn man ein Fahrzeug fahren will, garkeine Drogen und 0,0 Promille Alkohol. Egal welches EU-Land.
Antwort von Brigitta S. , geschrieben am 22.10.2025, 18:11 Uhr :
@ Ralph, die EU, die EU- Länder arbeiten nicht gleich mit Vorschriften und Verbote, dass wird auch nie sein, die Mentalität der Menschen ist zu unterschiedlich, ob bei Politiker oder bei den Bürgern. Die EU ist ein Trugschluss und nicht fähig die Menschen gleich zu behandeln. Das sieht und hört man seit sie besteht.
Kommentar 8: Andre Schaefer schreibt am 22.10.2025, 08:00 Uhr :
Oh je. Noch mehr Deppen auf der Straße!
Kommentar 7: Jap schreibt am 21.10.2025, 22:19 Uhr :
Schade. Die anderen EU Länder passen sich in erster Linie Deutschland an, obwohl auf EU Ebene noch viel mehr empfohlen wurde, was wirkliche positive Veränderungen Änderungen für Deutschland gehabt hätte. Zum Beispiel wäre es für junge Menschen verboten gewesen PS starke Autos zu fahren, was sicher viele Leben gerettet und das Gesundheitssystem weniger belastet hätte. So hätten sich die Personen erstmal auf die Routine konzentrieren können und würden nicht so sehr zum Rasen verleitet. Aber die Autolobby hat leider immer noch zu viel Macht.
Antwort von Omega , geschrieben am 22.10.2025, 08:26 Uhr :
Da bin ich absolut anderer Meinung und frage mich woher ihre Motivation kommt: Jungen Leuten soll alles verboten werden und das natürlich alles nur zum Schutz der Allgemeinheit. Sie als betagter Autofahrer sind natürlich noch topfit und haben alles im Griff im heutigen stressigen Straßenverkehr..ja ne ist klar. Wer kann dich denn heute PS Starke Fahrzeuge leisten? Ja genau statistisch belegt der Rentner und der hat natürlich nach Ihrer Logik die Routine und die 400 PS total im Griff...merken Sie etwas? Da ihnen aber die Kosten des Gesundheitssystems so wichtig sind...wer macht denn die meisten Unfälle: Ältere Menschen (ab 65 Jahren) sind im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil häufiger Hauptverursacher von Verkehrsunfällen, insbesondere bei den über 75-Jährigen (77 % der Fälle im Jahr 2023)...aber wissen sie was? Im Gegensatz zu Ihnen gönne ich es allen älteren Autofahrern weiter zu fahren...jeder mit Augenmaß und ohne gesetzliche Regulierungswut..Auch Ihnen eine unfallfreie Fahrt
Antwort von Ralf , geschrieben am 22.10.2025, 16:55 Uhr :
@Omega Als 1986 die 27 PS-Grenze für Motorrad-Anfänger eingeführt wurde, haben sie es leider verpasst dies ebenso für die Auto-Anfänger einzuführen. Die Begründung war das der Fahranfänger dann ja den Familienwagen nicht mehr fahren durfte. Ein Ford Granada oder ein VW Passat hatte damals ca 110-140PS. Ich glaube also nicht das eine "Familienkutschen" heute mehr als 180-200PS hat, also warum dann die Erlaubnis den Maserati/Ferrari/Porsche/... von Papa zu fahren mit 300PS ? Warum kann der Fahranfänger nicht auf den Fiesta von Oma beschränkt sein ?
Kommentar 6: Deutschland wieder schreibt am 21.10.2025, 20:09 Uhr :
Warum keine Abschaffung der MPU in Deutschland. Ätzend
Antwort von juergen , geschrieben am 21.10.2025, 23:22 Uhr :
ganz einfach, damit du nach so einem fehlverhalten nie wieder ein kfz führst!
Antwort von AB , geschrieben am 22.10.2025, 02:56 Uhr :
Weil die MPU wichtig ist. Und wer durchfällt ist selbst schuld. Die MPU schützt alle Fahrer.
Antwort von Elena - 1984 , geschrieben am 22.10.2025, 09:21 Uhr :
Also wenn ich mir den täglichen Verker so anschaue sollte man die MPUs eher ausweiten als abschaffen...
Kommentar 5: Ralph Clasen-Hoffmann schreibt am 21.10.2025, 19:51 Uhr :
Noch keine Kommentare" stimmt nicht. Mein Kommentar zu dem Thema wurde nicht veröffentlicht. Warum?
Kommentar 4: Albert schreibt am 21.10.2025, 18:02 Uhr :
Das bedeutet, mit Pech kann ich bei völlig überzogenen Strafen auch in Deutschland bestraft werden ohne Möglichkeit die verantwortlichen abwählen zu können.
Antwort von Jap , geschrieben am 21.10.2025, 22:22 Uhr :
Oder man könnte sich auch einfach an die Gesetze halten, statt Politiker auswechseln zu wollen. Wad ist das fpr ein Selbstverständnis????
Antwort von Albert , geschrieben am 22.10.2025, 00:42 Uhr :
@Jap; wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein. Wer noch nie ein Verkehrsschild übersehen hat, ziehe den ersten Führerschein ein. Sehr oberflächlich gedacht ist Ihre Antwort. Besonders Ausländern passiert schnell ein Fehler. Es gibt nicht nur Unterschiede im politischen Konsens was Strafen angeht, auch Unterschiede wann wo welche Beschilderung man für angemessen hält. Wissen Sie was „Rappel“ unter einem Verkehrsschild in Frankreich bedeutet? Nicht dass man einen Rappel kriegt. Die Übersetzung für rappel bedeutet schlicht Erinnerung – an ein vorher gesetztes Verkehrsschild. Ein besseres Beispiel fällt mir im Moment nicht ein. Aber Law and Order ohne Berücksichtigung der Umstände führt selten zu besseren Ergebnissen, auch nicht gegen Autofahrer.
Antwort von Franky , geschrieben am 22.10.2025, 07:31 Uhr :
Nunja. Der Verantwortliche für Straftaten sind Sie. Dann könnten Sie sich am besten selbst abwählen.
Kommentar 3: Brigitta S. schreibt am 21.10.2025, 17:55 Uhr :
Was für ein Urteil vom EU-Parlament an Abstimmung, was dazu führen kann, dass manche EU – Länder unterschiedlich das Alter bestimmen kann, wer noch fahren darf im Alter. SOMIT, kann Deutschland selbst entscheiden ob es verpflichtende Medizin-Checks es geben wird. Bei Vision Zero", keine Verkehrstoten und Schwerverletzten mehr bis 2050, da habe ich meine Zweifel, weil E- Autos nicht ohne Unfälle bleiben werden. Ich würde mir schon weniger Tote und Schwerverletzte wünschen, nur wird das Problem sein, dass die KI nie 100% den Menschen schützen wird. Visionen könne euphorisch den Menschen und die Politik vernebeln, keiner weiß was die Technik bei Forschung innerhalb 25 Jahren noch alles auf den Markt wirft, wenn junge Menschen ihre Träume sich erfüllen wollen.
Kommentar 2: Ralph Clasen-Hoffmann schreibt am 21.10.2025, 17:32 Uhr :
Es ist ja gut, daß sich überhaupt was tut, aber wie immer liegt der Teufel im Detail. Warum gilt die Erweiterung der Klasse B nicht generell für alle Fahrzeuge mit einer technischen Gesamtmasse von 4,25 to? 90 % aller 3,5 Tonner sind doch abgelastet, damit sie mit dem B-Führerschein gefahren werden können. Jetzt soll das nur für Wohnmobile, Rettungs- und Polizeifahrzeuge gelten. Was für ein Schwachsinn. Es spricht nichts gegen eine zusätzliche Fahrstunde, um ein Gefühl für das Bremsverhalten zu bekommen, aber braucht man wirklich eine Extraprüfung? Fährt sich der Sprinter mit 750 kg mehr wirklich anders? Wir konnten mit unserem alten 3er den 7,5 Tonner (sogar mit Anhänger) fahren. Und wir haben überlebt. :-)
Kommentar 1: Gerhard schreibt am 21.10.2025, 17:16 Uhr :
Was da beschlossen wurde ist nur Augen wischerei.ich bin 60 Jahre jung und würde wohl den Lappen heute nicht mehr bestehen. Erst ändert man alles mit den a,b ,c Stufen und soweiter und nun ändert man wieder etwas.ich beneide die jungen Leute nicht was die da alles wissen sollen.meiner Meinung nach ist das alles zu schwierig und zu viel.
Antwort von Franziska 1 , geschrieben am 21.10.2025, 23:22 Uhr :
Das Alter der Jugend auf 18 Jahren runter zusetzen für einen LKW- Führerschein ist schon sehr gewagt. Da hat man noch wenig Erfahrung , zeitmäßig. Es ist eine große Verantwortung mit X -Tonnen zu fahren. Für Busfahrer auf 21 Jahre geht gerade noch, wenn einer mit 16/18 Jahren den PKW -Schein machte. Mit dem Alter spielt das EU- Parlament Klavier. Bei der Jugend spielt sie ein "Ces". Will sie die "Ces-Tasten" noch weiter drücken, auch bei Wahlen für die noch halbstarke Jugend? Oder, weil die BW ...LKW- Personal braucht nach der Musterung ab 18 Jahren?