Auch wer nicht gläubig ist, kann leicht mit der Kirche in Kontakt kommen. Da reicht schon ein gequetschter Finger und man könnte in ein Krankenhaus kommen, das zum Beispiel "Sankt Josef" heißt. Und natürlich wird man in einem Krankenhaus mit kirchlichem Träger behandelt, wenn man selbst kein Kirchen-Mitglied ist.
Selbstbestimmungsrecht der Kirchen geht vor
Bei ihren Mitarbeitenden sieht das allerdings anders aus. Die Kirchen sind nach dem öffentlichen Dienst größter Arbeitgeber in Deutschland und haben traditionell besondere Rechte. Jetzt entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Kirchen grundsätzlich selbst entscheiden dürfen, ob sie Menschen einstellen wollen, die nicht in der Kirche sind.
Das Bundesverfassungsgericht begründet das mit dem "religiösen Selbstbestimmungsrecht" der Kirchen. Das stehe in diesem Fall über einem Schutz vor Diskriminierung der Menschen, die sich bewerben.
Hausmeister geht, Chefin nicht
Wichtig ist: Kirchen und ihre Sozialverbände schreiben längst nicht mehr in jede Stellenausschreibung, dass Bewerbende Kirchenmitglied sein müssen. Die evangelische Kirche hat 2024 etwa ihre Mitarbeiterrichtlinie dahingehend gelockert.
Bei einem Hausmeister in einem katholischen Krankenhaus wird eine Kirchenmitgliedschaft eher nicht gefordert, bei einem Chefin-Posten schon, wenn die Chefin etwa die Kirche nach außen vertritt.
Diakonie-Vorstand Jörg Kruttschnitt erklärt im WDR-Gespräch: "Je höher bei einer Stelle, die wir besetzen wollen, die Verantwortung für das christliche Profil ist, umso wichtiger ist es, dass diese Person von diesem christlichen Profil auch überzeugt ist.“ Krutschnitt betont, dass es immer auf die konkrete Situation und die Umstände ankommt. "Aber es ist keinesfalls so, dass eine Kita Leitung zwingend bei uns christlich sein müsste.“
Krutschnitt betont, dass sich das Urteil vom Bundesverfassungsgericht nicht auf die zahlreichen Menschen, im Ehrenamt auswirke.
WDR-Religionsexpertin sieht Urteil differenziert
Christina-Maria Purkert ist WDR-Religionsexpertin. Sie beobachtet den Rechtsstreit der Kirche seit Jahren. "Man muss differenzieren. Auf der einen Seite sind Pflege- und Bildungseinrichtungen wie Altenheime und Kitas. Hier können sie sich das nicht mehr leisten, weil großer Fachkräftemangel herrscht.
Bei Stellen allerdings, wo es um gesellschaftspolitische Positionierungen von Kirche geht, herrscht weniger Fachkräftemangel und eine starke Identifizierung ist der Kirche wichtig.“
Fall Egenberger seit Jahren vor Gericht
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts geht auf den Fall von Vera Egenberger zurück. Sie ist konfessionslos - also kein Kirchenmitglied - und hatte sich auf eine Stelle bei der Diakonie beworben - dem evangelischen Wohlfahrtsverband.
Sie wollte als Referentin dort arbeiten, einem höheren Schreibtischjob. Egenberger sagt, dass sie die Stelle nicht bekommen habe, weil sie konfessionslos ist. Inhaltlich hätte sie auf die Stelle nämlich gut gepasst.
Seitdem geht der Fall von Gericht zu Gericht. Zuletzt auf EU-Ebene. Die Diakonie sagt, die Stelle, auf die sich Egenberger beworben habe, habe ein christliches Profil erfordert. Und das sah Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil genauso.
Kirchen großer Arbeitgeber in NRW
Das Urteil ist wichtig, weil Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände ein großer Arbeitgeber in NRW sind. Sie betreiben viele Kitas, Krankenhäuser oder Beratungsstellen.
Bei der Evangelischen Kirche im Rheinland sind rund 21.200 Menschen direkt angestellt (2023). Diese Zahl umfasst keine GmbHs oder Diakonische Werke, die bei der Kirche angedockt sind, sonst wäre die Zahl eklatant höher.
Das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen ist ein Beispiel dafür. Es umfasst die Bundesländern NRW, Saarland, kleine Teile von Hessen und von Rheinland-Pfalz. Hier arbeiten in rund 5.000 evangelischen Einrichtungen rund 200.000 Menschen, die meisten davon in NRW.
Unsere Quellen:
- Interview Christina-Maria Purkert ist WDR-Religionsexpertin
- Interview Diakonie-Vorstand Jörg Kruttschnitt
- Evangelische Kirche im Rheinland
- Diakonie Rheinland, Westfalen, Lippe
- Urteil Bundesverfassungsgericht zum kirchlichen Arbeitsrecht
- Deutsche Presse Agentur