Auf der Seite ihrer Behörde schreibt sie, es sei die verfassungsrechtliche Aufgabe des Landes, zeitgenössische Kunst zu fördern. Die Kritik hatte sich an einem Wandteppich entzündet, den der landeseigene Bau- und Liegenschaftsbetrieb von der Kölner Künstlerin Astrid Klein für 135.000 Euro erworben hatte. Er hängt im Atrium des neuen Landesrechnungshofs - einer Einrichtung, die die Ausgaben des Landes kontrollieren soll.
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