Eine Frau liegt im Freibad in der Sonne, im Bikini, entspannt. Ein Mann spricht sie an, ein kurzer Plausch, nichts Ungewöhnliches. Tage später taucht sie auf TikTok auf – gefilmt, ohne es bemerkt zu haben, das Video tausendfach geklickt, garniert mit sexistischen Kommentaren. Aufgenommen hat es der Mann mit seiner Hightech-Brille.
Was nach einem Einzelfall klingt, ist bereits in Köln angekommen. Die Kölner Claudius Therme zählte zuletzt zwei Verdachtsfälle in vier Wochen und zieht jetzt eine klare Linie: Wer eine Kamerabrille trägt, bekommt Hausverbot. Auch weitere Kölner Bäder überarbeiten ihre Hausordnung und wollen Smart Glasses künftig ausdrücklich nennen.
Smart Glasses sehen aus wie normale Sehhilfen oder Sonnenbrillen. In den Bügeln stecken Kamera, Mikrofone, Lautsprecher und ein Akku. Ein Tipp auf den Bügel oder ein kurzer Sprachbefehl genügt – und die Brille fotografiert oder filmt aus der Perspektive des Trägers. Das Marktführer-Modell von Ray-Ban und Meta ist in über 200 Varianten ab rund 350 Euro erhältlich, einfachere Kamerabrillen gibt es schon ab etwa 60 Euro.
Woran sich die Brillen erkennen lassen
Ein paar Merkmale gibt es, an denen man die Brillen erkennen kann: Die Bügel sind etwas dicker als bei einer klassischen Brille, weil dort die Technik sitzt. In den oberen Ecken der Front, neben den Gläsern, sitzen kleine Kameralinsen. Und beim Aufnehmen leuchtet eine kleine weiße LED am Rahmen – das Warnsignal für die Umgebung. Wer ein "Hey Meta" murmelt oder wiederholt am Bügel tippt, gibt sich ebenfalls zu erkennen.
Das Problem: Auf den zweiten Blick fällt eine Smart Glass auf, auf den ersten so gut wie nie – genau das ist ihr Verkaufsargument. Die Warn-LED hilft nur bedingt. Bei hellem Sonnenlicht oder Gegenlicht, also genau die Situation im Freibad, ist sie kaum zu sehen.
Hersteller Meta hat die Brille zudem zwar so gebaut, dass sie die Aufnahme verweigert, wenn man die LED abklebt. Doch findige Bastler löten das Lämpchen für ein paar Euro einfach aus – dann filmt die Brille ohne jedes sichtbare Signal. Auch Tonaufnahmen lassen sich nicht erkennen; das Mikrofon hört noch in rund zwei Metern Umkreis mit. Selbst geschultes Bäderpersonal tut sich entsprechend schwer, die Geräte im Betrieb sicher zu identifizieren.
Was rechtlich gilt
Fotografieren und Filmen in der Öffentlichkeit ist nicht pauschal verboten. Heikel wird es, sobald andere Menschen erkennbar ins Bild geraten – und vor allem, wenn die Aufnahmen veröffentlicht werden. Das Recht am eigenen Bild (§ 22 Kunsturhebergesetz) erlaubt das nur mit Einwilligung der Gefilmten. Heimliche Tonmitschnitte verstoßen gegen die Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB), heimliche Intimaufnahmen sind ohnehin strafbar.
Doch es gibt eine Lücke. Wer in einer Umkleide oder auf der Toilette filmt, macht sich strafbar – in einer offenen Sauna dagegen bewegt er sich in einer Grauzone. Die Staatsanwaltschaft Leipzig stellte ein solches Verfahren ein, weil eine öffentliche Sauna kein "besonders geschützter Raum" im Sinne des § 201a StGB sei.
Die Kölner Strafrechtsprofessorin Frauke Rostalski spricht von einer Strafbarkeitslücke, die geschlossen gehöre. Der Bundesrat hat im März 2026 eine entsprechende Entschließung verabschiedet – heimliches Filmen in der Sauna könnte also bald ausdrücklich strafbar werden. Dass Smart-Glasses-Aufnahmen auch die Gerichte beschäftigen, zeigt ein Fall am Oberlandesgericht Köln: Dort dienten heimliche Brillen-Aufnahmen als Beweismittel in einem Streit um eine unlizenzierte Fußball-Übertragung.
Wofür die Technik eigentlich gedacht ist
Bei aller Aufregung lohnt der nüchterne Blick: Zum heimlichen Filmen im Schwimmbad sind diese Brillen nicht gebaut. Ihre eigentlichen Stärken liegen woanders – Wegbeschreibungen direkt ins Sichtfeld, Übersetzung fremder Sprachen nahezu in Echtzeit, freihändige Schnappschüsse beim Wandern oder Kochen, Vorlesen für Sehbehinderte, Telefonieren ohne Handy am Ohr. Für viele Menschen ist das ein echter Gewinn.
Und es bleibt nicht bei einem Anbieter. Neben Meta arbeiten Apple, Google, Samsung und Snap an eigenen Modellen, auch ein Berliner Start-up mischt mit. Die Geräte werden günstiger, leistungsfähiger und unauffälliger. Heißt im Klartext: In den nächsten Jahren werden uns sehr viele dieser Brillen begegnen – im Café, im Zug, im Freibad.
Die eigentliche Frage
Nicht die Technik ist das Problem, sondern was Menschen damit anstellen. Eine Kamera, die niemand mehr sieht, verschiebt die Grenze zwischen Öffentlichkeit und Privatsphäre – leise und dauerhaft. Gefragt sind deshalb zwei Dinge: ein Strafrecht, das mit der Technik Schritt hält, und ein neuer gesellschaftlicher Reflex. Bisher galt: Wer das Handy hebt, filmt. Künftig kann jede Brille mitfilmen – und das verändert, wie unbeschwert man sich im öffentlichen Raum noch bewegt.
Unsere Quellen:
- heise online – Smart Glasses vor Gericht (OLG Köln, 6 U 82/24)
- BfDI – Häufige Fragen zu den Ray-Ban Meta Smart Glasses
- Bundesrat – Entschließung zur Schließung der Strafbarkeitslücke (März 2026)
Sendung: WDR.de, Woran lassen sich Smartglasses in der Öffentlichkeit erkennen?, 23.06.2026, 18:00 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Lokalzeit Köln, 23.06.2026, 19:30 Uhr