Tierquälerei und Vernachlässigung: erkennen, Beweise sammeln, melden
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Immer wieder werden Tiere vernachlässigt und misshandelt. Wenn Ihnen etwas auffällt und Sie diese Missstände melden, können Sie unter Umständen Leben retten. Hier erfahren Sie, wie Sie eine Notsituation erkennen und an welche Anlaufstelle Sie sich wenden können. Außerdem erklären wir, was sie dabei beachten sollten und was sie selbst im legalen Rahmen aktiv unternehmen dürfen.
Tierquälerei oder Vernachlässigung: Missstände vor Ort
Verdacht bestätigen
Wenn ein Tier in der Nachbarschaft oder im Bekanntenkreis starke Pflegemängel aufweist, zum Beispiel abgemagert ist, unbehandelte Wunden hat oder Verhaltensauffälligkeiten zeigt, sollten zunächst einige offene Fragen geklärt werden: Ist das Tier alt und deswegen beispielsweise dünn? Ist es krank, wird aber behandelt? Wurde es gerettet und stammt sein schlechter Zustand von der Zeit davor? Für solche Fälle ist es ratsam, zunächst das Gespräch mit den Halter:innen zu suchen und die Situation zu besprechen.
Wer sich unsicher ist, ob bestimmte Praktiken – wie die Verwendung von Stachel- oder Elektrohalsbändern – erlaubt sind, sollte sich im Tierschutzgesetz oder in der Tierschutz-Hundeverordnung informieren. Bei unserem Beispiel hier verhält es sich so: In Deutschland ist es verboten, schmerzhafte Mittel gegen Hunde anzuwenden. Darunter fallen Stachel- oder Elektrohalsbänder.
Kontakt zu den Behörden aufnehmen
Ist der Verdacht bestätigt, dass tierschutzwidrige Bedingungen herrschen, sollten Sie umgehend die zuständigen Behörden kontaktieren. Je nachdem, wie akut bedrohlich die Situation für das Tier ist, gibt es unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten.
Bei Vernachlässigung, also einem fortlaufend schlechten Zustand, ist das Veterinäramt die richtige Anlaufstelle. Dieses nimmt den Fall auf und prüft die Umstände. Sollten Sie das Gefühl haben, dass sich der Situation nicht oder nicht schnell genug angenommen wird, können Mehrfachmeldungen ratsam sein.
In akuten Notsituationen kann direkt Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft gestellt werden, zum Beispiel wenn das Tier verletzt ist oder Misshandlungen beobachtet werden (dafür sollten Sie Beweise sichern, s. u.). Sollte sich das Tier in akuter Lebensgefahr befinden und weder Halter:innen noch Polizei rechtzeitig erreichbar sein, darf sofort Nothilfe geleistet werden, um das Tier zu retten. Eine solche Notsituation wäre beispielsweise, ein Tier aus einem überhitzten Auto zu befreien.
Beweise sichern
Die Dokumentation der Situation ist wichtig. Notieren Sie, wann und wo der Notfall stattgefunden hat oder die Vernachlässigung beobachtet wurde. Hilfreich sind zudem Fotos oder Videos, sowie das Notieren von Autokennzeichen und Anschriften. Wenn weitere Personen anwesend sind, können Sie diese bitten, als Zeug:innen zur Verfügung zu stehen.
Wichtig ist, dass Sie dabei keine fremden Grundstücke betreten und keine Aufnahmen in geschlossenen Räumen machen – das ist in der Regel nicht erlaubt. Befindet sich das Tier jedoch in akuter Lebensgefahr, darf es aus der Situation gerettet werden. In allen anderen Fällen darf das Tier nicht eigenmächtig mitgenommen werden, da man sich sonst strafbar macht.
Bei Hinweisen auf Tierquälerei oder Tiermisshandlung muss das zuständige Veterinäramt diesen nachgehen. Dafür sind Informationen aus erster Hand besonders wichtig. Deshalb sollten Sie die Behörden selbst kontaktieren, anstatt sich ausschließlich anonym zu melden oder einen Tierschutzverein einzuschalten. Tierschutzvereine haben keine hoheitlichen Befugnisse, können aber beratend unterstützen oder Tiere aufnehmen, wenn Halter:innen sie freiwillig abgeben.
Wie geht es weiter?
Bestätigt das Veterinäramt, dass es sich um Vernachlässigung oder anderes tierschutzwidriges Verhalten handelt, werden Halter:innen in der Regel zunächst aufgefordert, die Haltung zu verbessern. Der/die Halter:in erhält damit die Möglichkeit, das Tier unter Umständen zu behalten, steht jedoch unter behördlicher Kontrolle.
Wenn das Tier erheblich vernachlässigt oder gequält wurde, stark leidet oder akute Gefahr besteht, wird es den Halter:innen entzogen. Werden Auflagen wiederholt missachtet und tritt keine Besserung ein, kann eine dauerhafte Entziehung sowie ein Tierhalteverbot erfolgen.
Missstände im Ausland
Wenn Sie im Urlaub Missstände beobachten, gehen Sie zunächst ähnlich vor. Auch hier sind Dokumentation und Zeug:innen wichtig und oft entscheidend für den Erfolg. Es sollte nur in akuten Notfällen direkt eingegriffen werden, ansonsten sind die zuständigen Behörden zu informieren.
Da Behörden im Ausland anders organisiert sind als in Deutschland, helfen entweder eine kurze Recherche, die Beratung bei einem lokalen Tierschutzverein oder der direkte Gang zur örtlichen Polizeistation. In größeren Fällen oder wenn Sie vor Ort nicht weiterkommen, können auch international tätige Tierschutzorganisationen hinzugezogen werden.
Tierquälerei auf Social Media
Gegen Personen vorzugehen, die tierschutzwidriges Verhalten im Internet zeigen, ist oft schwierig, da nicht immer klar ist, wer die Inhalte erstellt oder veröffentlicht hat. Behörden können nur dann rechtlich einschreiten, wenn Ort, Zeit sowie Name und Wohnort der handelnden Person bekannt sind.
Fertigen Sie Screenshots an, um das Verhalten zu dokumentieren, verbreiten Sie die Inhalte jedoch nicht weiter. Es ist wichtig, solche Beiträge nicht durch Kommentieren, Teilen oder Liken zusätzlich zu verbreiten, da dies die Reichweite erhöht, den betroffenen Tieren aber nicht hilft.
Tierschutzwidrige Inhalte können direkt auf den jeweiligen Plattformen gemeldet werden. Im besten Fall werden diese anschließend geprüft und entfernt.
Abschließend gilt: Ob in der Nachbarschaft, im Urlaub oder im Internet – wer aufmerksam hinsieht, Missstände sorgfältig dokumentiert und sich an die richtigen Stellen wendet, kann entscheidend dazu beitragen, betroffenen Tieren zu helfen und Tierleid zu beenden.
Autorin: Luisa Pischner
Sendung: ARD Mediathek, Tiere suchen ein Zuhause, 27.03.2026, 15:00 Uhr