- Sendehinweis: Hier und heute | 23. Mai 2025, 16.15 - 18.00 Uhr | WDR
Eine kostengünstige Alternative versprechen Wohnungs- und Haustauschportale wie „Homelink“ oder „Homeexchange“. Mitglieder auf der ganzen Welt tauschen für einige Tage oder Wochen ihre Wohnungen oder Häuser. So zahlt man für den Urlaub lediglich die An- und Abreise. Worauf aber sollten Nutzerinnen und Nutzer dieser Portale achten?
Was man beachten sollte
Man muss für einen solchen Wohnungstausch nicht zwangsläufig Eigentümer sein, sagt der Fachanwalt für Reiserecht Matthias Böse. So können grundsätzlich auch Mieter eine solche Plattform nutzen – und ihre Wohnung mit anderen tauschen. Allerdings, rät Böse: „Sie sollten das immer im Vorfeld mit ihrem Vermieter abklären.“
Die Schlüsselgewalt wird beim Wohnungstausch abgegeben.
Denn: „Natürlich darf ich als Mieter Gäste bei mir aufnehmen“, sagt Matthias Böse. „Im Fall eines solchen Wohnungstauschs aber gebe ich die Schlüsselgewalt aus der Hand.“ Und da habe der Vermieter seiner Einschätzung nach „ein berechtigtes Interesse, das zu erfahren“ und möglicherweise auch „ein Mitspracherecht“.
Auf der anderen Seite kann es sein, dass auch Eigentümer nicht einfach ihre Wohnung über ein solches Portal tauschen können. So könne es etwa sein, dass die Hausordnung einer Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaft (WEG) eine solche Kurzzeit-Nutzungen untersagt. Insbesondere in beliebten Ferienregionen komme das mitunter vor.
Aus diesem Grund sollte man sich auch vorab darüber informieren, ob solche Kurzzeit-Vermietungen überhaupt am Reiseziel erlaubt sind. Entsprechende Verbote gebe es etwa in Touristen-Hochburgen wie Barcelona. „Da haben viele Häuser keine Erlaubnis“, sagt Böse. „Und man will natürlich nicht, dass da auf einmal die Polizei vor der Tür steht.“
Gespräch mit Matthias Böse
Hier und heute. 23.05.2025. 06:31 Min.. Verfügbar bis 23.05.2027. WDR.
Welcher Versicherungsschutz wichtig ist
Zudem sollten sich Nutzer solcher Wohnungstausch-Portale im Vorfeld gegen mögliche Probleme absichern. Schließlich könne es während ihrer Abwesenheit zu Schäden kommen – wie etwa einem Wasserrohrbruch oder es geht etwas in der Wohnung kaputt.
Wichtig sei daher, auf einen ausreichenden Versicherungsschutz zu achten, sagt Matthias Böse. Und das gelte sowohl für einen selbst als auch für den Tauschpartner. Zum einen gebe es gerade in günstigen Haftpflichtversicherungen häufig Ausschlüsse für gemietete Gegenstände. Zum anderen sollte der Tauschpartner „mindestens eine Haftpflichtversicherung haben“, sagt Böse. „Das sollte man sich auch nach Möglichkeit nachweisen lassen.“
Für die Sicherheit, sollte man eine Kaution vereinbaren.
Um sicher zu gehen, sollte man zusätzlich mit dem Tauschpartner eine gegenseitige Kaution vereinbaren – um für den Fall der Fälle die gröbsten Schäden abzusichern. Im Schadensfall ist der Tauschpartner erster Ansprechpartner – nicht dessen Versicherung.
Was man grundsätzlich beachten sollte
Außerdem sollte man sich für den Fall absichern, dass der Tauschpartner gegen den Mietvertrag oder die Hausordnung verstößt, rät Böse. Zum Beispiel, wenn er den Müll nicht rausbringt oder womöglich auf einmal doch länger bleiben möchte.
Vorlagen für einen Untermietvertrag gibt es im Internet.
Rechte und Pflichten der Tauschpartner, zeitliche Befristung, Kaution und was im Schadensfall gilt – das alles könne man ganz einfach in einem kurzen Untermietvertrag regeln. Entsprechende Vorlagen gebe es zum Herunterladen im Internet, auch in verschiedenen Sprachen.
Bei einem solchen Wohnungstausch braucht man natürlich ein grundsätzliches Vertrauen. Trotzdem sollte man sich für solche Fälle absichern. Und dann könne so ein Wohnungstausch in der Tat eine attraktive und günstige Alternative zu Hotel oder Ferienwohnung sein, sagt Böse. „Vorausgesetzt, man ist ein Typ dafür.“