Steuern: Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?

Tipps zur Steuererklärung

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Die Steuererklärung für das Jahr 2024 muss bis zum 31. Juli abgegeben werden. Aber wer muss überhaupt eine Steuererklärung einreichen? Was Arbeitnehmer und Rentner beachten sollten, darüber sprechen wir mit Rechtsanwältin Sabina Büttner vom Bund der Steuerzahler.

Grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind Freiberufler, Unternehmer, Verheiratete mit verschiedenen Steuerklassen sowie Arbeitnehmer mit weiteren Einkünften, etwa aus Vermietung. Außerdem müssen immer mehr Rentner eine Steuererklärung abgeben. Denn: Jährlich erhöht sich für Neu-Rentner der steuerpflichtige Anteil der Rente.

Eine Steuererklärung abzugeben – das kann sich aber auch für diejenigen lohnen, die das gar nicht müssen: Im Schnitt bekommen Steuerzahler laut statistischem Bundesamt bei einer Steuererstattung 1063 Euro vom Finanzamt zurück. Und sollte sich "widererwartend" herausstellen, dass man Steuern nachzahlen muss, kann der Antrag auf die freiwillige Steuererklärung binnen eines Monats nach Zugang des Steuerbescheides zurückgenommen werden, rät der Bund der Steuerzahler.

Wer seine Einkommensteuererklärung freiwillig abgibt, der hat dafür auch länger Zeit – nämlich insgesamt vier Jahre. Bedeutet: Die Erklärung für 2024 kann noch bis zum 31. Dezember 2028 beim Finanzamt abgegeben werden – und die für 2021 noch bis Ende dieses Jahres.

Tipps zur Steuererklärung

Hier und heute 01.07.2025 06:51 Min. Verfügbar bis 01.07.2027 WDR

Tipps für Arbeitnehmer

Fest steht schon jetzt: Bei der diesjährigen Steuererklärung können sich einige von uns über Entlastungen freuen. Der Grundfreibetrag für 2024 wurde um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben, für Paare auf 23.568. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen. Und davon profitieren alle Steuerzahlenden, also Arbeitnehmer und auch Rentner.

Profitieren können Arbeitnehmer zudem auch in diesem Jahr von weiteren Frei- und Pauschbeträgen. So liegt der Sparer-Pauschbetrag für 2024 bei 1000 Euro, für Paare bei 2000 Euro. Bedeutet: Nur wenn Kapitaleinkünfte diese Grenze übersteigen, werden Steuern darauf fällig. Die Werbungskostenpauschale liegt aktuell bei 1230 Euro. Diesen Betrag kann man also in jedem Fall vom zu versteuernden Einkommen abziehen – auch, wenn die tatsächlichen Ausgaben niedriger waren.  

Jemand sitzt am heimischen Schreibtisch am Computer mit zwei Monitoren

Für das Jahr 2024 kann man für ein Arbeitszimmer pro Arbeitstag im Homeoffice sechs Euro absetzen.

Wer im Homeoffice gearbeitet hat, kann für 2024 für ein Arbeitszimmer pauschal 1260 Euro absetzen beziehungsweise sechs Euro pro Arbeitstag. Das gilt auch dann, wenn man kein separates Arbeitszimmer hat. Unter bestimmten Umständen lassen sich inzwischen sogar Homeoffice- und Entfernungspauschale für den gleichen Tag geltend machen – etwa, wenn man mehr als die Hälfte des Tages im Homeoffice gearbeitet hat und dann doch noch ins Büro gefahren ist. Das gilt bei Lehrern.

Tipps für Rentner

Nicht nur die Renten, auch die Zahl der Rentner, die eine Steuererklärung abgeben müssen, steigt. Denn seit 2005 werden Renten jedes Jahr stärker besteuert. Seitdem hängt von der Höhe der Bruttorente und dem Jahr des Rentenbeginns ab, ob man eine Steuerklärung abgeben muss oder nicht.

Beispiel: Wer 2005 oder früher in Rente gegangen ist, muss als lediger Rentner ab einer monatlichen Bruttorente von 1670 Euro eine Steuererklärung abgeben – sofern er nur eine gesetzliche Rente bezieht. 2015 lag die Grenze bei 1462 Euro und 2024 liegt sie nun bei 1367 Euro.

Wer weniger Rente bekommt als für sein Renteneinstiegsjahr festgelegt wurde, muss keine Erklärung abgeben – vorausgesetzt, es gibt keine weiteren Einkünfte wie Arbeitslohn, Betriebsrenten oder Vermietung.

Seniorenpaar sitzt auf Steuererklärung Symbolfoto Rente

Auch Rentner können durch Frei- und Pauschbeträge profitieren.

Doch auch wenn Rentner eine Erklärung abgeben müssen, heißt nicht zwangsläufig, dass sie auch Steuern zahlen müssen. Zwar können sie nicht so viel von der Steuer absetzen, sagt Sabina Büttner. Doch auch für sie gelten bestimmte Freibeträge – wie etwa der Werbungskostenpauschbetrag für Rentner in Höhe von 102 Euro, der Sonderausgabenpauschbetrag in Höhe von 36 Euro sowie abzugsfähige Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Außerdem könnten Rentner Krankheitskosten und Ausgaben für die Gesundheit geltend machen – wie etwa Zahnbehandlungen oder Anschaffungen wie eine Brille. Wer diese geschickt bündele, könne so womöglich die jeweilige Belastungsgrenze (abhängig von Einkommen und Familienstand) überschreiten – und so Steuern sparen.  

Wann macht ein Steuerberater Sinn für mich?

Die Abgabefrist für die Steuererklärung sollten Sie auf keinen Fall verstreichen lassen. Sonst drohen Verspätungszuschläge, Zwangsgeld und Zinsen. Zudem kann es sein, dass das zuständige Finanzamt die zu zahlende Steuer schätzt – und umgehend einfordert.

Wer sich Hilfe bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein holt, hat länger Zeit.

"Die Steuerprogramme werden immer besser", sagt Sabina Büttner. "Und auch Elster wird immer übersichtlicher." Aber dass nun jeder problemlos seine Steuerklärung mit einer Software machen kann, könne sie nicht bestätigen: "Wenn ich da nicht wirklich durchblicke, werde ich auch mit einer Software nie das optimale Ergebnis rausholen."