Brasilien, Rio De Janeiro: Blick auf einen Strand in Rio de Janeiro

Urlaub trotz Krisen: Rechtsanwalt Kay Rodegra gibt Tipps

Stand:

Trotz Krisen verreisen die Deutschen gern. Anwalt und Reiseexperte Kay Rodegra gibt Tipps und erklärt wichtige Neuerungen in beliebten Urlaubsländern.

Was Reisende in Krisen- und Kriegszeiten beachten sollten

Ein Schriftzug und der Bundesadler am Auswärtigen Amt in Berlin

Reisewarnungen werden vom Auswärtigen Amt verhängt.

Gilt das geplante Reiseziel als unsicher, kommt es zunächst darauf an, welche Art von Urlaub man gebucht hat, sagt Rechtsanwalt Kay Rodegra. Während Individualtouristen in diesem Fall bei einem Storno häufig auf den Kosten sitzen bleiben (auch eine Reiserücktrittsversicherung greift hier nicht), können Pauschalurlauber kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten, wenn es am Zielort zu gefährlich ist oder mit erheblichen Beeinträchtigungen gerechnet werden muss. Denn: Besteht etwa eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder es liegen andere „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“ vor, muss der Reiseveranstalter bei einem Rücktritt den vollständigen Preis erstatten. Dabei ist allerdings der Zeitpunkt der Stornierung entscheidend. Denn: Kostenlos von der Reise zurücktreten können Urlauber bei einer drohenden Gefahrenlage in der Regel erst etwa vier Wochen davor. Denn: "Es muss feststehen, beziehungsweise sehr wahrscheinlich sein, dass die Gefahr zum Zeitpunkt des Reiseantritts besteht", sagt Rodegra. Wer also einen Urlaub in den kommenden Monaten z. B. in der Golfregion gebucht hat, sollte zunächst abwarten – um Stornokosten zu vermeiden, rät Rodegra.

Zudem muss sich bei Pauschalreisen mit Hin- und Rückflügen der Reiseveranstalter darum kümmern, dass Urlauber auch wieder nach Hause kommen, sollten sie irgendwo stranden  – wie zuletzt im Nahen Osten. Wird ein Flug annulliert, muss zudem die Fluggesellschaft laut EU-Fluggastrechteverordnung für kostenfreien Ersatz sorgen. Und das gilt auch für Individualreisende, so Rodegra. "Die Fluggastrechte der EU gelten aber nur für Flüge ab der EU oder bei Flügen mit einer EU-Airline von einem Drittstatt in die EU."

Urlaub trotz Krisen: Rechtsanwalt Kay Rodegra gibt Tipps

Hier und heute 07.04.2026 12:39 Min. Verfügbar bis 07.04.2028 WDR

Welche Neuerungen es in unseren Nachbarländern gibt

Teurer wird es für Urlauber in den Niederlanden: Dort wurde die Übernachtungssteuer zum 1. Januar angehoben – von 9 auf 21 Prozent. Sie gilt sowohl für Hotels als auch für Ferienhäuser und Airbnb-Wohnungen. Sparen lässt sich zum Beispiel mit einem Camping-Urlaub mit eigenem Zelt oder Wohnwagen. Dafür gilt nach wie vor der ermäßigte Steuersatz von neun Prozent. Und: Abseits der Küsten und großen Städte sind die Unterkünfte grundsätzlich günstiger.

Im Ausland gelten zudem oftmals besondere Regeln im Straßenverkehr, über die sich jeder vor Start der Reise informieren sollte. Strafen für Verkehrsverstöße sind vielerorts sehr viel teurer als in Deutschland.

Was Reisende nach Großbritannien und in die USA beachten sollten

Ein Smartphone mit der ETA-Einreisegenehmigung Großbritanniens

Ab dem 8. April beträgt die ETA-Gebühr ca. 23 Euro pro Person.

Besonders gut vorbereiten sollten Reisende auch einen Urlaub in Großbritannien oder den USA. Für beide Länder benötigt man eine elektronische Einreisegenehmigung. Die sogenannte ETA für Großbritannien, und die ESTA für die USA. Ohne kann einem der Einstieg ins Flugzeug sowie die Einreise verweigert werden.

Beantragen lassen sich ETA und ESTA relativ einfach über das Internet. Allerdings: „Diese Dokumente sollte man sehr sorgfältig ausfüllen“, sagt Kay Rodegra. Denn: „Schon ein kleiner Zahlendreher bei der Passnummer oder ein Fehler beim Doppelnamen kann dazu führen, dass man nicht einreisen darf.“

Auch hier seien Pauschalreisende wieder im Vorteil: „Der Veranstalter muss einen im Vorfeld darüber informieren, welche Dokumente man braucht“, sagt Rodegra. Individualtouristen müssen sich selbst informieren. Das allerdings gehe gut über die Internetseite des Auswärtigen Amts. „Da sind zu jedem Reiseziel die jeweiligen Einreisebestimmungen genau aufgelistet.“