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Ihre Rechte bei der Reisebuchung

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Sommer ist Urlaubszeit. Doch nicht immer läuft alles glatt bei der Reisebuchung. Welche Rechte man dann hat, klären wir mit Rüdiger Wittkop, Anwalt für Reiserecht.

Bei Buchungen über Reiseportale greift grundsätzlich nicht das Reiserecht, erklärt Rüdiger Wittkop: „Die Plattformen agieren lediglich als Vermittler zwischen Vermieter und Mieter der Unterkunft.“

Daher heiße es bei Problemen mit der Unterkunft in den meisten Fällen: „Wenden Sie sich bitte an den Vermieter“, sagt Wittkop. „Der ist bei der Buchung über diese Plattformen nämlich der eigentliche Vertragspartner.“ Nur, wenn dem Vermittler selbst ein Fehler nachgewiesen werden kann, ist er zu Schadenersatz verpflichtet.

Schild mit der Beschriftung "Ferienwohnungen!"

Bei Buchungen von Ferienwohnungen und -häusern gäbe es häufiger Probleme.

Bei Buchungen von Hotels über Internet-Plattformen gebe es aber auch seltener Probleme, sagt Rüdiger Wittkop. Bei Ferienwohnungen und -häusern komme das häufiger vor. Mal seien sie in schlechtem Zustand oder halten nicht, was versprochen wurde. Dann haben Verbraucher häufig schlechte Karten. Denn: „Dann müssen sie im jeweiligen Land gegen den Vermieter klagen“, sagt Wittkop. „Und das ist nicht nur schwierig, es hat auch selten Erfolg.“

Ihre Rechte bei der Reisebuchung

Hier und heute 30.05.2025 11:52 Min. Verfügbar bis 30.05.2027 WDR

Tipps für die Reisebuchung

Es sei natürlich am besten, solche Probleme von Beginn an zu vermeiden. Helfen können da zum Beispiel Bewertungen im Internet, sagt Wittkop. „Wenn es da etwa nur drei Bewertungen gibt, und die sind vom Vermieter selbst, sollte ich schon skeptisch sein.“ Gebe es hingegen 30 positive Bewertungen, die mit Namen hinterlegt seien, könne man sich in der Regel darauf verlassen.

Allerdings: „Wenn ich selber eine Ferienwohnung- oder ein Haus buche, habe ich immer ein gewisses Risiko.“ Anders sei das, wenn man über ein Reisebüro oder einen Reiseveranstalter gehe. Das gelte im Übrigen nicht nur für Pauschalreisen, sondern mitunter auch bei Ferienhäusern.

Kundenrezensionen

Tipp: Rezensionen können bei der Orientierung helfen.

In diesem Fall ist der Reiseveranstalter der Vertragspartner und dann greift nicht das Miet- sondern das Reiserecht. Gibt es also Probleme mit Hotel oder Unterkunft, muss der Reiseveranstalter sie lösen. Und im Fall des Falles gibt es nicht nur das bereits gezahlte Geld zurück. Unter Umständen steht Kunden auch Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden zu.

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