Patientenverfügung

Warum eine Patientenverfügung so wichtig ist

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Viele denken nicht an eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht – warum beides im Notfall sehr wichtig werden kann, erklärt Notarin Beate Puplick.

Es könne jeden treffen, ganz gleich wie alt man ist, sagt Notarin Beate Puplick. Auf einmal ist man nicht mehr in der Lage, selbst Entscheidungen zu treffen und diese anderen mitzuteilen.

In einer Patientenverfügung lasse sich festlegen, wie man in diesem Fall medizinisch behandelt werden möchte – etwa, ob man dann lebenserhaltene Maßnahmen wünscht, man zum Beispiel im Endstadium einer unheilbaren Krankheit künstlich ernährt und beatmet werden möchte.

Grundsätzlich rät Rechtsanwältin Beate Puplick jedem, ab dem 18. Lebensjahr eine solche Patientenverfügung zu erstellen. Denn selbst Eltern dürfen dann nicht mehr einfach in einem Notfall für ihre Kinder Entscheidungen treffen. Und gibt es keine Patientenverfügung, muss das Gericht grundsätzlich zunächst einen Betreuer bestellen.

Eheringe

Seit 2023 gilt für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner die "Ehegattennotvertretung".

Seit 2023 gibt es durch ein neues Betreuungsrecht allerdings Ausnahmen: Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner gilt seitdem die sogenannte „Ehegattennotvertretung“. Diese erlaubt es, kurzfristige medizinische Entscheidungen für den Partner zu treffen. Die Ehegattennotvertretung ist allerdings auf Gesundheitsfragen und die Dauer von sechs Monaten beschränkt, sagt Puplick. Verzichten sollte man auf eine Patientenverfügung daher nicht.

Gespräch mit Beate Puplick

Hier und heute 03.02.2026 16:02 Min. Verfügbar bis 03.02.2028 WDR

Vorteile einer Vorsorgevollmacht

Noch besser sei es allerdings, zusätzlich zur Patientenverfügung einer Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht auszustellen. Denn: Während eine Patientenverfügung lediglich die medizinische Behandlung regelt, umfasst die Vorsorgevollmacht grundsätzlich alle Lebensbereiche – solange keine ausgeschlossen werden.

Was vielen nicht bewusst sei: Kann jemand selbst keine Entscheidungen mehr treffen, kann das schnell erhebliche Konsequenzen haben. So können etwa keine Rechnungen mehr beglichen, Verträge gekündigt oder mitunter in Firmen keine Löhne mehr gezahlt werden, wenn etwa der Geschäftsführer im Koma liegt. Oder auch wenn jemand Wohneigentum besitze, sei eine Vorsorgevollmacht dringend zu empfehlen, sagt Puplick.

Mit einer Vorsorgevollmacht kann der Bevollmächtigte theoretisch sofort alles für den anderen regeln – zum Beispiel zur Bank gehen und Geschäfte tätigen. Die Angst vor Missbrauch sei daher auch sehr groß, sagt Notarin Beate Puplick. Aber: „Eine solche Vorsorgevollmacht erteilt man ja auch wirklich nur Personen, denen man zu Tausend Prozent vertraut.“ Und in der Praxis gebe es kaum Fälle von Missbrauch.

Wie ich eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erstelle

In einer Patientenverfügung sollte ganz genau beschrieben werden, welche Behandlungen und Eingriffe in welchen Situationen gewünscht oder abgelehnt werden. Informationen, Tipps sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung der Verbraucherzentrale gibt es auf der Homepage des Bundesjustizministeriums.

Patientenverfügung

Wichtig ist, Vordrucke zu wählen, die vom Bundesgesundheitsministerium empfohlen werden.

Für Vorsorgevollmachten gibt es ebenfalls entsprechende Muster zum Ausfüllen im Internet, sagt Beate Puplick. Auch dabei sollte man eines wählen, das vom Bundesgesundheitsministerium empfohlen wird. Eine weitere Möglichkeit ist, eine Vorsorgevollmacht beim Hausarzt zu machen. Und auch Vereine würden das anbieten. 

Auf der sicheren Seite sei man allerdings immer, wenn man eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht mit einem Notar erstellt, sagt Puplick. Dieser habe nicht nur immer die aktuellsten Muster vorrätig. Er könne außerdem eine optimal an die Person angepasste Verfügung erstellen. Die Kosten dafür sind abhängig vom eigenen Vermögen – und so kann eine notarielle Vorsorgevollmacht 30 Euro, aber auch 1000 Euro kosten.

Im Anschluss gibt es die Möglichkeit, die Vollmacht im Vorsorgeregister registrieren zu lassen. „Das ist in jedem Fall zu empfehlen“, sagt Beate Puplick. Dort können etwa Ärzte im Notfall sofort sehen, ob es eine Vollmacht gibt. Und falls man sich doch mal anders entscheiden sollte: Eine Vorsorgevollmacht lässt sich jederzeit widerrufen.