Nebenkostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung – Darauf sollte man achten

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Manchmal können Nebenkostenabrechnungen fehlerhaft sein – im Schnitt zahlen Mieter 515 Euro zu viel. Worauf Sie jetzt achten sollten und welche Posten strittig sein können, erklärt Mietrechtsexpertin Sonja Herzberg.

Was Mieterinnen und Mieter beachten sollten

Ab Oktober geht es richtig los“, sagt die Fachanwältin für Mietrecht Sonja Herzberg. Dann landen bei vielen Mieterinnen und Mietern die Nebenkostenabrechnungen für das Jahr 2024 in den Briefkästen. Denn erst jetzt liegen vielen Vermietern alle für die Nebenkostenabrechnung nötigen Unterlagen vor – etwa von der Energieversorgern.

Dass es nun wegen der gestiegen Heizkosten flächendeckend böse Überraschungen bei der diesjährigen Nebenkostenabrechnung geben wird, das könne sie nicht bestätigen, sagt Sonja Herzberg. Im Gegenteil: In ihrer Beratung für den Mieterbund habe sie auch schon viele Nebenkostenabrechnungen für 2024 mit einer Erstattung gesehen. Pauschale Aussagen darüber seien daher schwierig.

Dass so viele Nebenkostenabrechnungen falsch sind – auch das könne sie aus ihrer inzwischen 20-jährigen Erfahrung als Beraterin des Mieterbundes nicht bestätigen, sagt Sonja Herzberg. Natürlich machten Vermieter bei den Nebenkostenabrechnungen Fehler. Die Vermieter jedoch unter Generalverdacht zu stellen und ihnen vorzuwerfen, mit den Nebenkostenabrechnungen ihren Mietern das Geld aus der Tasche ziehen zu wollen, sei aus ihrer Sicht schlichtweg falsch.

Warum man die Nebenkostenabrechnung immer prüfen sollte

Trotzdem sollte man die Nebenkostenabrechnung immer genau prüfen, rät Herzberg. Mitunter tauchen in den Abrechnungen zum Beispiel Dinge auf, die dort gar nicht hingehören – wie etwa Kosten für Reparaturen oder die Hausverwaltung. Weiterer klassischer Fehler: Warmwasser wird nicht nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet.

Streit oder Unstimmigkeiten gibt es bei der Nebenkostenabrechnung laut Herzberg zudem vor allem bei diesen Kosten: Heizen, Hausmeister und Gartenpflege, Müllentsorgung, Grundsteuer und Versicherungen – wie die Beteiligung an der Gebäudeversicherung. Die Kosten dafür auf den Mieter umzulegen, ist grundsätzlich zulässig.

Nebenkostenabrechnung

Es ist ratsam, die Nebenkostenabrechnungen stets zu überprüfen.

Werden allerdings Kosten für Leistungen aufgelistet, die gar nicht erbracht wurden – wenn etwa der Garten gar nicht gepflegt wird – muss man dafür auch nicht zahlen. In diesem Fall sollte man den Vermieter frühzeitig darüber informieren. Am besten, bevor man die Abrechnung im Briefkasten hat, rät Herzberg.

Was Mieterinnen und Mieter tun können

Zudem sollte man die aktuelle mit der Vorjahresabrechnung vergleichen. Sind die Kosten für eine Leistung stark gestiegen oder diese nicht nachvollziehbar, können Mieter den Vermieter bitten, die entsprechenden Belege sehen zu dürfen, so Herzberg. Und damit das – insbesondere bei privaten Vermietern – nicht das gegenseitige Verhältnis belastet, gelte dabei: „Der Ton macht die Musik.“

Kommt es trotzdem zum Streit und beide können sich nicht einigen, dann bleibt Mietern in der Regel nur der Gang zum Mieterverein oder Rechtsanwalt. Dort kann man auch die Nebenkostenabrechnung von einem Profi prüfen lassen. Die gute Nachricht: Dafür haben sie ein Jahr lang Zeit.

Vertragsunterzeichnung

Ein sachlicher Dialog mit dem Vermieter hilft, das Verhältnis nicht zu belasten.

Eine eventuelle Nachzahlung ist aber immer erst einmal fällig, sagt Herzberg. Mieter können sie im Zweifel lediglich „unter Vorbehalt“ zahlen. Und auch wenn mit der Abrechnung alles stimmt, sie aber so hoch ist, dass der Mieter sie nicht bezahlen kann, muss er das streng genommen tun. Sonja Herzberg rät, sich in diesem Fall an den Vermieter zu wenden: „Viele lassen sich dann auf eine Ratenzahlung ein.“