- Sendehinweis: Hier und heute | 24. Februar 2026, 16.15 - 18.00 Uhr | WDR
Die Zahl der Fahrerfluchten steigt auch in Nordrhein-Westfalen seit Jahren: Mit mehr als 400 Fällen pro Tag hat sie hierzulande zuletzt einen neuen Höchsttand erreicht. Auch bundesweit wird inzwischen in rund 20 Prozent aller Unfälle wegen Fahrerflucht ermittelt. Was vielen Menschen nicht bewusst ist: Selbst wer nach kleinen Blechschäden einfach wegfährt, begeht eine Straftat. Neben empfindlichen Bußgeldern drohen dann Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.
Warum gibt es so viele Fälle von Fahrerflucht?
Ab einem Schaden von 1.500 Euro kann der Führerschein entzogen werden.
Dass es so viele Fälle von Fahrerflucht gibt, dafür gebe es mehrere Erklärungen: „Klassischerweise ist jemand unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren und möchte nicht, dass das rauskommt“, sagt Arndt Kempgens. Viele aber wollten auch vermeiden, dass sie aufgrund des verursachten Schadens in der Versicherung hochgestuft werden.
Wieder andere fürchteten, dass ihre Versicherung gar nicht für den Schaden aufkommt, weil jemand anderes das Auto gefahren hat, ohne, dass es ihr Tarif erlaubt. „Das aber ist ein Irrglaube“, sagt Kempgens. „In diesem Fall kann es zwar eine Vertragsstrafe der Versicherung geben, für den Schaden aber kommt sie trotzdem auf.“
Doch selbst wenn es sich nur um einen kleinen Park-Rempler handelt – nach einem Unfall einfach wegzufahren, davon rät der Fachanwalt für Verkehrsrecht dringend ab. Dann begehe man eine Straftat. Hierbei gilt: „Ist der Schaden höher als 1500 Euro, kann der Führerschein weg sein.“ Zudem drohen Geldstrafen von meist ein bis zwei Netto-Monatsgehältern. Und auch die Versicherung kann sich dann das Geld für den entstandenen Schaden bis zu einer Höhe von 5000 Euro vom Verursacher zurückholen.
Fahrerflucht – Rechte und Pflichten
Hier und heute. 24.02.2026. 06:24 Min.. Verfügbar bis 24.02.2028. WDR.
Wie verhalte ich mich richtig?
Einen Zettel an das beschädigte Auto zu klemmen, genügt nicht.
Von „Fahrer- oder Unfallflucht“ spricht man immer dann, wenn sich jemand „unerlaubt von einem Unfallort entfernt“, sagt Rechtsanwalt Arndt Kempgens. Dabei spielt es keine Rolle, ob man ein anderes Fahrzeug mit dem Auto, E-Scooter oder Einkaufswagen beschädigt hat – oder selbst Geschädigter ist.
Bedeutet: „Man muss am Unfallort bleiben und auf den Halter des Autos warten“, sagt Kempgens. „Einen Zettel hinter die Windschutzscheibe zu klemmen, reicht nicht.“
Kommt der Geschädigte nicht, oder man hat keine Zeit oder Lust zu warten, muss man die Polizei rufen oder auf direktem Wege dorthin fahren. Die Verpflichtung, die Polizei zu rufen, hat man allerdings nicht – vorausgesetzt, man trifft den Geschädigten vor Ort an.
Einfach wegzufahren und anschließend zu behaupten, man habe den Rempler nicht bemerkt, auch davor warnt Arndt Kempgens. Zwar muss die Staatsanwaltschaft in diesem Fall das Gegenteil beweisen. Diese wird dann aber einen entsprechenden Gutachter beauftragen, der anhand des Schadens feststellen kann, dass der Insasse den Zusammenstoß bemerkt haben muss.
Was kann ich tun, wenn ich Opfer von Fahrerflucht geworden bin?
Nach einer Fahrerflucht sollte umgehend die Polizei verständigt werden.
Wer feststellt, dass sein Fahrzeug beschädigt wurde und der Verursacher geflüchtet ist, sollte umgehend die Polizei rufen, rät Arndt Kempgens. Gleichzeitig sollte man versuchen, Zeugen zu finden. Womöglich haben auch Kameras in der Umgebung die Tat gefilmt.
Die gute Nachricht: Die Wahrscheinlichkeit, den Täter zu fassen, ist relativ hoch: „Die Aufklärungsquote liegt bei 40 Prozent“, sagt Arndt Kempgens. Denn der Polizei reicht dafür in aller Regel das Kennzeichen. Aufgrund der sogenannten „Halterhaftung“ spielt es keine Rolle, wer genau das Auto gefahren hat.
Bei Fahrerflucht mit E-Scootern war das bislang nicht so. Da die Fahrer selten ermittelt werden können, gehen Geschädigte in diesem Fall häufig leer aus. Das soll sich nun ändern: Laut einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll künftig auch bei E-Scootern die Halterhaftung gelten. Dann muss im Zweifel der Anbieter für den Schaden aufkommen.