- Sendehinweis: Hier und heute | 2. Februar 2026, 16.15 - 18.00 Uhr | WDR
Ärger mit Handwerkern lasse sich am besten durch eine gute Vorbereitung vermeiden, sagt Karsten Strätz von der Verbraucherzentrale Köln. Dabei sollte zwischen planbaren Arbeiten und Notfällen unterschieden werden.
Notfälle
Eine gespeicherte Telefonnummer eines Handwerksbetriebs ist im Notfall äußerst hilfreich.
Idealerweise sollten Sie sich bereits vor einem Notfall die Telefonnummern vertrauenswürdiger Handwerksbetriebe heraussuchen. So vermeiden Sie, auf unseriöse Anbieter hereinzufallen, die aus solchen Notlagen Profit schlagen wollen.
Planbare Arbeiten
Wer noch keine Erfahrungen mit einem Betrieb gemacht hat, sollte diesen zuvor unter die Lupe nehmen, rät der Verbraucherschützer. Bewertungen im Netz sowie Erfahrungsberichte von Bekannten können dabei helfen. Das gilt auch, wenn man einen Handwerker über ein Online-Portal bucht. Denn: "Die Portale sind lediglich Auftrags-Vermittler."
Am besten mehrere Kostenvoranschläge einholen.
Hat man einen potenziellen Handwerker gefunden, rät Strätz: "Regeln Sie vorab ganz genau, am besten schriftlich, was gemacht werden soll, in welchem Zeitraum und zu welchem Preis. […] Ein entsprechender Kostenvoranschlag sollte möglichst detailliert alle Leistungen und benötigten Materialien enthalten.“ Ein weiterer Vorteil: Lässt man sich Kostenvoranschläge von verschiedenen Betrieben erstellen, erleichtert das den Vergleich.
Ärger mit Handwerkern vermeiden
Hier und heute. 02.02.2026. 13:32 Min.. Verfügbar bis 02.02.2028. WDR.
Was kann ich tun, wenn es teurer wird oder länger dauert als vereinbart?
Fallen die Kosten höher aus als im Kostenvoranschlag vereinbart, muss der Handwerker dies unverzüglich mitteilen. "Tut er das nicht, brauchen Verbraucher die Mehrkosten nicht zu zahlen“, sagt Karsten Strätz. Hat der Handwerker Sie hingegen darüber informiert und die Kostensteigerung liegt nicht über 15 bis 20 Prozent, sind die Mehrkosten zulässig.
In diesem Fall können Kunden zwar den ursprünglichen Vertrag kündigen. "Bereits erbrachte Teilleistungen müssen Sie aber trotzdem bezahlen", sagt der Verbraucherschützer. "Wer dies vermeiden möchte, sollte vorab einen Festpreis vereinbaren." Dieser darf nicht überschritten werden.
Allerdings zeigt sich mitunter erst später, dass weitere Arbeiten nötig sind – und damit die Kosten steigen: „Das ist grundsätzlich zulässig.“, sagt Karsten Strätz. Hierfür muss dann der ursprüngliche Auftrag geändert – und ein neuer Kostenvoranschlag erstellt oder ein Festpreis vereinbart werden.
Schadensersatz gibt es nur, wenn die Schuld beim Handwerker liegt.
Bei verpassten Terminen und Verzögerungen gilt: Liegt die Schuld beim Handwerker selbst, haben Kunden Anspruch auf Ersatz der Schäden. Sind schwere Krankheit oder unterbliebene Vorarbeiten anderer Fachleute die Ursache, können Kunden hingegen nichts machen.
Was muss ich nach Abschluss der Handwerker-Arbeiten beachten?
Nach Abschluss der Arbeiten legen Handwerker ihren Kunden in aller Regel eine Abnahme vor, die sie unterschreiben sollen. "Das sollte man aber nur dann tun, wenn man die Arbeiten eingehend geprüft hat und damit zufrieden ist“, meint Karsten Strätz.
Liegt hingegen ein Mangel vor, muss der Handwerker diesen beseitigen. Macht oder kann er das nicht, können Kunden den Preis mindern, eine andere Firma auf dessen Kosten beauftragen oder sogar vom Vertrag zurücktreten. Erbrachte Teilleistungen müssen sie dann aber trotzdem bezahlen – weshalb diese Option häufig nicht sinnvoll ist.
Genau prüfen solltem Sie zudem immer die abschließende Rechnung, rät Strätz. Etwa, ob die einzelnen Positionen mit dem ursprünglichen Auftrag übereinstimmen und nachvollziehbar und zulässig sind: "Wenn eine Anfahrtspauschale berechnet wird, darf die Anfahrt zum Beispiel nicht als Arbeitszeit gelten."
Lassen sich die Probleme mit dem Handwerker nicht selbst lösen, können sich Betroffene an die Verbraucherzentrale, eine Schlichtungsstelle oder einen Rechtsanwalt wenden.