Krankenhaus darf wiederverheiratetem Chefarzt kündigen Kirche setzt sich vor dem obersten Gericht durch

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Die katholische Kirche darf dem Chefarzt eines katholischen Krankenhauses nach seiner zweiten Eheschließung kündigen. Das hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt und den konkreten Fall an die Verwaltungsgerichte zurück überwiesen. Kein perfekter Sieg, meint der Kommentator auf WDR 5.