MONITOR am 24.07.2025 : Schutzlose Frauen: Misshandelt und abgeschoben
Frauen werden abgeschoben, obwohl die Behörden wissen, dass in ihrem Heimatland schon ihr gewalttätiger Mann auf sie wartet. In Deutschland kommt das immer wieder vor. Dabei hat sich Deutschland mit der "Istanbul-Konvention" dem Schutz von Frauen vor Gewalt verpflichtet. Fachleute kritisieren, Deutschland verstoße regelmäßig dagegen. Ist die Abschiebung von gewaltbedrohten Frauen den deutschen Behörden wichtiger als ihr Schutz?
Von Lisa Seemann, Achim Pollmeier, Mounzer Iskif
Dialogbox
KommentierenGeorg Restle: "Mehr Härte in der Sozialpolitik, mehr Härte auch beim Thema Migration. Auch das ist ein Kernversprechen dieser Bundesregierung. Und auch hier sind sich Union und SPD weitgehend einig. Dabei ist Innenminister Dobrindt kein Gipfel zu weit oder zu hoch, um seine Botschaft immer wieder ins Land zu rufen. Ob diese Woche in Kopenhagen oder letzte Woche auf der Zugspitze.
Alexander Dobrindt, 18.07.2025:"Wir haben deutlich gemacht, dass ein Migrationssystem auf europäischer Ebene gehärtet und geschärft werden muss."
Georg Restle: "Gehärtet und geschärft heißt Grenzen dicht und Abschiebungen um fast jeden Preis. Und das selbst bei größter Gefahr für Leib und Leben. Das gilt auch für den Fall, den wir Ihnen jetzt gleich zeigen werden. Da geht es um eine Frau und ihre Kinder, die von ihrem Ehemann schwer misshandelt, verprügelt und mit dem Tod bedroht wurde. Und die jetzt abgeschoben wurde, quasi direkt in die Hände ihres gewalttätigen Ehemanns. Lisa Seemann, Achim Pollmeier und Mounzer Iskif."
Sie hatten gerade angefangen, sich in Deutschland sicher zu fühlen - nach Jahren der Angst und der Gewalt. Doch jetzt ist die Angst zurück - vor allem um ihre Kinder. Über Jahre erlebte diese Frau Gewalt von ihrem Ehemann. Wir nennen sie Lindita. Zu ihrem Schutz treffen wir sie und ihre Kinder in einer angemieteten Wohnung, irgendwo in Albanien. Es fällt ihr schwer, mit uns über ihre Erlebnisse zu sprechen.
Lindita: "Es gab schon immer Gewalt, am Anfang nicht so schlimm, aber die letzten drei bis vier Jahre war es wirklich schlimme Gewalt, physisch und psychisch."
Ihr Mann versprach, dass alles besser würde, wenn sie zusammen nach Deutschland gingen. So landeten sie in dieser Flüchtlingsunterkunft. Doch hier wurde es noch schlimmer: Er nahm regelmäßig Drogen und prügelte weiter.
Lindita: "Es ist sehr schwer. Ich hatte große Angst. An jedem Tag, der vergangen ist, hatte ich große Angst. Dann meinte meine Tochter, "Mami, ich halte das nicht mehr aus", und sie holte die Sicherheitsleute vom Flüchtlingsheim."
So steht es auch in Berichten der Polizei: Die Bilder dazu haben wir mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt. Der Vater habe "alle Kinder regelmäßig geschlagen", er habe die "Mutter gewürgt" und mit Fäusten ins Gesicht und gegen den Rücken geschlagen. Die Kinder versteckten sich regelmäßig unter dem Bett, aus Angst vor der Gewalt des Vaters. Ein Mann, der offenbar zu allem fähig war. Zu den Polizeibeamten sagte er, er werde das nächste Mal "ein Messer nehmen und dann alle töten". Ein Leben in Todesangst. Nach einem Gewaltausbruch in der Unterkunft kam Linditas Mann in Untersuchungshaft und wurde schließlich rechtskräftig verurteilt wegen
Zitat: "vorsätzlicher Körperverletzung in 5 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 1 Monat."
Ausgesetzt auf Bewährung. Direkt aus der Haft wurde er nach Albanien abgeschoben. Für Lindita und ihre Kinder war es wie eine Befreiung.
Lindita: "Ich war so erleichtert, ich war so froh, dass ich jetzt keine Angst mehr haben muss, keine Angst mehr, dass er mir wieder etwas antun würde."
Erleichterung! Der erste Schritt in ein normales Leben ohne Gewalt. Aber es waren nur wenige Monate der Hoffnung. Dann änderte sich alles schlagartig. Der Asylantrag, den Lindita zuvor mit ihrem Mann gestellt hatte, war abgelehnt worden. Weil sie noch keinen neuen Antrag gestellt hatte, galt sie für die Ausländerbehörde jetzt als ausreisepflichtig, trotz der Gefahren. Frühmorgens stand dann die Polizei in der Flüchtlingsunterkunft, um sie und die Kinder abzuschieben.
Lindita: "Ich sagte zu ihnen, ich kann Deutschland nicht verlassen, wenn ich nach Albanien zurückkehre, wird er mich umbringen. Es war schrecklich, denn sie haben mich mitgenommen, als würden sie einen Kriminellen mitnehmen - nicht eine misshandelte Frau mit vier Kindern."
Ein Eilantrag gegen die Abschiebung scheiterte vor Gericht. Sie wurden abgeschoben, zurück nach Albanien, zurück zu dem Mann, der ihr das Leben zur Hölle machte. Wir fragen bei der Stadt nach, von der Lindita abgeschoben wurde. Den Namen der Stadt nennen wir nicht, um sie zu schützen. Der Ausländerbehörde war bekannt, dass der Mann
Zitat: "gegenüber seiner Ehefrau und den Kindern gewalttätig geworden war."
Trotzdem heißt es dann:
Zitat: "… Ausreise- beziehungsweise Abschiebehindernisse konnten nicht festgestellt werden."
Keine Abschiebehindernisse? Bei einer Frau, deren Mann gedroht hat, sie und ihre Kinder zu ermorden - und der im Heimatland auf sie wartet? Wir treffen Linditas Rechtsanwältin. Sie sagt, die Stadt habe einen schweren Fehler gemacht, Lindita und die Kinder hätten niemals abgeschoben werden dürfen.
Saskia Piotrowski, Rechtsanwältin: "Wir hatten Krankenhausberichte, die Verletzungen nachgewiesen haben. Wir hatten einen positiven Gewaltschutzbeschluss des Familiengerichts. Wir haben eine strafrechtliche Verurteilung des Täters, sodass sehr, sehr gut dokumentiert ist, was die Betroffenen erlebt haben, und diesen Fall hätte man leicht unter die Istanbul-Konvention fassen können und hier Schutz gewähren können."
Die Istanbul-Konvention. Sie spielt in solchen Fällen eine entscheidende Rolle. Sie ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Die Unterzeichnerstaaten müssen sicherstellen,
Zitat: "… dass Opfer von Gewalt gegen Frauen, die des Schutzes bedürfen, […] unter keinen Umständen in einen Staat zurückgewiesen werden, in dem ihr Leben gefährdet wäre."
Verstoßen deutsche Ausländerbehörden regelmäßig gegen diese Konvention?
Wir recherchieren in ganz Deutschland, nehmen Kontakt auf zu Beratungsstellen, Flüchtlingsräten und Anwältinnen. Genaue Zahlen gibt es nicht, aber viele berichten uns von Frauen, die trotz Gefahren abgeschoben wurden oder werden sollen. Und viele Fälle klingen genauso wie der von Lindita. Auch beim Deutschen Juristinnenbund sieht man hier ein Versagen der Behörden.
Catharina Conrad, Deutscher Juristinnenbund e. V.: "Wir sehen bei den Behörden und bei den Gerichten, dass die Istanbul Konvention zu häufig nicht erkannt wird. Und die Rechtsanwender:innen in Behörden und Rechtsprechung nicht erkennen, dass es sich um einen Fall handelt, der der Istanbul Konvention zuzuschreiben ist."
Und im Fall von Lindita? Auch weil auch Albanien die Konvention anerkenne, sei die Abschiebung in Ordnung, schreibt die Stadt.
Zitat: "Für die Verwaltung bestand kein Zweifel, dass die Familie in Albanien entsprechenden Schutz beantragen und erhalten kann."
In einem Bericht zum Gewaltschutz von Frauen in Albanien heißt es dagegen, es gebe zwar Fortschritte, aber auch "erhebliche Lücken in der Umsetzung" der Istanbul-Konvention. Es wird kritisiert, dass es "… nur ein staatliches Frauenhaus mit 40 Betten gibt".
Kaum ausreichender Schutz. Lindita ist nach der Abschiebung erst mal bei Verwandten untergekommen. Aber ihr Mann kennt ihren Wohnort und hat sie auch schon wieder bedroht.
Lindita: "Jeden Tag lebe ich mit der Angst, dass er kommen kann und mir etwas Schlimmes antut, dass er mich eines Tages einfach umbringen wird."
Für eine deutsche Ausländerbehörde spielte all das keine Rolle. Die Hoffnung auf ein Leben ohne Angst hat Lindita aufgegeben. Hier in Albanien.
Georg Restle: "Auch an solche Fälle sollte man künftig denken, wenn mal wieder von mehr Härte und Schärfe bei Abschiebungen die Rede ist."
Noch keine Kommentare