MONITOR am 20.11.2025 : Rassistischer Täter – mildes Urteil?
Ein abgelehnter Asylbewerber wird von einem Deutschen mit zwei Schüssen getötet und seine Leiche zerstückelt. Das Urteil fällt auffallend milde aus: Totschlag statt Mord. Dabei gibt es in den Akten klare Hinweise auf eine rechtsextreme, rassistische Gesinnung des Täters. Doch das spielte im Urteil keine Rolle. Ein Fall unter mehreren: Sind deutsche Gerichte zu oft auf dem rechten Auge blind?
Von Lara Straatmann
Dialogbox
KommentierenGeorg Restle: "Tatort Schwarzwald, kurz vor Heiligabend: In diesem Haus ereignete sich vor zwei Jahren ein grausames Verbrechen. Eines, von dem die Republik aber kaum etwas erfahren hat, weil kaum darüber berichtet wurde. Und das lag wohl vor allem daran, dass das Opfer ein abgelehnter Asylbewerber war und der Täter ein Deutscher. Hallo und willkommen bei MONITOR!
Ja, machen wir da tatsächlich Unterschiede? Schauen wir immer dann besonders genau hin, wenn die Täter Ausländer sind? Und schauen wir eher weg, wenn es sich um deutsche Täter handelt? Ja, genau das tun wir. Und das gilt für alle Medien, private wie öffentlich-rechtliche. Eine neue Untersuchung der Macromedia-Hochschule in Hamburg hat genau nachgezählt: Wird im deutschen Fernsehen die Herkunft von Tatverdächtigen bei Gewalttaten genannt, handelt es sich in 94,6 Prozent aller Fernsehberichte um ausländische und nur in rund 5,4 Prozent um deutsche Tatverdächtige. Dabei liegt der Anteil deutscher Tatverdächtiger an solchen Verbrechen laut Kriminalstatistik deutlich höher, bei rund 66 Prozent. Eine krasse Verzerrung . auch bei ARD und ZDF. Und deshalb zeigen wir Ihnen jetzt diesen Fall. Nicht nur, weil über solche Fälle so selten berichtet wird, sondern auch deshalb, weil ein Gericht es hier wohl ganz besonders gut mit einem deutschen Täter meinte. Ein Täter, bei dem es klare Hinweise auf eine rechtsextremistische, rassistische und antisemitische Gesinnung gab. Doch auch da wollte man offenbar nicht so genau hinschauen. Lara Straatmann."
Rickenbach - mitten im Schwarzwald; ein Ort, wo andere Urlaub machen. Auch die Familie von Patrick E. will in diesem Ferienhaus Weihnachten feiern. Aber Patrick E. wird hier auch seinem späteren Opfer begegnen - dem Tunesier Mahdi ben Nacer. Am Tag vor Heiligabend, am 23. Dezember 2023 gegen 18:30 Uhr begegnen sich die beiden an dieser Kreuzung vor dem Ferienhaus zum ersten Mal. Der Tunesier hätte ihn beschimpft und beleidigt, behauptet Patrick E. später. Kurz darauf, gegen 19:00 Uhr, holt Patrick E. seine illegale Waffe und macht sich auf den Weg zur Unterkunft des Tunesiers - nur hundert Meter entfernt. Er dringt in die Wohnung ein und schießt unmittelbar auf Mahdi ben Nacer. Der zweite Schuss ist tödlich, er geht direkt in den Kopf. Am Morgen des Heiligabends, am 24.12.2023, bringt Patrick E. die Leiche in seinen Schrebergarten und zerstückelt sie mit einer Machete. Die Leichenteile wirft er dann in Maschendrahtzaun gewickelt in den Rhein. Danach fährt er zurück zu seiner Familie und feiert mit ihnen Weihnachten. Mahdi ben Nacer hatte in Tunesien fünf Geschwister, sah dort keine Perspektive für sich. Sein Asylantrag in Deutschland war abgelehnt worden, er war ausreisepflichtig. Er veränderte sich - auch äußerlich, nahm Drogen, war mehrfach vorbestraft - auch wegen Körperverletzung. Warum aber wurde er getötet? Der Täter, Patrick E., ein 58-jähriger Familienvater aus Baden-Württemberg. Was trieb ihn dazu, den Tunesier zu erschießen? Wir erhalten Einblick in die umfangreichen Akten des Falls, sie geben Hinweise darauf, was im Kopf des Täters vorging. Die Gesinnung von Patrick E. ist gut dokumentiert. Er und sein Sohn haben sich im Chat regelmäßig solche Bilder und Videos geschickt: Reden und Bilder von Adolf Hitler, Hakenkreuze, Bilder mit Hitlergrüßen, rassistische Memes. Man fand bei ihm NS-Literatur, darunter Bücher zur Waffen-SS, die deren Verbrechen verharmlosen. Die Hütte seines Hundes taufte er Wolfsschanze, wie Hitlers Führerhauptquartier. Seine Garage nannte er "Deutsches Schutzgebiet". Von seinen Arbeitgebern wurde er mehrfach abgemahnt, unter anderem, weil er bei einem Treffen mit Geschäftspartnern sagte, "Ein guter Deutscher kauft nicht beim Juden". Nach der Tat vergleicht er sein Opfer mit einem Attentäter. In einem Brief an seine Familie schreibt er, sein Opfer habe "das 100-prozentig identische Verhaltensmerkmal und leider rennen von denen noch Zehntausende hier rum, armes Deutschland". All das steht in den Akten. Hinweise auf eine extrem rechte Gesinnung, die der Staatsanwaltschaft bekannt waren. Patrick E. aber erschien jeden Prozesstag mit der Bibel in der Hand, gab sich als gläubiger, treusorgender Familienvater. Offenbar mit Erfolg - in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wird seine Gesinnung nicht einmal erwähnt. Und auch der Richter erklärt im Urteil:
Zitat: "Eine pauschale Ausländerfeindlichkeit kann dem Angeklagten (…) nicht attestiert werden."
Er habe lediglich eine
Zitat: "migrations- und islamkritische Einstellung."
Hitlerbilder - nur Migrationskritik? Für das Urteil macht diese Einordnung einen entscheidenden Unterschied. Bei einem rassistischen Motiv wäre es Mord, lebenslänglich. Stattdessen verhängte der Richter nur sechs Jahre und zehn Monate Haft wegen Totschlag von Mahdi ben Nacer. Warum hat der Richter die zahlreichen Hinweise auf ein rassistisches Motiv ignoriert? Was sagt der Vizepräsident des Landgerichts dazu?
Johannes Daun, Vizepräsident Landgericht Waldshut-Tiengen: "Dass man auch sich vorstellen kann, dass völlig unabhängig von der Ablehnung von Migranten, von einer ausländerfeindlichen Gesinnung des Angeklagten, das in dem Moment gar keine Rolle spielte, sondern er einfach - aus der Situation heraus - vielleicht weil er sich beleidigt sah, vielleicht, weil er sich überfordert sah, sich dann dazu entschloss, zur Waffe zu greifen."
Frank Zimmermann und Jonas Günther von der Badischen Zeitung haben den Prozess begleitet, für sie ist das Urteil nicht nachvollziehbar.
Frank Zimmermann, Journalist Badische Zeitung: "Wenn man diese Gesinnung - Ausländerfeindlichkeit, rassistisch, rechtsextremistisch - wenn man die voraussetzt, dann ist ganz klar, dass hinter der Tat doch eben eine politische, extremistische Haltung steckt."
Jonas Günther, Journalist Badische Zeitung: "Diese Vielzahl von Indizien, die da vorliegen, was brauchts noch mehr, um zu sagen, dass diese Gesinnung handlungsleitend war für die Tat?"
Ein Gericht, das kein rassistisches Motiv erkennen kann, obwohl laut Aktenlage vieles dafür spricht. Wie oft passiert so etwas? Dazu gibt es keine Zahlen. Eine der wenigen Wissenschaftlerinnen, die dazu forscht, ist die Kriminologin Nicole Bögelein. Für eine qualitative Studie zu Rassismus in der Justiz, hat sie viele Fälle untersucht und hunderte Verhandlungen beobachtet.
Nicole Bögelein, Institut für Kriminologie, Universität Köln: "Rassistische Motive werden im Gerichtssaal aus verschiedenen Gründen nicht immer erörtert. Das hat zum einen sicher damit zu tun, dass derjenige, der Rassismus verübt, in der Regel eine weiße Person ist. Also jemand, mit dem sich Gericht und Staatsanwaltschaft etc. identifizieren, dem man eher Glauben schenkt, von dem man eher sagt, na ja, der wird das vielleicht nicht so gemeint haben. Es hat zum anderen damit zu tun, dass diejenigen, die diese Vorwürfe aufbringen, eben eher zu der Gruppe gehören, die anders sind."
Auch im Fall von Mahdi ben Nacer? Hier hatte ein Revisionsantrag seiner Schwester Erfolg. Aus Sicht des Generalbundesanwalts ist ein rassistisches Motiv nicht ausreichend erörtert worden. Mitte Dezember entscheidet der Bundesgerichtshof, ob der Fall neu aufgerollt wird.
Georg Restle: "Ein deutscher Täter mit rassistischer Gesinnung und ein ausländisches Opfer. Eine solche Gewalttat, eine solche Konstellation, passt vielen offenbar nicht ins Weltbild. Auch deshalb nicht, weil sich daraus eben kein politisches Kapital schlagen lässt."
Noch keine Kommentare