Sandra Maischberger und die Gäste der Sendung im Studio

Faktencheck zu "maischberger" vom 08.06.2026

Von Tim Berressem

Katharina Dröge (B’90/Grüne) und Hubert Aiwanger (Freie Wähler) diskutierten in der Sendung über die geplanten "Return Hubs" für ausreisepflichtige Personen. Unklar blieb am Ende, welche Personengruppen davon überwiegend betroffen wären. Während Aiwanger erklärte, die meisten Ausreisepflichtigen seien Straftäter, betonte Dröge, dass Frauen und Minderjährige die Mehrheit bilden würden. Wer hat Recht?

Diskussion über "Return Hubs": Wer wäre am stärksten betroffen?

01:00 Min. Verfügbar bis 10.06.2027

Maischberger: "Wir haben jetzt gerade über diese Return Hubs [gesprochen], da geht es jetzt nicht um die, die kommen, sondern um die, die sozusagen abgelehnt werden und eben nicht in ihre Heimatländer zurückkommen können oder wollen. Da soll es jetzt eben die Return Hubs geben. Wir haben gehört, was Frau Dröge dazu sagt. Wie stehen Sie dazu?"

Aiwanger: "Ja, ich glaube, dass wir alle Ideen umsetzen müssen, die zum Ziel führen, weil sonst der Staat immer mehr die Legitimation verliert, wenn er immer wieder eingestehen muss, dass hier Mehrfachstraftäter hier bleiben, die kein Aufenthaltsrecht hätten, weitere Straftaten begehen, den Staat Geld kosten und der Staat sagt, ich schaffe es aber nicht, die außer Landes zu kriegen."

(…)

Dröge: "Es geht hier nicht um Straftäter. Das ist eine Verwirrung der Debatte, die Sie jetzt gerade machen. Es geht selbst um gut integrierte Familien mit Kindern."

(…)

Aiwanger: "Das ist die absolute Minderheit. Wie viele Familien mit kleinen Kindern sind denn hier? Das Zigfache haben wir an gewalttätigen Männern, die wir nicht mehr rausbekommen."

Dröge: "Die Mehrheit sind Minderjährige und Frauen."

Hintergrund: Gibt es mehr ausreisepflichtige Straftäter als ausreisepflichtige Frauen und Minderjährige?

Als ausreisepflichtig gelten in Deutschland grundsätzlich alle ausländischen Personen, die sich unrechtmäßig im Land aufhalten. Das können z.B. abgelehnte Asylbewerber sein, Personen mit abgelaufenem Visum oder ausländische Arbeitskräfte, die ihre Arbeitsstelle verloren haben und deren Aufenthaltserlaubnis an den Job gekoppelt war. In vielen Fällen bleiben die Betroffenen aber trotz amtlicher Ausreiseaufforderung im Land. Rund 230.000 Menschen waren laut Bundesinnenministerium zum Stichtag 31. Dezember 2025 ausreisepflichtig.

Der größte Teil dieser 230.000 Menschen (190.974) verfügt über eine Duldung. Das heißt: Eine Abschiebung dieser Menschen ist aus rechtlichen (z.B. Reiseunfähigkeit) oder formalen Gründen (z.B. fehlende Pässe) temporär nicht möglich. Sie gelten als "vollziehbar ausreisepflichtig", aber nicht als "unmittelbar ausreisepflichtig".

Menschen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können, sollen nach Plänen der Europäischen Union künftig in sogenannten "Return Hubs" untergebracht werden. Dabei handelt es sich um Rückführungszentren außerhalb des EU-Gebiets. Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich bereits darauf geeinigt. Details zur konkreten Umsetzung sind aber noch weitgehend unklar. Das betrifft u.a. die Frage, ob ausschließlich abgelehnte Asylbewerber betroffen wären. Auch der Umgang mit geduldeten Menschen ist bislang nicht geklärt.

Machen Straftäter einen Großteil der Ausreisepflichtigen aus?

Wie viele der ausreisepflichtigen Personen in Deutschland straffällig geworden sind, lässt sich nicht eindeutig beziffern. Wie uns das Bundesinnenministerium auf Nachfrage mitteilte, liege "keine differenzierte Statistik zu Ausreisepflichtigen nach Straftätern" vor. Was bleibt, sind grobe Näherungswerte.

Im März 2025 veröffentlichte das ARD-Politikmagazin Report Mainz eine entsprechende Umfrage unter allen deutschen Kommunen, von denen aber lediglich 40 Prozent geantwortet haben. Die Datenlage erwies sich dabei als überaus lückenhaft. Nur rund 17 Prozent der teilnehmenden Kommunen konnten überhaupt konkrete Aussagen treffen. Das Ergebnis: Etwa 7.000 ausreisepflichtige Asylbewerber seien bereits straffällig geworden. Das würde einem Anteil von etwa drei Prozent entsprechen. Die Delikte reichten dabei von Fahren ohne Bahnticket, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Diebstahl bis hin zu schwerer Körperverletzung oder Mord.

Auf Landesebene machte in dieser Umfrage nur Bayern konkrete Angaben. Dort lag der Anteil an Straftätern unter den ausreisepflichtigen Personen bei knapp 20 Prozent – in absoluten Zahlen entspricht das etwa 5.000 Personen. Auf die gesamte Bundesrepublik hochgerechnet gehen manche Fachleute deshalb von einer Dunkelziffer aus, die im niedrigen fünfstelligen Bereich liegen könnte. Eindeutig belegen lässt sich das aber nicht.

Dass ein Großteil der Ausreisepflichtigen straffällig geworden ist, wie es unser Studiogast Hubert Aiwanger in der Sendung darstellte, ist demzufolge nicht zutreffend. Selbst für sein eigenes Bundesland Bayern stimmt das nicht.

Sind die meisten Ausreisepflichtigen Minderjährige und Frauen?

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge entgegnete in der Sendung: "Die Mehrheit sind Minderjährige und Frauen."

Auch das lässt sich nicht eindeutig feststellen. Das Bundesinnenministerium führt eigenen Angaben nach keine Statistik, in der die Zahl der Ausreisepflichtigen nach Alter und Geschlecht aufgeschlüsselt wird. Auch die verfügbaren Daten aus dem Ausländerzentralregister (AZR) geben nur eingeschränkt Aufschluss.

In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linken-Fraktion (Drucksache 21/4644) aus dem März 2026 verweist die Bundesregierung auf Zahlen des AZR, wonach knapp die Hälfte aller Personen ohne Aufenthaltstitel zum Stichtag 31.12.2025 weiblich und/oder minderjährig waren. Diese statistische Größe ist aber nicht gleichzusetzen mit der Zahl der Ausreisepflichtigen. Der Grund: Viele Fälle, wie z.B. ein abgelehnter Asylantrag, werden im AZR nicht gelöscht. Ein abgelehnter Asylbewerber kann also längst auf anderem Wege eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, ohne dass die Zahl korrigiert wurde. Die im AZR gespeicherte Asylablehnung muss also nicht automatisch Grund für eine Ausreisepflicht der Person sein. Außerdem gehen auch EU-Bürger, die im Rahmen der europäischen Freizügigkeit nach Deutschland gekommen sind und deshalb keinen Aufenthaltstitel benötigen, in diese Statistik ein.

Ein Blick auf die konkreten Zahlen verdeutlicht die Diskrepanz. Laut Drucksache zählte das AZR zum 31.12.2025 knapp 4,5 Millionen Menschen ohne Aufenthaltstitel. Das sind fast 20-mal so viele Einträge, wie es aktuell tatsächlich Ausreisepflichtige (230.000) gibt.

Fazit

Beide Aussagen, über die Katharina Dröge und Hubert Aiwanger in der Sendung stritten, lassen sich nicht durch Statistiken belegen. Bundesweite Zahlen zur Straffälligkeit ausreisepflichtiger Personen gibt es nicht. Auch anhand von Hochrechnungen lässt sich Aiwangers Aussage, dass ein Großteil der Ausreisepflichtigen bereits straffällig geworden sei, nicht bestätigen. Ähnlich schlecht ist die Datenlage zu Alter und Geschlecht der Ausreisepflichtigen. Das Ausländerzentralregister liefert zwar Anhaltspunkte dafür, dass etwa die Hälfte aller Personen ohne Aufenthaltstitel weiblich und/oder minderjährig ist. Diese Zahl ist aber aus methodischen Gründen stark verzerrt.

Stand: 10.06.2026, 09:56 Uhr