Thema 1: Ist Homeschooling in den meisten europäischen Staaten erlaubt?
Beatrix von Storch (AfD) und der Politikwissenschaftler Albrecht von Lucke diskutierten in der Sendung über das Landtagswahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt. Dabei ging es u.a. um die Forderung, die Präsenzpflicht in den Schulen abzuschaffen und stattdessen Heimunterricht zu ermöglichen. Beatrix von Storch sagte, zahlreiche Staaten in Europa hätten diese Form der Bildungsfreiheit bereits etabliert. Albrecht von Lucke widersprach.
Schulunterricht von Zuhause: Ist das in den meisten europäischen Ländern erlaubt?
00:44 Min.. Verfügbar bis 03.06.2027.
Maischberger: "Im Wahlprogramm spricht sich die AfD in Sachsen-Anhalt gegen den Schulzwang aus: 'Das Recht auf Hausunterricht ist Elternrecht.' Finden Sie das richtig, Frau von Storch?"
von Storch: "In den meisten europäischen Staaten ist das der Fall. Also, so zu tun, als wäre das irgendwie was völlig Verrücktes – das ist ein deutscher Sonderweg quasi."
(…)
von Lucke: "Wir müssen die Schulen stärken. Wir müssen weiter und stärker in Bildung gehen."
von Storch "Warum machen denn die anderen Länder das, dass sie das eben zuhause ermöglichen?"
von Lucke: "Ach, das ist doch Quatsch, dass die anderen Länder – das ist doch albern. Das ist jetzt ein Beispiel. Sie bringen die Möglichkeit –"
von Storch: "Nicht ein Beispiel, sondern das sind zehn Länder oder fünfzehn Länder in Europa."
von Lucke: "In Frankreich? Ist Frankreich ein großer Staat? Sagen Sie mir, dass Frankreich diese Bildungsfreiheit macht? Ist doch albern. Die meisten Staaten haben keinerlei Bildungsfreiheit dieser Art, und wenn, jetzt sage ich Ihnen Folgendes –"
von Storch: "Nein, nein. Es sind mindestens zwölf Länder in Europa, die das haben, die die Möglichkeit haben."
von Lucke: "Großartig."
Maischberger: "Kommt in den Faktencheck."
von Storch: "Ja, bitteschön."
Stimmt das? Ist Homeschooling in den meisten europäischen Staaten erlaubt?
Tatsächlich ist das Unterrichten zuhause, das sogenannte Homeschooling, in den meisten europäischen Staaten grundsätzlich möglich. Die genaue Zahl ist jedoch schwer zu ermitteln, da die Regelungen teils innerhalb der einzelnen Staaten variieren. Auch gelten in Europa unterschiedlich strenge Auflagen, die erfüllt werden müssen, damit ein Kind zuhause unterrichtet werden darf.
Welche Regeln gibt es in Europa?
Als besonders locker gelten die Regeln im Vereinigten Königreich. Hier ist keine ausdrückliche Genehmigung erforderlich, um mit dem Homeschooling zu beginnen. Zwar sind die Eltern gesetzlich dazu verpflichtet, eine Vollzeitbildung anzubieten, die dem Alter des Kindes entspricht – einen verbindlichen Lehrplan gibt es jedoch nicht. Auch offizielle Leistungsüberprüfungen und Abschlüsse sind nicht verpflichtend, werden aber von staatlicher Seite empfohlen.
Ähnlich liberal ist das Bildungssystem in Irland. Einzige Bedingung hier: Familien, die ihr Kind zuhause unterrichten wollen, müssen sich bei einer offiziellen Stelle registrieren lassen.
In anderen Länder, wie z.B. Norwegen, Dänemark und Finnland, ist eine Genehmigung erforderlich. Außerdem muss der Kernlehrplan des jeweiligen Landes erfüllt werden. Der Lernfortschritt wird regelmäßig durch staatliche Stellen überprüft. Werden die Ziele des Lehrplans wiederholt verfehlt, kann die Genehmigung für den Heimunterricht wieder entzogen werden.
Etwas strenger sind die Auflagen in Belgien, Portugal und Italien. Hier ist der Heimunterricht oftmals an öffentliche Schulen angebunden, was eine stärkere Orientierung am staatlichen Lehrplan sowie die Teilnahme an den offiziellen Prüfungen zur Folge hat. Außerdem müssen Eltern in diesen Ländern mitunter nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle und organisatorische Mittel verfügen, um den Unterricht zuhause stattfinden zu lassen.
Stark eingeschränkt ist das Recht auf Homeschooling dagegen in Frankreich und den Niederlanden. Genehmigungen sind hier nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich, z.B. bei gesundheitlichen Einschränkungen des Kindes oder wenn keine Schule erreichbar ist, die den religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen der Familie entspricht. Ob ein solcher Fall vorliegt, wird von den Behörden streng überprüft.
Speziell Frankreich hat seine Regeln erst im Jahr 2021 verschärft. Zuvor konnten Eltern unabhängig von ihren Gründen Heimunterricht praktizieren, indem sie eine einfache Erklärung an das zuständige Bürgermeisteramt schickten. Dass Homeschooling jetzt nur noch in Ausnahmefällen möglich ist, begründet die französische Regierung mit dem Vorhaben, die Radikalisierung und Bildung von ideologischen Parallelgesellschaften zu verhindern und die Integration aller Kinder in das allgemeine Schulsystem zu sichern.
Eine Übersicht, welche Regeln in welchem Land gelten, gibt es auf der Website des International Center for Home Education Research (ICHER).
Was gilt in Deutschland?
Neben Schweden und Griechenland zählt Deutschland zu den europäischen Staaten mit der strengsten Schulpflicht. Üblicherweise müssen Kinder und Jugendliche hierzulande für zwölf Jahre zur Schule gehen. Dabei wird grundsätzlich zwischen der Vollzeitschulpflicht und der Teilzeitschulpflicht unterschieden. Unter der Vollzeitschulpflicht ist der Besuch der Grundschule und der weiterführenden Schule (Haupt-, Real, Gesamtschule oder Gymnasium) zu verstehen. Diese dauert in der Regel neun bis zehn Jahre. Jugendliche, die danach nicht weiter zur Schule gehen, sondern eine Ausbildung absolvieren wollen, müssen eine Berufsschule besuchen. Denn in diesem Fall greift die Teilzeit- bzw. Berufsschulpflicht. In der Regel dauert diese drei Jahre und deckt sich somit mit dem Abschluss einer Ausbildung.
Heimunterricht ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Wer sein Kind unentschuldigt nicht zur Schule schickt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen, in Extremfällen drohen sogar Haftstrafen für die Eltern. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann der Unterricht zuhause stattfinden, z.B. für Kinder von Diplomaten oder Schaustellern oder in Fällen besonderer Erkrankungen, die den Schulbesuch unmöglich machen.
Was fordert die AfD in Sachsen-Anhalt?
Laut ihrem Programm für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt will die AfD die Schulpflicht aufweichen. Eltern sollen auf einen entsprechenden Antrag hin die Möglichkeit bekommen, ihre Kinder selbst zu unterrichten. Einzige Bedingung: Alle Kinder, die zu Hause unterrichtet werden, müssen halbjährlich zur Kontrolle des Lernfortschritts zentrale Prüfungen ablegen. Bleibe ein Kind zurück, "muss es wieder an die Schule", heißt es im AfD-Programm. Das Recht auf Hausunterricht sei demnach als Elternrecht zu begreifen: "In allen Fragen zu Bildung und Erziehung der Kinder müssen die Eltern das letzte Wort haben. Wir wenden uns entschieden gegen alle Versuche des Staates, sich in die Erziehung der Kinder einzumischen."
Viele Experten sehen hierin eine Verletzung der Landesverfassung, in der die Schulpflicht gesetzlich verankert ist. Um sie zu ändern, bräuchte es eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament. Hinzu kommt: Auch das Grundgesetz definiert eine Schulpflicht: "Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates", heißt es in Artikel 7. Das Bundesverfassungsgericht unterstrich in einem Urteil aus dem Jahr 2003 die Bedeutung der Schulpflicht für das gesellschaftliche Zusammenleben. Wörtlich heißt es darin:
"Soziale Kompetenz im Umgang auch mit Andersdenkenden, gelebte Toleranz, Durchsetzungsvermögen und Selbstbehauptung einer von der Mehrheit abweichenden Überzeugung, können effektiver eingeübt werden, wenn Kontakte mit der Gesellschaft und den in ihr vertretenen unterschiedlichsten Auffassungen nicht nur gelegentlich stattfinden, sondern Teil einer mit dem regelmäßigen Schulbesuch verbundenen Alltagserfahrung sind."
Ob die AfD ihr Vorhaben im Fall einer Regierungsbeteiligung in Sachsen-Anhalt durchsetzen könnte, ist also fraglich.
Fazit
Tatsächlich ist das Unterrichten zuhause, das sogenannte Homeschooling, in den meisten europäischen Staaten grundsätzlich möglich. Welche Voraussetzungen dabei erfüllt werden müssen, unterscheidet sich je nach Staat aber deutlich. Während manche Länder gar keine Vorgaben zu Form und Inhalt des Heimunterrichts machen, wird der Lernfortschritt in anderen Ländern streng überprüft. Deutschland zählt zu den wenigen Staaten in Europa, die Homeschooling grundsätzlich verbieten. Ausnahmen gibt es nur in Extremfällen.
Thema 2: Steigt die Zuwanderung nach Deutschland weiter an?
Beatrix von Storch (AfD) kritisierte die Migrationspolitik der schwarz-roten Bundesregierung. In diesem Zusammenhang verwies sie auf die Nettozuwanderung, die zwar inzwischen etwas abgeflacht sei, aber immer noch ansteige. Die konkreten Zahlen schauen wir uns hier genauer an.
Migrationszahlen: Steigt die Zuwanderung nach Deutschland weiter an?
00:46 Min.. Verfügbar bis 03.06.2027.
von Storch: "Die Migrationszahlen steigen weiter an. Sie sinken nicht, sondern sie steigen."
Maischberger: "Das stimmt nicht heute."
von Storch: "Die Regierung sagt das Gegenteil, aber es ist nicht wahr. Die Zahlen nehmen zu. Sie nehmen nicht mehr ganz so schnell zu wie vorher, aber per Saldo –"
Maischberger: "Nein. Der Saldo, es sind gerade heute neue Zahlen rausgekommen, per Saldo sinken die Zahlen. Und sie sind zum Teil um 50 Prozent gesunken."
von Storch: "Wir haben 250.000 vollziehbar Ausreisepflichtige, die sind alle noch da."
Maischberger: "Die Abschiebungen."
von Storch: "Die Abschiebungen. Wir haben Hunderttausende von Syrern und Afghanen –"
Maischberger: "Die Migrationszahlen sind um die Hälfte gesunken in etwa, das wollten wir festhalten."
von Storch: "Entschuldigung. Ich möchte das wirklich klarstellen, weil es immer so gesagt wird. Die Zahlen steigen weiter, auch wenn sie etwas geringer werden, als sie vorher waren. Aber per Saldo kommen neue dazu. Es wird der Saldo nicht kleiner."
Stimmt das? Steigt die Zuwanderung nach Deutschland weiter an?
Wie das Statistische Bundesamt kürzlich mitteilte, sind im Jahr 2025 deutlich weniger Menschen nach Deutschland zugewandert als 2024. Die sogenannte Nettozuwanderung – also die Zahl der zugewanderten abzüglich der abgewanderten Menschen – sank um 45 Prozent auf 235.000 Personen.
Unser Studiogast Beatrix von Storch hat aber Recht, dass auch 2025 neue Zuwanderer nach Deutschland gekommen sind – auch wenn diese Zahl deutlich niedriger ausfiel als im Vorjahr. So sank die Nettozuwanderung aus Syrien um 67 Prozent auf 25.000. Aus der Türkei kamen netto 24.000 Menschen, ein Minus von 41 Prozent. Für Afghanistan registrierten die Behörden einen Rückgang um ebenfalls 41 Prozent auf 19.000. Auch die Nettozuwanderung aus der Ukraine war mit 96.000 Personen erneut rückläufig, was einem Minus von 21 Prozent zum Vorjahr entspricht.
Beatrix von Storch sagte in der Sendung: "Per Saldo kommen neue [Zuwanderer] dazu. Es wird der Saldo nicht kleiner." Das stimmt. Schrumpfen würde der Saldo erst dann, wenn die Nettozuwanderung einen negativen Wert annehmen würde. In diesem Fall spricht man von einer Nettoabwanderung. Blickt man auf die Zahlen des Statistischen Bundesamts, die bis ins Jahr 1950 zurückreichen, zeigt sich, dass Deutschland bislang nur selten eine solche Nettoabwanderung zu verzeichnen hatte – zuletzt im Jahr 2009.
Die Zahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen ist im Jahr 2025 leicht gestiegen. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren das 232.067 Menschen – knapp fünf Prozent mehr als im Jahr 2024, und vier Prozent weniger als im Jahr 2023.
Als vollziehbar ausreisepflichtig gelten gemäß Aufenthaltsgesetz alle Personen, die trotz Ausreiseaufforderung das Land bislang nicht verlassen haben. Auch alle Personen mit einer Duldung, deren Abschiebung aus rechtlichen (z.B. Reiseunfähigkeit) oder formalen Gründen (z.B. fehlende Pässe) temporär nicht möglich ist, fallen statistisch in diese Kategorie.
Fazit
Auch wenn die Zahl der Zuwanderungen zuletzt deutlich gesunken ist, ziehen weiterhin mehr Menschen nach Deutschland, als aus Deutschland wegziehen. Die Aussage unseres Studiogasts Beatrix von Storch stimmt also. Der von ihr angesprochene Wanderungssaldo würde erst schrumpfen, wenn die Nettozuwanderung einen negativen Wert annehmen würde. Zuletzt war das im Jahr 2009 der Fall.
Stand: 03.06.2026, 18:06 Uhr