Sandra Maischberger und die Gäste der Sendung im Studio

Faktencheck zu "maischberger" vom 20.05.2026

Von Tim Berressem

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) äußerte sich in der Sendung zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), mit dem die schwarz-rote Bundesregierung das alte Heizungsgesetz der Ampel ersetzen will. In diesem Zusammenhang erklärte Günther, dass sein Bundesland schon jetzt strengere Regeln in dem Bereich vorschreibe, als der Bund vorsieht. Wie ist das möglich?

Heizungsgesetz: Warum hat Schleswig-Holstein strengere Vorgaben als der Bund?

00:49 Min. Verfügbar bis 21.05.2027

Maischberger: "Könnten Sie es erklären: Angenommen, Sie bauen sich jetzt eine neue Gasheizung ein, was genau passiert mit dieser Biotreppe in den nächsten Jahren?"

Günther: "Also, ich könnte es auch nicht genau erklären, wenn Sie mich jetzt so direkt fragen."

Maischberger: "Es geht um Beimischung von anderen Kraftstoffen."

Günther: "Genau. Und dass sozusagen auch in den Jahren immer weiter der Anteil auch gesteigert wird. Das war übrigens auch Bestandteil unserer Gesetzgebung, die wir in Schleswig-Holstein gehabt haben. Wir haben auch bei unseren Heizungen schon vor dem Heizungsgesetz auf Bundesebene entschieden, dass wir in Schleswig-Holstein immer einen Anteil an erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung auch nutzen sollten. Also von daher sind wir nicht weit von dem entfernt, was damals auch im Heizungsgesetz auf Bundesebene dort entschieden wurde."

Hintergrund: Warum gilt in Schleswig-Holstein ein strengeres Heizungsgesetz als im Bund?

Um diese Frage zu beantworten, ist es zunächst hilfreich, die in der Sendung erwähnten Gesetze klar zu unterscheiden.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde 2020 von der schwarz-roten Koalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verabschiedet, um die nationalen Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen. Im Wesentlichen wurden darin bereits bestehende Regelungen gebündelt und vereinheitlicht, um die praktische Umsetzung zu erleichtern. Die Ampel-Koalition unter Merkels Nachfolger Olaf Scholz (SPD) erarbeitete 2023 eine Gesetzesänderung, die als sogenanntes "Heizungsgesetz" in den medialen Fokus rückte. Besonders umstritten war dabei die Pflicht, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Für bestehende Gebäude wurden längere Übergangsfristen festgeschrieben. Kritiker bemängelten, das Gesetz beinhalte viel zu kleinteilige Vorgaben und überfordere viele Hauseigentümer finanziell.

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das GEG nun ersetzen. Die schwarz-rote Regierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) einigte sich Mitte Mai auf einen entsprechenden Gesetzentwurf. Wichtigste Neuerung: Die bisherige 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen soll wegfallen. Künftig könnten also wieder leichter neue Gas- oder Ölheizungen eingebaut werden. Statt der 65-Prozent-Regel soll eine schrittweise Beimischung klimaneutraler Brennstoffe (z.B. Biomethan, Wasserstoff oder synthetisches Erdgas) gelten. Ab 2029 soll die Beimischung mindestens zehn Prozent betragen und bis 2040 kontinuierlich auf 60 Prozent ansteigen. Dieser Mechanismus wird auch als "Biotreppe" bezeichnet. Unter dieser Voraussetzung sollen fossile Heizungen auch nach dem Jahr 2045 eingebaut werden dürfen – obwohl sich die Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz dazu verpflichtet hat, bis 2045 klimaneutral zu werden.

Das schleswig-holsteinische Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) wurde im Jahr 2017 – also noch vor dem GEG – erlassen. Im Jahr 2021 wurde es erstmalig und im Jahr 2025 zum zweiten Mal novelliert. Am 29. März 2025 ist die aktuelle Fassung des Gesetzes in Kraft getreten. Zentrales Ziel ist das Erreichen der Klimaneutralität bis 2040 – fünf Jahre früher als der Bund. Für den Gebäudesektor heißt das: Beim Austausch einer Heizungsanlage in Bestandsbauten (vor 2009 errichtet) müssen mindestens 15 Prozent des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Für neuere Gebäude gilt die 65-Prozent-Regel des GEG. Außerdem müssen neue Wohngebäude und Parkplätze ab 70 Stellplätzen mit Photovoltaik ausgerüstet werden.

Damit sind die schleswig-holsteinischen Vorgaben strenger als das GEG der Ampel-Regierung und das geplante GModG des Kabinetts Merz. Wie ist das möglich?

GEG ermöglicht Ländern strengere Regeln

Grund ist die Öffnungsklausel im GEG. Das Gesetz erlaubt es den Bundesländern ausdrücklich, noch strengere Regeln als im Bund zu erlassen. Das geschieht über die sogenannte Länderöffnung gemäß Paragraph 9a. Wörtlich heißt es darin: "Die Länder können durch Landesrecht weitergehende Anforderungen an die Erzeugung und Nutzung von Strom oder Wärme sowie Kälte aus erneuerbaren Energien in räumlichem Zusammenhang mit Gebäuden sowie weitergehende Anforderungen oder Beschränkungen an Stromdirektheizungen stellen." Neben Schleswig-Holstein haben bisher auch andere Bundesländer von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht, wie z.B. Baden-Württemberg, Hamburg oder Bremen.

Vor allem in der Union ist die Öffnungsklausel nicht unumstritten. Laut aktuellem Gesetzentwurf soll die Regelung aber auch im neuen GModG unverändert erhalten bleiben. Einzelne Landesregierungen haben bereits davor gewarnt, den Passus zu streichen. In Hamburg etwa verabschiedete die rot-grüne Koalition unlängst einen Antrag, der den Erhalt der Öffnungsklausel ausdrücklich fordert. Markus Kranig, CDU-Abgeordneter in der Hamburger Bürgerschaft, widerspricht der Forderung: "Genau das wollen wir nicht." Die Energiewende sei eine nationale Aufgabe und dürfe nicht zu einem Flickenteppich regionaler Regelungen werden.

Sollte die Öffnungsklausel doch noch gestrichen werden, müssten sich die Länder an die Vorgaben des Bundes halten und bestehende Gesetze entsprechend reformieren.

Normenkontrollrat: Neues Heizgesetz ist "handwerklich schwach" und "praxisfern"

Die Öffnungsklausel im Gebäudemoderninsierungsgesetz ist aber nicht der einzige Punkt, über den derzeit öffentlich diskutiert wird. Experten sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf beim Gesetzentwurf. Kritik kommt u.a. vom Nationalen Normenkontrollrat (NKR), einem unabhängigen Beratungsgremium der Bundesregierung. Der Vorsitzende Lutz Goebel sagte, das GModG gehöre "zu den handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem NKR in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden". Die neuen Regeln seien "überkompliziert, voller unklarer Vorgaben und in Teilen praktisch kaum umsetzbar". Deshalb fordert Goebel eine umfassende Überarbeitung.

Selbst aus der Union gibt es Kritik. "Ich bin sicher, dass gegen dieses Gesetz geklagt wird, und habe Bedenken, ob es standhält", sagte der CDU-Politiker Thomas Heilmann, Chef der Klimaunion und ehemaliger Berliner Justizsenator, gegenüber dem Spiegel. Wie das Magazin berichtet, habe die Klimaunion bereits vor einiger Zeit intern gewarnt. Aus ihrer Sicht sei es verfassungswidrig, fossiles Heizen über das Jahr 2045 hinaus zu erlauben.

Doch die Bundesregierung will das Gesetz so schnell wie möglich verabschieden. Ziel sei ein finaler Beschluss noch vor der Sommerpause, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius. Die letzte Sitzungswoche des Bundestages vor der Sommerpause endet am 10. Juli. Monatelang hatte die Bundesregierung über Details des Gesetzentwurfs gerungen.

Fazit

Das schleswig-holsteinische Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) macht strengere Vorgaben zum fossilen Heizen als das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampel-Regierung und das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) von Schwarz-Rot. Möglich ist das durch die sogenannte Öffnungsklausel im GEG, die es den Ländern erlaubt, weiterreichende Regelungen als im Bund zu treffen. Laut aktuellem Gesetzentwurf soll die Regelung auch im neuen GModG unverändert erhalten bleiben. Beschlossene Sache ist das Gesetz aber noch nicht. Sollte die Öffnungsklausel doch noch gestrichen werden, müssten sich die Länder an die Vorgaben des Bundes halten.

Stand: 22.05.2026, 11:23 Uhr