Sandra Maischberger und die Gäste der Sendung im Studio

Faktencheck zu "maischberger" vom 29.04.2026

Von Tim Berressem

Unsere Kommentatoren diskutierten in der Sendung über mögliche Reformen des Steuersystems in Deutschland. Dabei ging es auch um eine Wiedereinführung der Vermögensteuer. Unklar blieb, ob ein solcher Schritt aus juristischer Sicht überhaupt machbar wäre. Michael Bröcker sagte, die Vermögensteuer sei verfassungswidrig. Anna Lehmann widersprach und erklärte, die Vermögensteuer sei lediglich ausgesetzt und könne wieder eingeführt werden, wenn sie korrekt ausgestaltet sei. Wer von beiden hat Recht?

Vermögensteuer in Deutschland: Widerspricht sie dem Grundgesetz?

01:17 Min. Verfügbar bis 30.04.2027

Böttinger: "Natürlich haben wir dieses Steuersystem, was gewachsen ist. Aber ich glaube eigentlich, es ist an der Zeit, wenn wir uns die Vermögensverteilung in diesem Land angucken, dass da Grundlegendes geändert wird. Und nur mit dem Reichensteuersatz ist es, glaube ich, nicht getan. Da sind sich alle einig. Also, insofern muss es sozusagen auch von oben nach unten umverteilt werden."

Maischberger: "Das heißt, von oben nach unten umverteilt, das heißt dann Sachen, die Vermögensteuer heißen oder solche Dinge?"

Böttinger: "Ja, unbedingt. Da bin ich auf jeden Fall dafür. Und ich finde auch, ehrlich gesagt, diese Tatsache, die immer wieder betont wird, wir müssen eigentlich alle was dazutun – alle! Ja, dann müssen wir das."

Bröcker: "Tun wir auch schon, Frau Böttinger."

Böttinger: "Ja, natürlich tun wir das schon."

Bröcker: "Tun wir Spitzensteuerzahler ja schon."

Böttinger: "Ich wäre wirklich gerne bereit, in der jetzigen Situation, Herr Bröcker, dann zu sagen, okay, dann bezahle ich eben mehr für dieses Land. Das ist ja mein Land."

Bröcker: "Ich auch, Frau Böttinger. Aber ich hätte gerne auch noch inhabergeführte mittelständische Unternehmen in diesem Land, die bereit sind zu investieren. Und zwar nicht in der Schweiz oder in Österreich, sondern in Deutschland. Und die werden auch mit dem Einkommensteuersatz in der Spitze belangt als Firmensteuer. Das sollte man zumindest mitbedenken."

Lehmann: "Aber bei der Vermögensteuer, da geht es doch nicht um die Bäckerei oder den Handwerksbetrieb."

Bröcker: "Vermögensteuer, da bin ich gerade gar nicht. Wir waren gerade bei der Einkommensteuer."

Lehmann: "Nein, Frau Böttinger war auch bei der Vermögensverteilung, so habe ich sie verstanden."

Bröcker: "Ja, die [Vermögensteuer] ist ja ohnehin verfassungswidrig."

Lehmann: "Die ist nicht verfassungswidrig. Die ist nur ausgesetzt, und wenn man sie richtig ausgestaltet, dann könnte man sie auch wieder einsetzen. Das machen andere Länder ja auch."

Stimmt das? Ist die Vermögensteuer verfassungswidrig?

In der Vergangenheit gab es immer wieder Diskussionen darüber, inwieweit die Vermögensteuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Und tatsächlich führte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995 dazu, dass die Vermögensteuer seit 1997 nicht mehr erhoben wird. Dabei ging es aber nicht um die Steuer an sich, sondern um die Art und Weise, wie sie berechnet wird. Konkret bemängelten die Karlsruher Richter damals, dass Immobilien im Vergleich zu Wertpapieren und Barvermögen deutlich zu niedrig besteuert wurden. Dies widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes, hieß es im Urteil.

Folglich forderte das Gericht den Gesetzgeber dazu auf, eine Neuregelung spätestens bis zum 31. Dezember 1996 zu treffen. Doch die damalige Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) entschied sich gegen eine solche Reform. Stattdessen verzichtete man vollständig auf die Einnahmen aus der Vermögensteuer. Sie wurde schlicht nicht mehr erhoben – eine Entscheidung, die von keiner der nachfolgenden Regierungskoalitionen ernsthaft angetastet wurde. Formal ist die Vermögensteuer aber nie abgeschafft worden.

Wie hoch war die Vermögensteuer?

Der Steuersatz betrug jährlich 1 Prozent oberhalb eines Freibetrags von 120.000 D-Mark pro Familienmitglied. Handelte es sich um land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder Betriebsvermögen, reduzierte sich der Steuersatz auf 0,5 Prozent. Im Jahr 1996, dem letzten Jahr ihrer Erhebung, nahm der Staat durch die Vermögensteuer gut 9 Milliarden D-Mark (umgerechnet 4,62 Milliarden Euro) ein.

Während die Vermögensteuer jedes Jahr anfiel, werden derzeit sowohl Privat- als auch Betriebsvermögen erst bei Verkauf oder Erbschaft besteuert. Nur die laufenden Erträge aus Vermögen (wie z.B. Zinsen oder Dividenden) werden durch die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent erfasst.

Wie stehen die Parteien zu einer Wiedereinführung?

Angesichts knapper Kassen bei Ländern und Kommunen, denen die Einnahmen aus der Vermögensteuer laut Gesetz zukommen würden, wird eine Wiedereinführung derzeit heiß diskutiert. Vor allem die Linkspartei geht hier voran. Ihr Konzept rechnet mit einem Freibetrag von einer Million Euro auf persönliches Vermögen und von fünf Millionen Euro auf Unternehmensvermögen. Bis dahin bliebe man vermögensteuerfrei. Für jeden Euro darüber hinaus würde ein Steuertarif von einem Prozent greifen, ab 50 Millionen Euro würde er auf fünf Prozent steigen, ab einer Milliarde Euro auf zwölf Prozent. Wie hoch die staatlichen Mehreinnahmen dadurch wären, ließ die Linkspartei kürzlich vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) berechnen. Das Ergebnis: Insgesamt 147,4 Milliarden Euro könnten pro Jahr in die Haushalte fließen.

Auch die SPD steht grundsätzlich dahinter, hohe Vermögen stärker zu besteuern. Ebenso wie die Grünen sieht sie das als Instrument zur Stärkung der sozialen Gerechtigkeit in Deutschland.

Die Union lehnt eine Reaktivierung der Vermögensteuer ab und warnt vor einer zunehmenden Belastung der Unternehmen. Die AfD will die Abgabe endgültig abschaffen.

Rechtsexperten gehen mehrheitlich davon aus, dass eine Wiedereinführung der Vermögensteuer juristisch machbar wäre. Unter einer Bedingung: Die spezifischen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1995 formulierte, müssten erfüllt werden. Eine gleichmäßige Bewertung aller Vermögensarten (Immobilien, Betriebsvermögen, Geldvermögen) müsste sichergestellt werden.

Ob es zu einer Rückkehr der Vermögensteuer in Deutschland kommt, ist also eher eine Frage des politischen Willens als der juristischen Machbarkeit.

Fazit

Die Vermögensteuer an sich ist nicht verfassungswidrig. Zwar führte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu, dass die Vermögensteuer seit 1997 nicht mehr erhoben wird, doch dabei ging es um Ungleichbehandlungen bei der Berechnung. Die damalige Bundesregierung entschied sich gegen eine entsprechende Reform und setzte die Vermögensteuer stattdessen aus. Formal ist sie aber nie abgeschafft worden. Rechtsexperten gehen davon aus, dass eine Wiedereinführung der Vermögensteuer machbar wäre, solange die Anforderungen des Verfassungsgerichts eingehalten würden.

Stand: 30.04.2026, 16:31 Uhr