Teuer und nur Mittelmaß: Was läuft schief bei Ärzten, Kliniken und Kassen?

Teuer und nur Mittelmaß: Was läuft schief bei Ärzten, Kliniken und Kassen? Der Faktencheck zur Sendung vom 04.05.2026

Teuer und nur Mittelmaß: Was läuft schief bei Ärzten, Kliniken und Kassen?

Welche Probleme hat das deutsche Gesundheitssystem? Und hilft die geplante Reform der gesetzlichen Krankenkassen dabei sie zu lösen? Darum geht es in der aktuellen Ausgabe von HART ABER FAIR. Unter anderem diskutieren Gesundheitspolitiker Hendrik Streeck (CDU) und die an Hautkrebs erkrankte Unternehmerin Patrice Aminati über die geplante Überprüfung des flächendeckenden Hautkrebsscreenings.

Hautkrebsscreenings auf dem Prüfstand

Aktuell haben gesetzlich Krankenversicherte ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung auf Hautkrebs. Laut Streeck habe sich bisher nicht gezeigt, dass die Sterblichkeitsrate bei Hautkrebs dadurch gesunken sei. Daher müsse die bisherige Praxis überprüft werden. Patrice Aminati kritisiert, dass sich dabei auf eine Studie gestützt werde, die nicht valide sei.

Der vorliegende Entwurf der Krankenkassenreform sieht vor, die Früherkennungsuntersuchungen auf Hautkrebs „auf der Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Erkenntnisse“ zu überprüfen und bis zum 31. Dezember 2027 anzupassen. Als die Screenings im Jahr 2008 eingeführt wurden, basierte diese Entscheidung auf einer Studie, die zwar nicht die höchste wissenschaftliche Evidenzstufe erreichte, die aber dennoch als ausreichender Hinweis auf einen Nutzen gewertet wurde. Wegen der uneindeutigen Lage wurde ein Institut damit beauftragt, die Maßnahme in den Folgejahren zu bewerten. Mit den vorliegenden Daten, so der aktuelle Bericht, können nicht alle Fragen beantworten werden – darunter auch die nach dem Einfluss des Hautkrebsscreenings auf die Sterblichkeit. Zwei weitere im Gesetzesentwurf genannte Studien liefern ebenfalls keine eindeutigen Einschätzungen über einen Zusammenhang mit der Sterberate und empfehlen weitere Untersuchungen.

Für wen gibt es einen Notlagentarif?

In der Sendung sprechen Hendrik Streeck und der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, außerdem über den Vorschlag, einen Gesundheitstarif für Menschen einzuführen, die selbst noch nie Krankenkassenbeiträge gezahlt haben; diese Menschen sollten etwa nur im Notfall behandelt werden. Laut Streeck widerspricht dies seinem ärztlichen Ethos. Gassen verweist auf einen bestehenden “Notlagentarif”, der bei Personen greife, die ihre Kassenbeiträge nicht zahlen. Ähnliches gelte für Flüchtlinge.

Ein Notlagentarif gilt aktuell für privat Versicherte, die ihren Beitrag vorübergehend nicht zahlen können. Er betrifft also nicht Menschen, die noch nie Kassenbeiträge gezahlt haben. Zu der Versorgung von Menschen im Notlagentarif schreibt das Serviceportal der Privaten Krankenversicherung: „Die Leistungen im Notlagentarif beschränken sich – mit Ausnahme von Kindern und Jugendlichen – auf die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie auf Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft.“ Hinzu kommen unter Umständen einige weitere Leistungen, zum Beispiel notwendige Behandlungen chronischer Erkrankungen, die ansonsten zu akuten Erkrankungen führen würden. Die Leistungen für Flüchtlinge im Fall von Krankheit, Schwangerschaft und Geburt werden im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt und haben einen ähnlichen Umfang.

Quellen: