Sozialstaat zu teuer - Bullshit oder bittere Wahrheit?

Sozialstaat zu teuer - Bullshit oder bittere Wahrheit? Der Faktencheck zur Sendung vom 15.09.2025

Sozialstaat zu teuer - Bullshit oder bittere Wahrheit?

Eine Talkshow ist turbulent. Oft bleibt während der Sendung keine Zeit, Aussagen oder Einschätzungen der Gäste gründlich zu prüfen. Deshalb hakt HART ABER FAIR nach und lässt einige Aussagen bewerten. Die Antworten gibt es hier im Faktencheck.

Die Gäste diskutieren unter anderem über eine höhere Besteuerung von Erbschaften und Vermögen. Ricarda Lang, Bundestagsabgeordnete und frühere Parteivorsitzende der Grünen, spielt dabei auf die besonderen Vergünstigungen für Betriebsvermögen an, die sie für ungerecht hält. Demnach müsse jemand, der drei Wohnungen erbe, Erbschaftsteuer zahlen, während jemand, der 300 Wohnungen erbe, dies nicht müsse. Bis zu 26 Millionen Euro könnten komplett steuerfrei geerbt werden.

In Deutschland hat jede Erbin und jeder Erbe einen persönlichen Freibetrag, auf den sie oder er keine Erbschaftsteuer zahlen muss. Für Ehepartner liegt dieser beispielsweise bei 500.000 Euro, für Kinder bei 400.000 Euro und für „entferntere Erben“ – zum Beispiel Geschwister, Nichten oder Neffen – bei 20.000 Euro. Alles, was darüber hinausgeht, wird mit einer Erbschaftsteuer belegt, die sich je nach Steuerklasse und Höhe des Erbes berechnet. Bei Immobilien wird dafür der Verkehrswert bemessen.

Wenn beispielsweise drei Wohnungen vererbt werden, gelten diese in der Regel als Privatvermögen. Sie werden nach Verkehrswert besteuert und der Freibetrag gilt nur in Höhe der genannten Grenzen, darüber fällt eine Erbschaftsteuer an.
Wenn es hingegen um eine hohe Anzahl an Wohnungen geht - Ricarda Lang nennt in der Sendung exemplarisch 300 Wohnungen - ist es nicht unüblich, dass diese als
Betriebsvermögen vererbt werden, weil sie in einer Kapital- oder Personengesellschaft gebündelt sind. Für Betriebsvermögen wiederum greifen in Deutschland weitreichende Befreiungen bei der Erbschaft, auf die Ricarda Lang hier offenbar anspielt. Wenn der Betrieb vom Erben weitergeführt wird, kann das Vermögen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 Prozent von der Erbschaftsteuer befreit sein. Voraussetzung für eine 100-prozentige Befreiung ist laut der sogenannten Verschonungsoption im Steuerrecht, dass das Unternehmen sieben Jahre lang unter vollständiger Bewahrung der Arbeitsplätze fortgeführt wird. Außerdem muss die Lohnsumme in den sieben Jahren in der Summe genauso hoch sein wie zuvor.

Die Anzahl der Wohnungen spielt grundsätzlich keine Rolle, das genannte Beispiel macht nur deutlich: Auf kleinere Erbschaften müssen eher Steuern gezahlt werden als auf größere Vermögen, hinter denen häufig Firmenkonstrukte stehen, die steuerlich begünstigt werden. Auch das Bundesverfassungsgericht hat das bereits beanstandet, woraufhin der Gesetzgeber nachgebessert und das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht im Jahr 2016 angepasst hat. Das Gericht urteilte damals, es sei unverhältnismäßig, die betrieblichen Vermögen von Unternehmen jeder Größe ohne Bedürfnisprüfung zu privilegieren. Während dies bei kleinen und mittleren Unternehmen noch hinnehmbar sei, müsse bei großen Unternehmen jeweils im Einzelnen geprüft werden, ob es zu einer Privilegierung kommen solle. Wo die Grenze zwischen kleinen und mittleren Unternehmen einerseits und großen Unternehmen andererseits zu ziehen ist, überließ das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber. Dieser setzte die Prüfschwelle schließlich auf 26 Millionen Euro fest.

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