Bevor man geimpft werden kann, müssen erst einmal Formulare ausgefüllt werden - und zwar gleich zwei. Nämlich ein Anamnesebogen und eine Einwilligungserklärung.
Das erste Formular - der Anamnesebogen - ist vor allem zur Information für die Ärztin oder den Arzt gedacht. Gerade wenn man nicht vom Hausarzt geimpft wird, der einen kennt und um Vorerkrankungen und Medikamente weiß, die man regelmäßig einnimmt, sind diese Informationen wichtig.
Aus den Antworten auf die Fragen können Ärztin oder Arzt schließen, was sie beim Impfen beachten müssen, und ob sie den Patienten zum Beispiel länger zur Beobachtung da behalten sollten. Das empfiehlt das Robert Koch-Institut (RKI) beispielsweise bei Personen, die - auch durch das Einnehmen von bestimmten Medikamenten - eine Gerinnungshemmung haben. Das heißt, dass ihr Blut nicht so schnell gerinnt wie bei anderen Personen.
Mit dem zweiten Formular erhält die Patientin oder der Patient selbst Informationen über die Impfung, etwa zu möglichen Nebenwirkungen. Bei der Corona-Impfung treten nach Informationen der Ständigen Impfkommission (Stiko) meist Schmerzen an der Einstichstelle, Abgeschlagenheit und Kopfschmerzen auf. In selteneren Fällen wurde auch Fieber beobachtet.
Darüber hinaus gibt man in der Einwilligungserklärung auch seine Zustimmung zur Impfung mit dem jeweiligen Impfstoff. Für den Arzt oder die Ärztin ist das wichtig, weil er oder sie verpflichtet ist, die Patienten vor einer Impfung gründlich aufzuklären. Deshalb muss man im zweiten Formular bestätigen, dass man aufgeklärt wurde und geimpft werden möchte.
Über dieses Thema berichteten am 19.12.2021 auch das "Morgenecho" bei WDR 5.
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