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Branntweinmonopolgesetz

ZeitZeichen 26.07.1918 - Branntweinmonopolgesetz unterzeichnet

Stand:

Es ist einmalig in Europa: Das deutsche Branntweinmonopol. Es verpflichtet den Staat, kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Brennereien den Alkohol zu einem fixierten Preis abzunehmen, ihn zu reinigen und zu vermarkten. Mit 80 Millionen Euro jährlich werden die Betriebe subventioniert.

Von Martina Meissner

Das erste Branntweinmonopolgesetz unterzeichnete Kaiser Wilhelm II im Jahr 1918, ein Jahr später trat es in Kraft. Bis heute erhalten die Schnapsbrenner für ihren Alkohol, der für Getränke, aber auch für Medikamente und Kosmetika verwendet wird, von der Monopolverwaltung einen garantierten Preis oberhalb des Marktpreises.

Aber auf Druck der EU-Kommission ist damit bald Schluss. Die Beihilfen für die etwa 670 Kartoffel- und Getreidebrennereien sollen bereits Ende 2013 eingestellt werden. Für die rund 20.000 kleinen Obstbrennereien wird eine Übergangsfrist bis 2017 gewährt.

Redaktion: Michael Rüger

Branntweinmonopolgesetz unterzeichnet (am 26.07.1918)

WDR Zeitzeichen 26.07.2013 14:32 Min. Verfügbar bis 24.07.2093 WDR 5


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